- Frieden zu Basel
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Der Friede zu Basel vom 22. September 1499 zwischen dem römisch-deutschen König Maximilian von Habsburg als Landesherr von Vorderösterreich und Tirol und dem Schwäbischen Bund mit Bischof Heinrich von Chur, den zehn Orten der Eidgenossenschaft und den Drei Bünden beendete den Schwabenkrieg von Februar bis September 1499.
Nach der entscheidenden Niederlage der Truppen des Schwäbischen Bundes in der Schlacht bei Dornach am 22. Juli kamen die Friedensverhandlungen zwischen König Maximilian und den Eidgenossen, die seit März ohne Erfolg geblieben waren, wieder in Gang. Anfang August scheiterte eine Einigung in Schaffhausen erneut an den Forderungen Maximilians, die Eidgenossen müssten sich den Beschlüssen des Wormser Reichstags von 1495 unterziehen. Am 15. August 1499 begannen neue Verhandlungen in der Reichsstadt Basel unter der Vermittlung des mailändischen Gesandten Galeazzo Visconti. Der Herzog von Mailand, Ludovico Sforza, war an einer schnellen Schlichtung interessiert, da er wegen seines Konfliktes mit Frankreich dringend Schweizer Söldner werben wollte. Die Gesandten des römisch-deutschen Königs Maximilian zeigten sich zuerst sehr hartnäckig und die Verhandlungen mussten sogar einmal unterbrochen werden. Während dieser Zeit herrschte in der Umgebung der Stadt kriegerische Unruhe, weil Freischaren, die auf eigene Faust Krieg führten, umherzogen und die Landleute belästigten. In der Stadt lief auch das Gerücht um, die Eidgenossen rüsteten zu neuem Kampf.
Am 22. September 1499 wurde der Frieden zu Basel besiegelt. Demnach wurden von beiden Seiten alle während des Krieges gemachten Eroberungen und die Gefangenen herausgegeben und folgende Beschlüsse gefasst:
- Acht der zehn Gerichte im Prättigau und Schanfigg müssen Habsburg huldigen, dürfen aber wegen des Aufruhrs während des Schwabenkriegs nicht bestraft werden. Ihre Mitgliedschaft im Zehngerichtebund und ihr Bündnis mit der Eidgenossenschaft bleiben bestehen.
- Das Landgericht im Thurgau, das bisher als Pfandschaft des Reiches der Stadt Konstanz gehört hatte, geht an die Eidgenossenschaft über.
- Die Reichsacht und alle Beschlüsse und Prozesse des Reiches gegen die Eidgenossenschaft und ihre Verbündeten werden aufgehoben.
- Der rechtliche und territoriale Status quo ante werden wieder hergestellt.
In der älteren Geschichtsschreibung wurde der Frieden von Basel als ein entscheidender Schritt zur Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft vom Reich angesehen. Diese Sichtweise gilt als widerlegt, denn es gibt keine Hinweise darauf, dass sich die Eidgenossen vom Reich distanzieren wollten.[1] Unabhängig vom Reich wurde die Eidgenossenschaft erst im Westfälischen Frieden von 1648. Als konkrete Folge des Friedens zu Basel schlossen sich 1501 Basel und Schaffhausen dem Eidgenössischen Bund an, der sich zu den Dreizehn Alten Orten weiterentwickelte.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Eintrag Basel, Frieden von (1499) im historischen Lexikon der Schweiz
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