- Frei Höfen
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Kadłub Wolny
Frei KadlubBasisdaten Staat: Polen Woiwodschaft: Oppeln Landkreis: Oleski Geographische Lage: 50° 46′ N, 18° 22′ O50.77111111111118.370555555556Koordinaten: 50° 46′ 16″ N, 18° 22′ 14″ O Telefonvorwahl: (+48) 77 Kfz-Kennzeichen: OOL Verwaltung (Stand: ) Webpräsenz: www.kadlubwolny.go.pl Kadłub Wolny, deutsch Frei Kadlub (auch Frei Höfen früher Kadłub Wielki, Groß Kadlub), ist ein Dorf in der Woiwodschaft Oppeln in Polen. Es liegt im Powiat Oleski und gehört zur Landgemeinde Zębowice.
Geschichte
Die Geschichte [1] des über 700 Jahre alten Ortes ist vor allem mit der Fronbauerngemeinschaft verbunden. Diese haben sich schon im Jahr 1605 von der Leibeigenschaft befreit, was in der Zeit des Feudalismus ein Musterfall war.
Rudolf II., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und Fürst von Oppeln und Ratibor, hat im Jahr 1581 das Gut in Rosenberg an einen seiner Vertrauensleute, den Ritter Jan von Bess, verschenkt. Dazu hat sich Jan von Bess das Landgut von Wojciech, den Hohen Wald in Szumirad und Kadłub Wielki gekauft.
Im Jahr 1593 hat von Bess Margareta Zyrowska aus Zyrowo geheiratet. Die Vermählung fand in Rosenberg statt, der Kaiser war Ehrengast auf der Hochzeit. Im Jahr 1609 wurde von Bess für seine Verdienste für den Kaiser zum Baron ernannt.
Am 5. April 1605, laut Urkunde „am Dienstag nach dem Palmsonntag“, hat von Bess sein Gut in Kadłub Wielki an die Fronbauern verkauft. Es ist wahrscheinlich, dass von Bess viel Geld benötigt hat. Hätte er das Gut an den Kaiser verkauft, hätte er nur Geld für das Landgut bekommen. Die Bauern dagegen haben zusätzlich viel Geld für die eigene Freiheit bezahlt, weswegen sich von Bess für diesen einmaligen Schritt entschieden hat. In dem Dorfschenke haben sich von Bess und die Bauern getroffen, der Pfarrer von Zębowice und Krzysztof Hoff von Kantory aus Osiecko waren als Zeugen dabei.
In der Kaufurkunde erklärt Jan von Bess, dass er an die Leibeigenen von Kadłub sein ganzes Gut übergibt. Dazu gehören die Vorwerke, Wiesen, Teiche, Mühlen, das Sägewerk und die Wälder sowie das Wirtshaus, wo der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Das gesamte Gut wurde für 2500 Taler verkauft.
Die Urkunde wurde mit Jan von Bess´ Siegel versehen. Die Bauern von Kadłub haben angefordert, dass die anderen anwesenden Ehrenmänner (die Gebrüder Zygmunt, Jan Wichowski von Wachow aus Lesna, Hildebrand Hoff von Kaspar) auch ihre Siegel auf die Urkunde geben. Somit wurde die Bedeutung der Transaktion bestätigt.
Der Tag der Transaktion wurde sehr festlich begangen. In der Kirche in Zębowice hat eine feierliche Messe stattgefunden.
Das unterschriebene Dokument hatte allerdings noch keine gesetzliche Gültigkeit, weil die Befreiung aus der Leibeigenschaft vom Kaiser bestätigt werden musste. Diese kaiserlicher Bestätigung wurde am 13. Dezember 1605 in der Kanzlei des Herzogtums Oppeln-Ratibor erteilt. Die Urkunde wurde daraufhin nach Kadłub Wielki gebracht und sicher in einer Eichenholzschatulle an einem geheimen Ort aufbewahrt, da die Bauern um die Wichtigkeit des Dokuments, das ihnen Freiheit und Eigentum garantierte, wussten. Nur selten wurde sie öffentlich gezeigt.
Die Bauern haben das Dorf in Kadłub Wolny unbenannt, um ihrer Freiheit Ausdruck zu verleihen. Das Gut wurde, je nach Kapitalbeteiligung, auf 25 Teile aufgeteilt; Wälder, Teiche und das Wirtshaus wurden gemeinsam verwaltet. Diese Aufteilung blieb Jahrhunderte lang erhalten und immer wieder musste der aktuelle Kaiser oder König die Vorrechte der Kadłubianer bestätigen. Alle neuen Dokumente wurden sorgfältig aufbewahrt.
Im Jahr 1845 hat eine Generalversammlung stattgefunden, in der die Regeln der Gemeinschaft nochmals bestätigt, die Generalversammlung als gesetzgebende Gewalt und der Vorstand der Gemeinde als Vollzugsgewalt definiert wurden. Es wurde außerdem beschlossen, dass Waldanteile unter den Erben nicht aufgeteilt werden durften, so dass immer nur ein Erbe das Gut und den Waldanteil erhalten konnte. Das Protokoll dieser Versammlung wurde vom Gericht bestätigt, somit ist die Gemeinschaft eine juristische Person geworden.
Während des Nationalsozialismus wurde mehrfach versucht, die Wälder zu enteignen. In mehreren Gerichtsverhandlungen wurden die Urkunden vorgezeigt und deren Rechtmäßigkeit bestätigt. Auch Verstaatlichungsbemühungen nach dem Zweiten Weltkrieg konnte erfolgreich entgegengetreten werden.
In jüngerer Zeit haben die Einwohner Kadłub Wolnys die „Bäuerliche Wäldergemeinschaft des Dorfes Kadłub Wolny“ gegründet, deren Tätigkeit auf einem Statut basiert. Am 29. Juni jedes Jahres versammeln sich alle Mitglieder, um die Gewinne zu verteilen. Viel Geld wird dabei in die Wälder und in das Wirtshaus investiert. Es wird auch für die gemeinschaftliche Zwecke gespendet, so hat zum Beispiel die Schule in Kadłub Wolny in den 90er Jahren etwa 100 Millionen Złoty erhalten.
Die Kadłubianer sagen: „Unser Wald und unsere Gemeinschaft sind unser größter Schatz, den unsere Urväter und Väter immer beschützt und uns übergeben haben“.
Literatur und Quellen
- ↑ Respondek, Arnold et al.: Kadlub Wolny. Abgerufen am 24. Juni 2008.
Weblinks
- Website von Kadłub Wolny (polnisch)
- deutschsprachige Website
- Wspolnota Kadlubska – Website der Bäuerlichen Wäldergemeinschaft des Dorfes Kadłub Wolny (polnisch)
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