- Gegenkönig
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Als Gegenkönig bezeichnet man einen König, der – aufgrund zerrütteter, instabiler oder unklarer Machtverhältnisse oder nicht geregelter oder umstrittener Thronfolge – gegen einen noch amtierenden König aufgestellt wurde, um diesen zu stürzen. Gegenkönige traten in Wahlmonarchien wie dem Heiligen Römischen Reich häufiger auf als in Erbmonarchien wie England oder Frankreich.
Manche der Gegenkönige konnten sich mit ihrem Herrschaftsanspruch durchsetzen und wurden als rechtmäßige Könige anerkannt (z. B. Friedrich II.). Bei einigen (z. B. Heinrich II. (Bayern), Ekbert II. (Meißen)) ist ihr Status als König oder Gegenkönig bis heute umstritten.
Mit der Regelung der Königswahl durch die Goldene Bulle Karls IV. (1356) wurde im Heiligen Römischen Reich die Wahl eines Gegenkönigs nahezu ausgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
Gegenkönige im Heiligen Römischen Reich
- Arnulf der Böse (Bayern) (919 möglicherweise gegen Heinrich I.)
- Rudolf von Rheinfelden (1077–1080 gegen Heinrich IV.)
- Hermann von Salm (1081–1088 gegen Heinrich IV.)
- Konrad von Franken (1127–1135 gegen Lothar III., deutscher König Konrad III. 1138)
- Friedrich II. (1212–1215 gegen Otto IV.)
- Heinrich Raspe (1246–1247 gegen Friedrich II.)
- Wilhelm von Holland (1248–1254 gegen Friedrich II. und Konrad IV.)
- Alfons von Kastilien (1257–1273 gegen Richard von Cornwall, †1272)
- Friedrich (III.) der Schöne (1314–1330 gegen Ludwig IV.)
- Karl IV. (1346 gegen Ludwig IV.)
- Günther von Schwarzburg (1349 gegen Karl IV.)
Englische Gegenkönige
- Wilhelm der Eroberer (1066 gegen Harald II.)
- Harald Hardraada (1066 gegen Harald II.)
Literatur
- Heinrich Mitteis: Die deutsche Königswahl. Ihre Rechtsgrundlagen bis zur goldenen Bulle, 2., erweiterte Auflage, Rohrer, Brünn, München, Wien 1944, S. 113 ff.
- Dietmar Willoweit: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Frankenreich bis zur Wiedervereinigung Deutschlands, 5., erweiterte und um eine Zeittafel und einen Karten-Anhang ergänzte Auflage, Beck, München 2005, S. 71 f., 94 ff., ISBN 3-406-52637-3
- Gerhard Theuerkauf: Gegenkönig. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Herausgegeben von Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller und Ruth Schmidt-Wiegand als philologischer Beraterin. Redaktion: Falk Hess und Andreas Karg, Band I: Aachen-Geistliche Bank, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008, Sp. 1995-1996, ISBN 978-3-503-07912-4
Siehe auch
Kategorien:- König
- Deutsche Geschichte (Heiliges Römisches Reich)
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