- Landkreise in Bayern
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Der Freistaat Bayern, das flächengrößte Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, unterteilt sich heute in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte, die in ihren Rechten und Aufgaben den Landkreisen gleichgestellt sind.
Inhaltsverzeichnis
Organe des Landkreises
Der Kreistag besteht kraft Gesetz aus dem direkt gewählten Landrat und bis zu 70 Kreisräten, die ebenfalls auf die Dauer von sechs Jahren von den Bürgern des Landkreises gewählt werden.
Das Landratsamt ist in Bayern durch die Erledigung sowohl von Kreis- als auch von Staatsaufgaben im gleichen Amt eine „Doppelbehörde“. Dieser Gemeinsamkeit zwischen Staatsverwaltung und kommunaler Selbstverwaltung wird dadurch Rechnung getragen, dass der direkt gewählte Landrat kraft Gesetzes auch Leiter des Staatlichen Landratsamtes ist.
Aufgaben des Landkreises
Nach bundesdeutschem Recht ist ein Landkreis eine „Kommunale Gebietskörperschaft“ mit dem Recht, überörtliche Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet nicht hinausgeht, im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Der Landkreis ist zuständig für alle öffentlichen Aufgaben, die das Leistungsvermögen der kreisangehörigen Gemeinden übersteigen.
In der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern ist festgelegt, dass die Landkreise die öffentlichen Einrichtungen schaffen sollen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlich sind.
In diesem Rahmen sind die Landkreise verpflichtet, erforderliche Maßnahmen auf den Gebieten
- der Straßenverwaltung,
- der Feuersicherheit,
- des Gesundheitswesens,
- der Abfallentsorgung
- sowie der öffentlichen Fürsorge und Wohlfahrtspflege
zu treffen oder die nötigen Leistungen für solche Maßnahmen aufzuwenden.
Zugleich ist das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Staatliches Landratsamt) zuständig z.B. für
- Amtsärztliche Gutachten
- Baugenehmigungen
- Führerscheine und Kfz-Zulassung
- Gaststättenerlaubnisse
- Lebensmittelüberwachung
- Katasterwesen
- Rechtsaufsicht über Gemeinden
- Umweltschutz und Immisionsschutz
Im Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde hat der Kreistag kein Mitspracherecht. Hier trägt der Landrat die ihm gesetzlich vorgeschriebene alleinige Verantwortung.
Geschichte der Landkreise in Bayern
Im Königreich Bayern (mit den linksrheinischen Gebieten der Pfalz) entstanden durch die Verwaltungsreformen von Graf Montgelas 1802 die Landgerichtsbezirke. Sie waren zuständig sowohl für Verwaltung und Rechtsprechung.
1862 wurden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt, es kam zur Gründung von der Verwaltung dienenden Bezirksämtern, die unter der Leitung eines Bezirkshauptmanns standen und verwaltungstechnisch oft auch mehrere Landgerichtsbezirke umfassten.
1866 erfolgte die Abtretung des Bezirksamts Gersfeld an Preußen.
1920 wurde das ehemalige Herzogliche Landratsamt Coburg nach der Vereinigung des Freistaates Coburg mit dem 1918 entstandenen Freistaat Bayern als bayerisches Bezirksamt Coburg fortgeführt.
1939 wurden die Bezirke in Landkreise und die Bezirksämter in Landratsämter umbenannt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Pfalz von Bayern gelöst. Der Begriff des Bezirks wurde jetzt für die Landesteile Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken, Mittelfranken und Oberfranken verwendet.
Wesentliche Änderungen in der Gliederung der Landkreise ergaben sich mit der Gebietsreform in Bayern von 1972. Im Rahmen der Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte, die am 1. Juli 1972 in Kraft trat, wurden aus vorher 143 Landkreisen insgesamt 71 neue Landkreise. 23 ehemals kreisfreie Städte verloren ihre Kreisfreiheit; sie erhielten als Trostpflaster den Titel „Große Kreisstadt“ und begrenzte zusätzliche Rechte gegenüber normalen Gemeinden.
Aktuelle Aufgliederung der Landkreise
Stand der Einwohnerzahlen ist der 31. Dezember 2010, die Quelle der Einwohnerzahlen ist das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung[1].
Kreisfreie Städte
Stand der Einwohnerzahlen ist der 31. Dezember 2010, die Quelle der Einwohnerzahlen ist das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung[1].
Nr. Kreisfreie Stadt Regierungsbezirk Kfz-Kennz. Fläche km² Einwohner Ew./km² 1 Amberg Oberpfalz AM 50,06 43.755 874 2 Ansbach Mittelfranken AN 99,92 40.253 403 3 Aschaffenburg Unterfranken AB 62,57 68.678 1.098 4 Augsburg Schwaben A 146,93 264.708 1.802 5 Bamberg Oberfranken BA 54,58 70.004 1.283 6 Bayreuth Oberfranken BT 66,92 72.683 1.086 7 Coburg Oberfranken CO 48,30 41.076 850 8 Erlangen Mittelfranken ER 76,95 105.629 1.373 9 Fürth Mittelfranken FÜ 63,35 114.628 1.809 10 Hof Oberfranken HO 58,02 46.286 798 11 Ingolstadt Oberbayern IN 133,35 125.088 937 12 Kaufbeuren Schwaben KF 40,02 41.843 1.046 13 Kempten Schwaben KE 63,29 62.060 981 14 Landshut Niederbayern LA 65,79 63.258 962 15 Memmingen Schwaben MM 70,17 41.025 624 16 München Oberbayern M 310,43 1.353.186 4.359 17 Nürnberg Mittelfranken N 186,38 505.664 2.713 18 Passau Niederbayern PA 69,58 50.594 727 19 Regensburg Oberpfalz R 80,76 135.520 1.678 20 Rosenheim Oberbayern RO 37,25 61.299 1.646 21 Schwabach Mittelfranken SC 40,8 38.879 953 22 Schweinfurt Unterfranken SW 35,71 53.415 1.496 23 Straubing Niederbayern SR 67,58 44.450 658 24 Weiden i.d.OPf. Oberpfalz WEN 70,5 41.961 595 25 Würzburg Unterfranken WÜ 87,63 133.799 1.527 Einzelnachweise
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