Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 GG
- Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 GG
-
Basisdaten |
Titel: |
Gemeinsame Geschäftsordnung
des Bundestages und des
Bundesrates für den Ausschuss
nach Artikel 77 GG |
Abkürzung: |
GO-VermA |
Rechtsmaterie: |
Staats- und Verfassungsrecht |
FNA: |
1101-2 |
Verkündungstag: |
5. Mai 1951 (BGBl. II S. 103) |
Inkrafttreten: |
|
Letzte Änderung
durch:1) |
Bekanntmachung vom
30. April 2003 (BGBl. I S. 677) |
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! |
Die Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 GG (GO-VermA) ist eine gemeinsame Geschäftsordnung von Bundestag und Bundesrat. Sie wird aufgrund von Art. 77 Abs. 2 GG erlassen, ist vom Bundestag zu beschließen und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Veröffentlicht wird sie im Bundesgesetzblatt. Die Geschäftsordnung regelt Organisation und Verfahren des Vermittlungsausschusses.
Siehe auch
Weblinks
|
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