- Gemeiner Wert
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Deutschland
Der gemeine Wert (§ 9 Bewertungsgesetz (BewG)) wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Der gemeine Wert ist ein Bruttowert. Er beinhaltet auch die Umsatzsteuer (vgl. u. a. A 153 Abs. 4 Satz 3 UStR 2005, Völkel/Karg, Umsatzsteuer, Stuttgart 2007).
Österreich
Der gemeine Wert kommt als subsidiärer Wertmaßstab im EStG 1988 u. a. aufgrund ausdrücklicher Regelung beim Tausch und diesem gleichgestellter Sacheinlage in Kapitalgesellschaften zur Anwendung. Die Bewertung des erworbenen Wirtschaftsguts erfolgt zu Anschaffungskosten, die dem gemeinen Wert des hingegebenen entsprechen. Der gemeine Wert ist im EStG 1988 nicht eigenständig definiert, es gelten daher die Bestimmungen des BewG 1955 (§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BewG 1955).
Während bei Ermittlung des Teilwertes die Wiederbeschaffungskosten (VwGH 20. Oktober 1971, 1055/69, das von einem Beschaffungsmarkt ausgeht) im Vordergrund stehen, ergibt sich der gemeine Wert aus einem Marktwert ohne Zusammenhang mit einem Betrieb und entspricht dem Liquidationswert bei Einzelveräußerung (VwGH 6. März 1989, 86/15/0109). Der gemeine Wert ist ein Verkaufswert und schließt die Anschaffungsnebenkosten nicht mit ein, während der Teilwert diese beinhaltet (VwGH 29. April 1992, 90/13/0031). Ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse einschließlich personenbezogener Verfügungsbeschränkungen sind bei Ermittlung des gemeinen Wertes auszuschalten (§ 10 Abs. 2 und 3 BewG 1955). Der gemeine Wert beinhaltet auch die Umsatzsteuer.
Siehe auch
Zeitwert, Verkehrswert, Wiederbeschaffungswert, Liebhaberwert, Restwert, Versicherungswert, Marktwert, Minderwert, Mehrwert, Schrottwert, Höchstwertprinzip,Niederstwertprinzip, Geschäftswert, Neuwert, Sachwert, Ertragswert, Tauschwert, Beleihungswert, Buchwert, Zwischenwert, Substanzwert, Liquidationswert, Unternehmenswert, Repartitionswert, Wertminderung, Wertschöpfung
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