- Gerd Voss
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Franz Leopold Gerd Voss (* 27. September 1907 in Itzehoe in Holstein[1]; † 30. Juni oder 1. Juli 1934) war ein deutscher Rechtsanwalt und SA-Führer. Voss wurde vor allem bekannt als Anwalt von Gregor Strasser und als einer der Getöteten des sogenannten „Röhm-Putsches“ von 1934.
Leben und Wirken
Voss war der Sohn des Berliner Rechtsanwalts und Notars Hermann Voss. Nach dem Schulbesuch studierte er Rechtswissenschaften an der juristischen Fakultät der Universität Berlin. Am 19. Mai 1933 bestand Voss die erste juristische Prüfung mit vollbefriedigend und wurde daraufhin zum Referendar ernannt. Im April 1931 wurde er auf Ersuchen der Professoren Nussbaum und Dersch sowie des Honorarprofessors Alsberg zum Fakultätsassistent an der juristischen Fakultät ernannt. In einem selbstverfassten Lebenslauf führte er seine Entscheidung, sich dem Beruf des Rechtsanwaltes zu wählen, auf den Einfluss seines Lehrers Martin Wolff zurück, der ihn die „eigentliche Schönheit der juristischen Wissenschaft“ habe erkennen lassen. Im Wintersemester 1932/33 bot Voss als Assistent ein privates Repetitorium an, was zu Problemen mit der Fakultät führte.
Wenige Wochen nach der nationalsozialistischen Machtergreifung am 30. Januar 1933 trat Voss am 1. April 1933 offiziell in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 1.670.602). Als Mitglied der NSDAP und der Sturmabteilung (SA), in der er den Rang eines Sturmbannführers erreichte, galt Voss nach den Untersuchungen Löschs als der „größte Unruhestifter innerhalb der Assistentenschaft nach dem Machtwechsel.“[2] In einer von ihm einberufenen Assistentenversammlung im März 1933 forderte er auf, „jüdische“ Professoren zu boykottieren. Auf die darauf folgende Vorhaltung Werner Flumes, dass er ein charakterliches „Schwein“ sei, drohte Voss Flume mit SA-Kellern. Außerhalb der Fakultät betätigte Voss sich auch als Anwalt. Zu seinen Klienten gehörten unter anderem der Brandenburger SA-Führer Karl Ernst und einigen Quellen zufolge auch der NSDAP-Politiker Gregor Strasser.[3]
Nach dem Bestehen der Großen Staatsprüfung am 27. September 1933 wurde Voss zum Gerichtsassessor ernannt. Unmittelbar darauf beantragte Voss seine Entlassung aus dem staatlichen Justizdienst und seine Zulassung als Anwalt beim Kammergericht Berlin. Offiziell bis zum 30. Mai 1934 beurlaubt, war über seinen Antrag zum Zeitpunkt seines Todes im Juni 1934 noch nicht entschieden.
Ende 1933 wurde Voss vom Dozentenschaftsführer der Universität Berlin zum Führer der Dozentenschaft der juristischen Fakultät ernannt. In dieser Eigenschaft erschien er erstmals in der Fakultätssitzung vom Juni 1934.
Am Ende desselben Monats wurde Voss im Zuge der als „Röhm-Putsch“ bekannt gewordenen politischen Säuberungswelle der Nationalsozialisten vom Frühsommer 1934 verhaftet und in seiner Gefängniszelle oder in der Kadettenanstalt Lichterfelde erschossen. Als Motiv für die Tötung von Voss wird zumeist seine Zusammenarbeit mit Gregor Strasser angenommen, dessen Privatdokumente (insbesondere die Privatdokumente Strassers zur Dezemberkrise 1932) bei Voss in Verwahrung gewesen sein sollen.[4]
Einzelnachweise
- ↑ Geburtsdatum und -ort nach Anna-Maria Lösch: Der Nackte Geist. Die juristische Fakultät der Berliner Universität im … 1999, S. 177.
- ↑ Anna-Maria Lösch: Der Nackte Geist. Die juristische Fakultät der Berliner Universität im … 1999, S. 177.
- ↑ Paul R. Maracin: The Night of the Long Knives. Forty-Eight Hours That Changed the History of … 2007, S. 196.
- ↑ Peter D. Stachura: The Shaping of the Nazi State. 1978, S. 129.
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