- Gefolge
-
Gefolge (Gefolgschaft, bei den Langobarden Gesinde) war bei den Germanen eine freiwillige, durch Treueid gefestigte Vereinigung erprobter Männer und aufstrebender, wehrfähiger Jünglinge um einen charismatischen oder berühmten Führer, meist einen Gaufürsten, König oder Herzog. Der Eintritt in eine Gefolgschaft (lateinisch: comitatus) tat der Ehre und Freiheit keinen Abbruch, so dass selbst Söhne angesehener Familien in solche Dienste traten.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
In der Schlacht kämpfte das Gefolge wetteifernd unter dem Dienstherrn. Die Anzahl der Gefolgsleute und der Ruf ihrer Tapferkeit hoben das Ansehen des Fürsten. Die Gefolgsleute erhielten für ihre Dienste freien Unterhalt, persönliche Ausrüstung, einen Anteil an der Beute sowie sonstige Geschenke. In Friedenszeiten zogen die Gefolgsleute auch mit anderen Fürsten in kriegerische Auseinandersetzungen. Die Größe der Gefolgschaften, die meist nur von beschränkter Anzahl waren, wurde in historischen Berichten oft überschätzt, da die Gefolgsleute mit den freiwillig mitziehenden Kriegern verwechselt oder vermischt wurden. So zählte die Gefolgschaft des alamannischen Gaukönigs Chnodomar etwa 300 Mann, während Fürsten wie z.B. Ariovist mehrere Tausend freiwillige Krieger zu kriegerischen Unternehmungen führten.
Im fränkischen Reich hatte nur der König das Recht, Gefolgsleute, sogenannte Antrustiones, zu halten. Noch in der merowingischen Periode trat an ihre Stelle das Vasallentum oder Lehnswesen, das ursprünglich niedere Diener umfasste, sich aber nach dem Vorbild des Gefolgschaftswesens veredelte.
In den auf germanische Tradition zurückgehenden epischen Dichtungen und Heldensagen, von Beowulf bis zu den Nibelungen, wird das Gefolgschaftswesen noch zu einer Zeit verherrlicht, als es aus dem wirklichen Leben längst verschwunden war.
In der Neuzeit verstand man bis ins 20. Jahrhundert unter der französischen Bezeichnung Suite das militärische Gefolge des Landesherren, eines Feldherren oder eines kommandierenden Generals. Es begleitete ihn bei seinem Dienst und konnte von ihm nach Belieben verwendet werden. Dazu gehörten der Generaladjutant, die Generalstabsoffiziere und Ordonnanzoffiziere. Sie standen dann à la suite der betreffenden Persönlichkeit.
Siehe auch
Literatur
- Christoph Landolt, Heiko Steuer, Dieter Timpe: Art. Gefolgschaft. In: Dieter Geuenich u.a. (Hrsg.): Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, 2. Auflage. Bd. 10 (Friesen, Otto von – Gelübde). De Gruyter, Berlin 1998, ISBN 3-11-015102-2, Sp. 533-554.
- Karl Kroeschell: Art. Gefolgschaft. In: Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller und Ruth Schmidt-Wiegand (Hrsg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Redaktion: Falk Hess und Andreas Karg, Band 1 (Aachen-Geistliche Bank). Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-503-07912-4, Sp. 1991−1995.
Weblinks
Wiktionary: Gefolge – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikimedia Foundation.