- Gesinde
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Das Gesinde (regional auch „die Leute“) bezeichnet die zu häuslichen Arbeitsleistungen verpflichteten (Deputatgesinde) oder verdingten (Hausgesinde) Dienstboten eines Grund- oder Gutsherrn. Der Ursprung des Begriffes liegt im Althochdeutsch: gisind, „Gefolgsmann“, d. h. im eigentlichen Sinne „derjenige, der den gleichen Weg hat“.
Inhaltsverzeichnis
Begriff
Man unterschied das unverheiratete Hausgesinde mit Lohn und Verpflegung vom verheirateten Deputatgesinde mit Naturalentschädigung, einem zugewiesenem Landteil und teilweise einer eigenen Wohnung oder einem Gesindehaus. Auch unterschied man zwischen Haus- und Hofgesinde, je nachdem ob häusliche oder landwirtschaftliche Dienste geleistet wurden. Hofgesinde hieß auch die Dienerschaft in hohen adligen Häusern.
Ein in der Regel mündlich, aber dennoch verbindlich abgeschlossener Gesindevertrag begründete das Gesindeverhältnis. Die Zahlung eines Handgeldes durch den Dienstherrn bekräftigte den Vertrag. Der Vertrag verpflichtete den Dienstboten zu allen häuslichen Arbeiten, die die Dienstherrschaft anordnete. Sobald das Gesinde nach Heirat einen eigenen Hausstand begründen konnte, wandelte sich das Dienstverhältnis vom Hausgesinde mit der Wohnung im oder am Haus des Dienstherrn zum Deputatgesinde mit Wohnung gelegen am überlassenen Grund.
Die Dienstherren waren verpflichtet, dem Dienstboten Lohn und Kost nach den Ortsgewohnheiten zu gewähren und ihm nur gesetzlich erlaubte und die Gesundheit nicht gefährdende Arbeiten abzuverlangen, sie auf keine Weise zu misshandeln, ihnen im Dienst erlittenen Schaden zu vergüten, ebenso die Kosten für im Dienst zugezogene Krankheiten zu tragen.
Im 19. Jahrhundert bestanden in den meisten deutschen Ländern und Städten spezielle Gesindeordnungen, die bestimmten, dass Gesindeleute Zeugnisbücher führen mussten, die bei der Polizei zu hinterlegen waren. In diese Gesindebücher trugen die Dienstherren den abgehenden Dienstboten ein Zeugnis ein.
Gesindel
Das abgeleitete, stark abwertende Wort Gesindel bezeichnet hingegen im modernen Sprachgebrauch pauschal Personen, denen sich der Sprecher moralisch und/oder in der sozialen Ordnung übergeordnet sieht und denen aus Sicht des Sprechers unkultivierte oder asoziale, möglicherweise auch kriminelle Verhaltensweisen zugesprochen werden. Es wird daher für verschiedenste Personenkreise, von Ausländern über Personen ohne festen Wohnsitz, Arbeitslose und Personen ohne geregeltes Einkommen bis hin zu Personen, die wegen Armut nicht den gesellschaftlichen Sollvorstellungen entsprechen, verwendet. Begriffe mit ähnlicher Bedeutung sind Pack, Bagage und Pöbel.
Siehe auch
Literatur
- Ferdinand Buomberger: Bevölkerungs- und Vermögensstatistik der Stadt und Landschaft Freiburg (im Uechtland) um die Mitte des 15. Jahrhunderts. Freiburg (Schweiz) 1900 (Freiburg (Schweiz), Univ., Diss., 1900), (Auch in: Zeitschrift für schweizerische Statistik. 36, 1900, ZDB-ID 220006-5, S. 205ff.).
- Liliane Mottu-Weber: Les femmes dans la vie économique de Genève. In: Bulletin de la Société d'histoire et d'archéologie de Genève. 16, 1979, ISSN 1017-849X, S. 381–401.
- Thomas Vormbaum: Politik und Gesinderecht im 19. Jahrhundert. (Vornehmlich in Preussen 1810–1918) (= Schriften zur Rechtsgeschichte 21). Duncker und Humblot, Berlin 1980, ISBN 3-428-04755-9 (Zugleich: Münster, Univ., Philos. Fak., Diss., 1979).
- Jean-Pierre Gutton: Domestiques et serviteurs dans la France de l'Ancien Régime. Aubier Montaigne, Paris 1981, ISBN 2-7007-0235-2.
- Michael Mitterauer: Familie und Arbeitsorganisation in städtischen Gesellschaften des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit. In: Alfred Haverkamp (Hrsg.): Haus und Familie in der spätmittelalterlichen Stadt (= Städteforschung. Reihe A: Darstellungen. Bd. 18). Böhlau, Köln u. a. 1984, ISBN 3-412-00284-4, S. 1–36.
- Yvonne Pesenti: Beruf: Arbeiterin. Soziale Lage und gewerkschaftliche Organisation der erwerbstätigen Frauen aus der Unterschicht in der Schweiz, 1890–1914. Chronos, Zürich 1988, ISBN 3-905278-28-6 (Zugleich: Zürich, Univ., Diss., 1987).
Weblinks
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