- Friedrich Küchler
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Friedrich Küchler (* 16. November 1822 in Darmstadt; † 15. Januar 1898 in Darmstadt) war Provinzialdirektor der Provinz Rheinhessen und Ehrenbürger von Mainz.
Leben
Küchler stammte aus einer alten hessischen Beamtenfamilie. Sein Vater Georg Karl Küchler war Regierungsrat, sein Bruder Ernst Ludwig Großherzoglicher Steuerrat und sein Neffe Wilhelm Küchler Oberbürgermeister von Worms und hessischer Finanzminister. Er studierte in Gießen und Heidelberg und war Mitglied der Corps Teutonia und Saxoborussia.
1856 wurde Küchler Sekretär der Oberstudiendirektion in Darmstadt, 1858 Kreisassessor ebd., 1867 Kreisrat in Dieburg, 1874 Provinzialdirektor der Provinz Starkenburg in Darmstadt, 1874-77 Präsident der Zentralstelle für die Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Vereine und Präsident des landwirtschaftlichen Vereins der Provinz Starkenburg.
Zum 1. September 1881 wurde er als Nachfolger von Franz Ludwig Emil Freiherr Roeder von Diersburg zum Provinzialdirektor in Mainz ernannt, ab 1885 mit dem Charakter eines Geheimen Rats. Daneben amtierte er als hessischer standesherrlicher Territorialkommissar für die Reichsfestung Mainz. Wegen Meinungsverschiedenheiten mit dem Innenminister über seine Amtsführung nahm er 1891 den Abschied, wurde aber im gleichen Jahr zum Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ernannt.
Seit 1872 war Küchler als Mitglied der Nationalliberalen Fraktion Mitglied der zweiten hessischen Kammer für den Wahlbezirk Starkenburg 3/Höchst (bis 1887). Bei den Wahlen zum Reichstag unterlag er als einem Kandidaten der Zentrumspartei. Ab 1893 gehörte er als lebenslängliches Mitglied der I. Kammer der Hessischen Landstände an. Während seiner Amtstätigkeit in Mainz führte er als Vorsitzender den dortigen Zweigverein des Deutschen Kolonialvereins (Vorläufer der Deutschen Kolonialgesellschaft).
Küchler war ausgesprochen populär. Als Landtagsabgeordneter führte er durch seinen Einsatz den Bau der Mainzer Straßenbrücke (heute Theodor-Heuss-Brücke) herbei. Auch um die Stadterweiterung hatte er sich große Verdienste erwiesen. In der Presse wurde er als „Vater der hessischen Selbstverwaltung“ gefeiert. Die Stadt Mainz ernannte ihn 1891 zu ihrem Ehrenbürger.
Eigene Veröffentlichungen
- Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Hessen, 3. Aufl. 1894
Literatur
- Hans Georg Ruppel/Birgit Groß: Hessische Abgeordnete 1820-1933. Biographische Nachweise für die Landstände des Großherzogtums Hessen (2. Kammer) und den Landtag des Volksstaates Hessen (= Darmstädter Archivschriften 5), Darmstadt 1980, S. 165
- Konrad Fuchs: Lebensbilder vergessener Mainzer Persönlichkeiten, Mainz 1984
- Wolfgang Balzer: Mainz. Persönlichkeiten der Stadtgeschichte, 1985, S 20f.
- Klaus Dietrich Hoffmann: Die Geschichte der Provinz und des Regierungsbezirks Rheinhessen 1816-1985, Alzey 1985, S. 59ff.
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