Martin Wolff (Rechtswissenschaftler)

Martin Wolff (Rechtswissenschaftler)

Martin Wolff (* 26. September 1872 in Berlin; † 20. Juli 1953 in London) war ein deutscher Jurist, der 1934 von seinem Berliner Lehrstuhl vertrieben wurde.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Kindheit und universitäre Ausbildung (1872–1903)

Wolff wurde am 26. September 1872 in Berlin in eine jüdische Kaufmannsfamilie als Sohn von Wilhelm Wolff und Lehna Wolff (geborene Ball) geboren und in jüdischem Glauben erzogen.[1] Er besuchte das Französische Gymnasium Berlin und studierte anschließend in Berlin Rechtswissenschaft. 1894 wurde er von der juristischen Fakultät mit der Arbeit Das beneficium excussionis realis promoviert. 1900 habilitierte er sich in Berlin mit der Schrift Der Bau auf fremdem Boden, insbesondere der Grenzüberbau nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche für das deutsche Reich auf geschichtlicher Grundlage.[2]

Universitäre Karriere (1903–1938)

1903 wurde er dort zum außerordentlichen Professor ernannt. Aus dieser Zeit stammt sein Beitrag zum Sachenrecht im Enneccerus-Kipp-Wolff, der fast ein halbes Jahrhundert lang zum Standardwerk wurde und 1937 ins Spanische übersetzt wurde. 1907 wurde sein Sohn Konrad Wolff geboren, der später ein bekannter Pianist wurde. Erst 1914 erhielt er in Marburg eine ordentliche Professur. 1919 wechselte er nach Bonn, bis er 1921 wieder nach Berlin zurückkehrte; er erhielt der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Internationales Privatrecht. Wolff galt als begnadeter akademischer Lehrer, dessen Vorlesungen stets überfüllt waren.[2] Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten kam es bald zu Störungen seiner Vorlesungen: Am 4./5. Mai 1933 unterbrachen studentische SA-Männer seine Vorlesung und bedrohten Studenten, die daran teilnehmen wollten. Als Wolff zu lesen anfing, war er nicht zu hören. Mehr als Hundert Randalierer pfiffen auf Hausschlüsseln und schrieen '"Juda verrecke". [3]Erst nach einer Intervention des Universitätsrektors Eduard Kohlrausch , der Wolff nach eigener Aussage als einziger Universitätslehrer unterstützte, konnte der Vorlesungbetrieb wieder ungestört verlaufen. Aber auch in der folgenden Zeit kam es zu Vorlesungsstörungen bei Wolff. [1]

Zusammen mit seinem Kollegen Ernst Rabel wurde Wolff in Berlin 1935 seiner jüdischen Herkunft wegen von dem neuen Dekan der Juristischen Fakultät, dem fanatischen Nationalsozialisten Graf von Gleispach von seinem Lehrstuhl verdrängt, obwohl beide nicht unter die Ausgrenzung des Berufsbeamtengesetz fielen, weil sie schon vor 1914 verbeamtet worden waren. Die Absetzung wurde schließlich vom Kultusministerium verfügt, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gab.

Emigration nach England (1938–1953)

1938 emigrierte er schließlich nach England; er sollte Deutschland nicht wieder betreten. Er wurde fellow im All Souls College in Oxford. 1945 veröffentlichte er dort Private International Law, eine umfassende Darstellung des englischen internationalen Privatrechts. 1947 wurde er britischer Staatsbürger.[1] 1953 erhielt er die Ehrendoktorwürde der Universität Oxford. Er starb am 20. Juli 1953 in London.

Werke

Wolff verfasste zahlreiche Abhandlungen zum Handels-, Aktien-, Familien-, Sachen- und Versicherungsrecht. Ebenso auf dem Gebiet des internationalen Privatrechts. Besonders seine Lehrbücher zum Familien- und Erbrecht hatten großen Erfolg und wurden immer wieder aufgelegt. Das Lehrbuch des Sachenrechts wurde von seinem Schüler Ludwig Raiser fortgeführt.

Das Sachenrecht (1910)

Wolffs Sachenrecht erschien erstmals 1910 und wurde bald zum Standardwerk. Es erschien zwischen 1910 und 1923 in neun Auflagen mit 37.000 verkauften Exemplaren. Es zeichnet sich durch dogmatische Strenge und systematische Geschlossenheit aus. Zugleich wurde Wolff auch vorgeworfen, er blende wirtschaftliche und historische Zusammenhänge, wie auch die Bezüge zum öffentlichen Recht aus. Methodische Diskussionen nahm Wolff „eher gelangweilt“ zur Kenntnis.[1]

Private International Law (1945)

Wolffs Private International Law wurde in England sehr positiv aufgenommen und weithin rezipiert. Gleichwohl war für englische Leser die typisch kontinentale, strenge Systematik befremdlich; insbesondere die ausführliche Behandlung von Problemen, die im englischen Case Law bisher nicht aufgetreten waren, stießen auf Kritik:

“Dr. Wolff is more at home in discussing unsolved problems than in handling English case law.”

J.H.C Morris[4]

Gerade dies machte es aber für die englischen Gerichte relevant, wenn es darum ging Rechtslücken zu füllen. So wird Wolffs Buch auch in Entscheidungen des House of Lords zitiert.[1]

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Der Bau auf fremdem Boden (1900)
  • Das Sachenrecht (1910)
  • Das Familienrecht (1912)
  • Internationales Privatrecht (1933)
  • Private International Law (1945)
  • Traité de droit comparé (3 Bände) (1950–1952)

Ehrungen

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b c d e Gerhard Dannemann: Martin Wolff (1872–1953). In: Jeack Beatson, Reinhard Zimmermann (Hrsg.): Jurists Uprooted. German-speaking Émigré Lawyers in Twentieth-century Britain. Oxford University Press, Oxford 2003, ISBN 0199270589, S. 441–462.
  2. a b Dieter Medicus: Martin Wolff. Ein Meister an Klarheit. In: Helmut Heinrichs, Harald Franzki, Klaus Schmalz, Michael Stolleis (Hrsg.): Deutsche Juristen jüdischer Herkunft. C.H. Beck, München 1993, ISBN 340636960X, S. 543–554.
  3. s. Anna-Maria Gräfin von Lösch, Der Nackte Geist: Die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933, Tübingen 1999, ISBN 3-16-147245-4 auf Seite 132
  4. Zitiert nach Gerhard Dannemann: Martin Wolff (1872–1953). In: Jeack Beatson, Reinhard Zimmermann (Hrsg.): Jurists Uprooted. German-speaking Émigré Lawyers in Twentieth-century Britain. Oxford University Press, Oxford 2003, ISBN 0199270589, S. 451..

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