Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 GG

Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 GG
Basisdaten
Titel: Gemeinsame Geschäftsordnung
des Bundestages und des
Bundesrates für den Ausschuss
nach Artikel 77 GG
Abkürzung: GO-VermA
Rechtsmaterie: Staats- und Verfassungsrecht
FNA: 1101-2
Verkündungstag: 5. Mai 1951 (BGBl. II S. 103)
Inkrafttreten:
Letzte Änderung
durch:1)
Bekanntmachung vom
30. April 2003 (BGBl. I S. 677)
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung!

Die Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 GG (GO-VermA) ist eine gemeinsame Geschäftsordnung von Bundestag und Bundesrat. Sie wird aufgrund von Art. 77 Abs. 2 GG erlassen, ist vom Bundestag zu beschließen und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Veröffentlicht wird sie im Bundesgesetzblatt. Die Geschäftsordnung regelt Organisation und Verfahren des Vermittlungsausschusses.

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