- Albrecht Schlee
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Albrecht Schlee (* 25. August 1910 in Lendershausen; † 14. Juni 1990 in Bayreuth) war ein deutscher Politiker (CSU). Mit einer zweijährigen Unterbrechung war er von 1957 bis 1972 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Schlee besuchte die Humanistischen Gymnasien in Bamberg und Coburg. Im Jahr 1930 machte er das Abitur und begann ein Studium der Philologie an der Universität Erlangen. 1931 wechselte er zur Universität München, wo er Rechtswissenschaft studierte und beim Corps Hercynia aktiv wurde.[1] Nach kurzer Zeit wechselte er zur Universität Genf, an der er 1935 das Erste und 1939 das Zweite Staatsexamen absolvierte. Nach einigen Wochen als Gerichtsassessor wurde er als Soldat eingezogen. Nachdem er 1941 schwer verwundet worden war, wurde er 1943 aus der Kriegspflicht entlassen. Er war anschließend bis 1945 Richter am Landgericht Würzburg, ab 1947 an Gerichten in Hofheim und Bamberg. Im Jahr 1953 wurde er zum Landgerichtsrat in Bayreuth berufen und im März 1962 zum Landgerichtsdirektor am Landgericht Nürnberg-Fürth befördert.
Politik
Schlee war 1946, kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, in die CSU eingetreten, für die er sich im Bezirkstag von Oberfranken betätigte. Bei der Bundestagswahl 1957 wurde er im Wahlkreis Bayreuth direkt ins Parlament gewählt, dem er für diese Legislaturperiode bis 1961 angehörte. Bei der Bundestagswahl 1961 konnte er diesen Erfolg nicht wiederholen und schied daher aus dem Parlament aus. Erst am 15. Februar 1963 rückte er über die bayrische Landesliste für den ausgeschiedenen Abgeordneten Hans Schütz in den Bundestag nach. Bei den beiden folgenden Bundestagswahlen 1965 und 1969 wurde er im Wahlkreis Bayreuth wieder direkt in den Bundestag gewählt. Während er in seiner ersten Amtszeit noch als ordentliches Mitglied dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und dem Finanzausschuss angehörte, war er in seiner zweiten und dritten Wahlperiode nur noch ordentliches Mitglied des Finanzausschusses. In seiner letzten Wahlperiode war er nur noch stellvertretendes Mitglied des Finanzausschusses, dafür dann ordentliches Mitglied im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, sowie im Wahlprüfungsausschuss. Als stellvertretendes Mitglied gehörte er in seiner ersten Wahlperiode zudem noch bis Juli 1959 dem Haushaltsausschuss und dem Außenhandelsausschuss an, in seiner dritten Wahlperiode war er zudem noch stellvertretendes Mitglied des Verteidigungsausschusses.
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Corpslisten 1996, 73, 728
Literatur
- Rudolf Vierhaus und Ludolf Herbst (Hrsg.): Biographisches Handbuch der Mitglieder des Deutschen Bundestages 1949–2002. Band 2, N–Z. Saur, München 2002, ISBN 3-598-23782-0, S.744
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