- Französischer Staatsrat
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Der Conseil d’État (deutsch: Staatsrat) ist eine französische Institution ohne unmittelbare Entsprechung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Inhaltsverzeichnis
Funktion
Der Conseil d’État ist zum einen oberstes Verwaltungsgericht und zum anderen Beratungsgremium der Regierung für Rechtsfragen. In der ersten Funktion ist es mit dem deutschen Bundesverwaltungsgericht vergleichbar, in der zweiten mit dem deutschen Justizministerium, welches die Gesetze prüft, bevor sie dem Kabinett vorgelegt werden.
Geschichte
Der Conseil d’État hat eine lange Geschichte. Er wurde am 13. Dezember 1799 unmittelbar nach dem Staatsstreich durch den Ersten Konsul und späteren Kaiser Napoleon Bonaparte gegründet.
Heute hat die Institution ihren Sitz im Palais Royal in Paris. Es ist Tradition, dass sich die besten Absolventen der Verwaltungshochschule ENA dort oder bei der Cour des comptes, dem obersten französischen Rechnungshof, bewerben.
Besetzung
Der Conseil d’État beschäftigt sowohl Richter wie auch einfache Verwaltungsbeamte. Offiziell ist der Premierminister Präsident des Conseil d’État; tatsächlich liegt die Leitung in den Händen des Vizepräsidenten des Staatsrates. Die wichtigste Abteilung der insgesamt sechs ist die Section du contentieux, in der die Klagen der Bürger gegen Verwaltungshandeln vom Conseil d'Etat als Revisionsgericht verhandelt werden.
Der Vizepräsident ist protokollarisch der höchste Beamte des Staates (in Deutschland: der Staatssekretär im Bundespräsidialamt). Vizepräsident ist seit Oktober 2006 Jean-Marc Suavé, ein ehemaliger Schüler der ENA und Nachfolger von Renaud Denoix de Saint Marc welcher die Altersgrenze erreicht hatte.
Rechtsprechung
Die Urteile des CE werden in dem Recueil „Lebon“, der AJDA (Actualité du Droit administratif francais) oder dem RDP (Revue de Droit public) veröffentlicht. Besonders wegweisende Entscheidungen erscheinen in den GAJA (Grands arrêts de la Jurisprudence administrative); derzeit etwa 100. Es sind diese Entscheidungen, die das gesamte französisches Verwaltungsrecht prägen. Aus ihnen folgen die von der Verwaltung zu beachtenen Prinzipien. Das Verwaltungsrecht ist Richterrecht reinsten Wassers. Seine Durchdringung ohne die Rechtsprechung ist nicht möglich. Neben dem CE hat das Tribunal des conflits (TC) große Bedeutung. Es ist paritätisch von Richtern des Kassationshofes und dem CE besetzt und entscheidet, welcher Rechtsweg eröffnet ist, falls es Zweifel geben sollte.
Weblinks
- Conseil d’État (französisch)
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