- Genmais
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Transgener Mais, von der Presse teilweise auch verkürzt Genmais genannt, bezeichnet gentechnisch veränderten Mais (Gv-Mais oder ganz allgemein GVO). Eine höhere Resistenz gegenüber Krankheiten oder Parasiten soll durch die Einschleusung als vorteilhaft erachteter Erbanlagen aus anderen Lebewesen in das Mais-Genom erreicht werden. Dieser „horizontale“ Gentransfer zwischen verschiedenen Arten (in Abgrenzung zum „vertikalen“ Transfer bei Vererbung innerhalb einer Art) kommt auch in der Natur häufig vor, zum Beispiel von Bakterien auf Pflanzen.[1] Transgener Mais soll den Einsatz potenziell umweltbelastender Schädlingsbekämpfungsmittel vermindern, höhere Erträge bringen und eine schnellere Reife ermöglichen. (→Grüne Gentechnik)
Wie viele Anwendungen der Gentechnologie ist auch transgener Mais umstritten. Kritiker berufen sich auf mögliche ökologische und gesundheitliche Folgen, die nur unzureichend abgeschätzt werden könnten. Befürworter argumentieren, dass es derzeit keine wissenschaftlich abgesicherten Nachweise für negative gesundheitliche Auswirkungen auf Menschen und Wirbeltiere oder Belastungen natürlicher Ökosysteme gebe. (→ Kontroverse um Gv-Mais)
Inhaltsverzeichnis
Merkmale
Je nach gewünschter Eigenschaft können die Pflanzen folgende Merkmale (auch in Kombination) aufweisen:
- Bei den derzeit kommerziell angebauten GVO am häufigsten verwendet
- Insektenresistenz (z. B. gegenüber dem Maiswurzelbohrer oder Maiszünsler)
- Trockentoleranz
- Die Pflanzen sollen auch in klimatisch ungünstigen Regionen angebaut werden können (bisher nur Forschung)
- Veränderte Produktqualität
- Zum Beispiel als „Energiepflanzen“ (bisher nur Forschung)
Zulassung in Europa
Es gibt zwei Verfahren, die sich bei den Anforderungen für eine Genehmigung in der EU unterscheiden:
- Die Freisetzungsrichtlinie muß erfüllt werden, wenn es sich um einen vermehrungsfähigen GVO handelt (also zum Anbau).
- Die Verordnung (1829/2003) regelt Produkte wie verarbeitete Lebens- und Futtermittel.
Für nur sehr wenige Sorten Gv-Mais wurde bisher die Zulassung zum Anbau beantragt. Die EU-Kommission genehmigte im Jahr 2004 17 Maissorten der Linie MON810, nachdem bei Versuchen in Spanien keine Probleme festgestellt wurden. Außerdem ist seit 1998 MON810 als Futter- und Lebensmittel in der EU und der Schweiz erlaubt.
Auf Grund der in der Freisetzungsrichtlinie enthaltenen "Schutzklausel" ist in mehreren EU-Ländern (Deutschland, Österreich, Frankreich, Ungarn, Luxemburg und Griechenland) die Kultivierung derzeit verboten.[2][3]
In der Schweiz ist kein Gv-Mais als Saatgut zugelassen.
Anbau
Gv-Mais war einer der ersten GVO, die wirtschaftlich im großen Stil angebaut und als Nahrungspflanzen genutzt wurden. Die Anbaufelder liegen vor allem in den USA, wo im Jahr 2000 bereits über zehn Millionen Hektar angepflanzt waren. 2008 betrug dort die Fläche 28,8 Millionen Hektar, was rund 80% allen Maises entsprach. Nach dortigem Recht muss direkt neben Feldern mit Bt-Mais immer auch nicht-Bt-Mais angebaut werden, um Resistenzentwicklungen bei Fraßinsekten zu vermeiden.
Das erste Pilotprojekt in Deutschland startete 1998 mit der Aussaat auf 350 Hektar im Rahmen der Sortenprüfung. In Europa wurden 2008 zusammen etwa 108.000 Hektar Gv-Mais angepflanzt, davon 80.000 in Spanien.
Weltweit findet der Anbau von GVO auf mehr als 125 Millionen Hektar statt (davon 35 Millionen Hektar transgener Mais, wobei Bt-Mais den größten Teil ausmacht).[4][5] Das entspricht einem Vielfachen der gesamten deutschen Ackerfläche (ca. 16 Millionen Hektar).
Bt-Mais
Der Bt-Mais ist eine Variante des Gv-Mais, in die ein Gen des Bakterium Bacillus thuringiensis eingeschleust wurde. Bacillus thuringiensis ist ein weltweit verbreitetes Bodenbakterium, das ein Gift (Bt-Toxin) produziert, das tödlich auf die Larven von Insekten der Ordnungen der Käfer, Schmetterlinge und Zweiflügler wirkt. Das Gen, das dieses Gift codiert, wurde in Mais sowie in eine Reihe weiterer Pflanzen eingebaut, um so eine Resistenz gegen Schädlinge wie den Maiszünsler (Ostrinia nubilalis) und den westlichen Maiswurzelbohrer zu erzielen, die unabhängig vom Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln ist.
Für Wirbeltiere und damit auch für den Menschen ist das Toxin unschädlich, da es im Magen vollständig abgebaut wird. Mittlerweile sind mehr als 100 Patente auf verschiedene gentechnische Varianten des Proteins, des Bakteriums und der veränderten Pflanzen angemeldet worden.
Neben dem internen Schutz der Pflanzen vor spezifischen Schädlingen argumentieren die Befürworter des Anbaus von Bt-Mais vor allem mit der Aussage, dass der Bt-Mais weit weniger mit Pilzen und den zugehörigen, meist krebserregenden Giften der Pilze belastet ist. Dies liegt an der verringerten Fraßschädigung, die zugleich ein Ansammeln von Wasser in den Fraßgängen und damit ein Wachstum der Pilze verhindert.
MON810
Bt-Mais der Linie MON810 des amerikanischen Agrarkonzerns Monsanto ist eine der erfolgreichsten Sorten weltweit. Inzwischen sinkt die Verbreitung zugunsten neuerer Züchtungen mit kombinierter Insekten- und Herbzidresistenz.[6] Am 5. Mai 2009 wurde vom Verwaltungsgericht Braunschweig ein vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verhängtes deutschlandweites Anbauverbot für rechtlich zulässig erklärt, nachdem der Hersteller Monsanto gegen das Verbot geklagt hatte. [7]
StarLink
StarLink war eine auf die USA beschränkte Bt-Mais-Variante von Aventis CropScience. Die kommerzielle Nutzung des Saatguts wurde von den US-Behörden nur mit der Auflage gestattet, dass keine für den menschlichen Verzehr bestimmten Produkte daraus entstehen dürften, da ein in StarLink eingefügtes Protein möglicherweise Allergien hervorrufen könnte. Als StarLink-Mais dann doch in Nahrungsmitteln nachgewiesen wurde, entwickelte sich ein PR-Desaster für Aventis, das schließlich zur kompletten Einstellung des Verkaufs von StarLink-Saatgut führte.
Kontroverse um Gv-Mais
Zu Beginn des Jahres 2000 wurde der Anbau in Deutschland auf massiven Druck verschiedener Umweltschutzgruppen (Greenpeace, BUND u.a.), sowie durch die damaligen Grünen-Minister Jürgen Trittin und Andrea Fischer, gestoppt. Auf das Verbot folgte ein politischer und institutioneller Streit um den Gv-Mais, der bis heute andauert und mittlerweile EU-weit ausgetragen wird.
Nach Ansicht der Gegner von GVO bestehe die Gefahr,
- dass Krankheitserreger des Menschen durch den Verzehr gentechnisch veränderter Pflanzen vermehrt Antibiotikaresistenzen entwickeln könnten,
- dass neben den Zielinsekten auch weitere Insekten vergiftet werden können, besonders durch die Verwehung von Maispollen auf benachbarte Brachflächen und
- dass die Schadinsekten mittelfristig ebenfalls Resistenzen durch das Bt-Gift entwickeln können und so das Bioinsektizid im Mais unwirksam wird.
Das Risiko der Schädigung weiterer Insekten neben dem Schadinsekt Maiszünsler wird je nach Untersuchung unterschiedlich eingeschätzt. Während die Studie der Cornell-Universität von 1999[8] eine mögliche Schädigung des Monarchfalters fand, wurden diese Wirkungen in Studien im Wissenschaftsjournal Proceedings of the National Academy of Sciences relativiert. Danach erreichte die Pollenkonzentration auf den Blättern der Seidenpflanzen selten für den Monarchfalter schädliches Niveau; nur ein Teil der Schmetterlinge ernähre sich von Pflanzen nahe der Maisfelder – und der Zeitraum des Pollenflugs der Maispflanze und der des Auftretens des Monarchfalter überlappten kaum.[9]
Es gibt zahlreiche weitere Untersuchungen zu Wirkungen von Gv-Mais auf verschiedene Organismengruppen[10] – mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Während beispielsweise Honigbienen[11] und eine häufige Regenwurmart[12] bei Fütterungsversuchen mit Bt-Mais wenig geschädigt wurden, gab es bei Schmetterlingen deutlichere Effekte.[13] Der Maiszünsler, der durch den Bt-Mais bekämpft werden soll, gehört ebenfalls zu den Schmetterlingen. Raupen verschiedener Schmetterlingsarten wurden mit Pollen von Bt176, einer transgenen Maissorte mit sehr hohem Bt-Gehalt gefüttert. Die LD50, also die Dosis, bei der 50 % der Versuchstiere starben, lag etwa beim Tagpfauenauge bei 37–80 Maispollen, beim kleinen Kohlweißling ähnlich wie beim Maiszünsler bei 39 Pollen und bei der besonders empfindlichen Kohlmotte bei nur 8 Maispollen; Auf die Pollen der Bt-Maislinie MON810, die einen sehr viel geringeren Toxingehalt aufweist, gab es allerdings auch bei mehr als 80 Pollen bei dieser Art keine erkennbare Schädigung. Die Forscher kamen in ihren Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass die 79 von ihnen in der Nähe des Bt-Maisfeldes kartierten Schmetterlingsarten bei Anbau von Bt-Mais hohen Toxin-Expression im Pollen potentiell gefährdet sind.
2007 wurde in Nordrhein-Westfalen erstmals aufgrund des milden Winters Durchwuchs von Gv-Mais beobachtet – das heißt im Jahr nach dem Maisanbau keimten aufgrund des milden Winters Maiskörner des Vorjahres, die bei der Ernte auf dem Feld verblieben sind, was ein Problem der unkontrollierten Ausbreitung transgener Pflanzen bedeuten könnte. Wenn allerdings eine vernünftige Fruchtfolge vorherrscht (keinen direkt aufeinanderfolgenden Anbau von Mais), kann sich der transgene Mais nicht unkontrolliert ausbreiten. Der Grund für das Auftreten von Gv-Durchwuchsmais auf dieser Fläche war laut Auskunft des Betreibers die Zerstörung der Freisetzungsversuche in 2006 durch Aktivisten.[14]
Bei allen durchgeführten Laborversuchen zu Gv-Mais sind die Bedingungen ganz andere als im Freiland und bei Anbau von großen Flächen. Letzten Endes kann daher die Auswirkung von Gv-Mais auf die Umwelt durch Laborversuche nicht vorhergesagt werden.
Imkerei
Im Mai 2007 hat das Verwaltungsgericht Augsburg den Betreiber eines Ackers mit MON810 verpflichtet, den Mais am Blühen zu hindern – durch frühzeitige Ernte oder Abschneiden der einzelnen Blütenstände. Nur so könne verhindert werden, dass Bienenvölker in der Nähe des Maisackers auch transgene Maispollen einsammeln. Honig, der MON810-Pollen enthält, sei nicht als Lebensmittel zugelassen, argumentierte das Gericht.[15] Einen Monat später wurde dieser Entscheid durch das Bayerische Verwaltungsgericht aufgehoben.[16] Auf Grund von Untersuchungen wurde festgestellt, dass Pollen von Gv-Mais in Honig weit unterhalb des für die Kennzeichnung maßgebenden Schwellenwerts von 0,9 Prozent liegt.[17]
Fütterungsexperimente
2005 wurden in einer Fütterungsstudie zwei Gruppen von Schweinen für 35 Tage mit transgenem Mais (MON810) oder, zum Vergleich, mit konventionellem Mais gefüttert [18]. In beiden Gruppen konnten anschließend Bruchstücke von Mais-Genen in mehreren Geweben nachgewiesen werden. In der mit MON810 gefütterten Gruppe wurden außerdem Bruchstücke, aber in keinem Fall funktionstüchtige Abschnitte der transgenen DNA nachgewiesen. Eine statistische Analyse der Ergebnisse ergab, dass die DNA konventioneller und transgener Pflanzen in gleichem Maße im Gewebe der gefütterten Tiere zu finden war. Es ergaben sich ebenfalls keine Hinweise, dass das Transgen mit höherer Wahrscheinlichkeit in Tiergeweben zu finden ist als andere Abschnitte des Mais-Erbguts. Zusammenfassend halten die Autoren es für unwahrscheinlich, das Erbgut aus transgenen Pflanzen in stärkerem Maße auf Tiere übergeht als die DNA von nicht-transgenen Pflanzen.
In einer Langzeitstudie an Schafen konnten 2008 keine nachteiligen Auswirkungen auf Verhalten, Gewichtszunahme, Immunsystem, Verdauungssystem, Kreislauf, Atmung, Fortpflanzung oder Anzahl der Lämmer beobachtet werden.[19]
In einer Studie an der Veterinärmedizinischen Uniklinik Wien an Mäusen wurden potentielle Langzeitfolgen der Fütterung mit transgenem Mais untersucht.[20] Die Ergebnisse dieser Anfang 2008 abgeschlossenen Studie wurden bisher nicht in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift veröffentlicht, von fachkundigen wissenschaftlichen Gutachtern bestätigt oder von Dritten reproduziert. Laut Berichten in der Tagespresse[21] wurden die Versuchsmäuse über 20 Wochen und vier Generationen mit einer aus NK603 und MON810 gekreuzten Maissorte gefüttert. Diese Sorte ist seit 2007 in der EU als Lebens- und Futtermittel zugelassen. In der dritten Mäusegeneration sind laut Berichten über die Studie „statistisch signifikante“ Unterschiede bei der Anzahl der Nachkommen zwischen den Versuchstieren und einer Kontrollgruppe aufgetreten. Auch in der vierten Generation hatten die mit transgenem Mais gefütterten Tiere weniger Nachkommen. Eine abschließende Beurteilung der Qualität der Studie und Richtigkeit der Schlußfolgerungen durch wissenschaftliche Gutachter steht aus.
Naturschutzgebiete
In Naturschutzgebieten, in denen die Ausbringung von Bioziden untersagt ist, kann die Naturschutzbehörde den Anbau untersagen. Ein entsprechendes Urteil erließ im Jahr 2007 das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder.[22] Danach ist der Anbau von Bt-Mais, der das insektizid wirkende Gift Bt-Toxin produziert, mit der im NSG verbotenen Ausbringung von Bioziden gleichzusetzen.
Quellen
- ↑ F.A.Z, 24. September 2008: Erbmaterial auf Wanderschaft
- ↑ Aigner verbietet Anbau von „Genmais“ Süddeutsche Zeitung vom 14. April 2009
- ↑ Bekanntmachung des BMEVL vom 14.4.2009
- ↑ Bt-Mais: Der Stand der Dinge (transgen-kompakt)
- ↑ NZZ am Sonntag, 12. April 2009: Für eine Welt ohne Hunger
- ↑ USA: Anbau gv-Pflanzen 2008
- ↑ Tagesschau.de
- ↑ Studie der Cornell Universität
- ↑ PNAS – Monarchfalter
- ↑ Biosicherheit.de
- ↑ Biosicherheit.de – Honigbiene
- ↑ Biosicherheit.de – Regenwurm
- ↑ Felke und Langenbruch
- ↑ Transgener Mais überwintert erstmals in Deutschland
- ↑ taz-Artikel vom 12. Mai 2007 über den Konflikt einer Imkerei mit dem Anbau von „Genmais“
- ↑ Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Beschluss vom 21.06.2007 (Aktenzeichen: 22 CE 07.1294)
- ↑ Gen-Mais: Eine Gefahr für Bienen und Honig?
- ↑ Mazza et al. - Assessing the transfer of genetically modified DNA from feed to animal tissues, Transgenic Research 2005 Oct;14(5):775-84
- ↑ InterNutrition - GVO-Futtermittel: Keine Nachteile für Tiergesundheit in Langzeitversuch mit Schafen (vierter Absatz)
- ↑ The Investigation of Potential Diet Related Risks of Bt Corn in a Long-Term Feeding Study with Laboratory Mice
- ↑ taz-Artikel vom 14. November 2008: Weniger Mäusenachwuchs durch Gentech-Mais
- ↑ Zeitschrift „Natur und Recht“ (2007) 29: 626-628
Weblinks
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