- Gemeindegebietsreform in Bayern
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Die Gebietsreform in Bayern wurde in den Jahren 1971 bis 1980 durchgeführt und hatte das Ziel, leistungsfähigere Gemeinden zu schaffen. Dies sollte durch größere Verwaltungseinheiten erreicht werden, die nach der damaligen Ansicht effizienter arbeiten würden.
Die Gebietsreform wurde von Bruno Merk (CSU) initiiert, der von 1966 bis 1977 Staatsminister des Innern war. Sein Amtsnachfolger Alfred Seidl schloss die Gebietsreform dann ab.
Die Gebietsreform gliederte sich zeitlich in zwei Abschnitte:
- die Gebietsreform zur Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte 1972
- die kommunale Gebietsreform, die ab 1972 zuerst auf freiwilliger Basis durchgeführt wurde und im Jahre 1978 mit Zwangseingemeindungen abgeschlossen wurde.
Im Rahmen der Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte, die am 1. Juli 1972 in Kraft trat, wurden aus vorher 143 Landkreisen insgesamt 71 neue Landkreise. 23 von ehemals 48 kreisfreien Städten verloren ihre Kreisfreiheit; sie erhielten als Trostpflaster den Titel „Große Kreisstadt“ und begrenzte zusätzliche Rechte gegenüber den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden.
Die Gemeindegebietsreform von 1972 bis 1978 verringerte die Zahl der bayerischen Gemeinden von 6.962 im Jahr 1970 um über zwei Drittel auf etwas mehr als 2.000 kreisangehörige Gemeinden. Mehr als 900 der Gemeinden waren zudem Mitgliedsgemeinden in Verwaltungsgemeinschaften. Abgeschlossen wurde die Reform durch das Gesetz zum Abschluss der kommunalen Gebietsreform vom 1. Januar 1980, in dem noch kleinere Korrekturen vorgenommen wurden.
Insbesondere die kommunale Gebietsreform führte zu heftigen politischen Auseinandersetzungen vor Ort. Seit Beginn der Gebietsreform sind zirka 300 Gemeinden aus einer Verwaltungsgemeinschaft ausgeschieden und verwalten sich wieder alleine. Ein Beispiel hierfür ist Igensdorf im Landkreis Forchheim.
In einigen Fällen gelang es durch den Widerstand von Bürgern auch, eingemeindete Orte wieder in die Selbstständigkeit zu führen. Beispiele hierfür sind Horgau bei Augsburg, Irlbach bei Straubing, Albaching im Landkreis Rosenheim, Bechtsrieth im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab, Baar (Schwaben) im Landkreis Aichach-Friedberg, Rettenbach am Auerberg im Landkreis Ostallgäu und Ermershausen im Landkreis Haßberge.
Während diese Gemeinden ihre Selbstständigkeit auf politischem Wege erlangten, erreichte die Gemeinde Edling ihre Selbstständigkeit auf Grund einer Popularklage zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Am 29. April 1981 erklärte dieser die Eingemeindung in das Gebiet der Stadt Wasserburg a. Inn für nichtig.
Gerade das kleine fränkische Dorf Ermershausen erlangte 1978 einige Bekanntheit. Die Einwohner widersetzten sich vehement der Eingliederung in die Gemeinde Maroldsweisach. Dies gipfelte in der Besetzung des Rathauses und der Errichtung von Barrikaden durch Bürger von Ermershausen mit dem Zweck, die Verlegung der Gemeindeverwaltung nach Maroldsweisach zu verhindern. Das Dorf wurde schließlich von mehreren Hundertschaften der Bereitschaftspolizei gestürmt und das Rathaus geräumt. Seit 1994 ist Ermershausen wieder eine selbstständige Gemeinde.
Siehe auch
Weblinks
- Manfred Krapf: Eingemeindung, in: Historisches Lexikon Bayerns (online)
- Emma Mages: Gemeindeverfassung (19./20. Jahrhundert), in: Historisches Lexikon Bayerns (online)
Literatur
- Hamann Philipp: Gemeindegebietsreform in Bayern - Entwicklungsgeschichte, Bilanz und Perspektiven, Utz Verlag, München 2005, ISBN 3-8316-0528-9
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