- Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union
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Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (EUGöD) ist eines der drei Gerichte der Europäischen Union. Das Gericht ist das erste und einzige Fachgericht der Union. Es wurde nach dem durch den Vertrag von Nizza eingeführten Art. 225a EG-Vertrag durch einen Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 2. November 2004 als Gerichtliche Kammer errichtet.
Das Gericht hat am 12. Dezember 2005 seine Arbeit durch Übertragung der 117 anhängigen Rechtssachen, die den öffentlichen Dienst betrafen, aufgenommen.
Der Sitz des Gerichts ist Luxemburg. Präsident ist seit dem 7. Oktober 2011 der Belgier Sean Van Raepenbusch.
Inhaltsverzeichnis
Zusammensetzung
Das EUGöD besteht anders als die übrigen Gerichte der Europäischen Union nicht aus einem Richter pro Mitgliedstaat, sondern aus sieben Richtern mit einer Amtszeit von sechs Jahren. Bei deren Auswahl wird auf eine geographische Ausgewogenheit und eine Vertretung der unterschiedlichen Rechtssysteme geachtet. Bei der Auswahl der Richter wird ein siebenköpfiger Ausschuss aus früheren Richtern des Europäischen Gerichtshofes und des Gerichts der Europäischen Union sowie aus „Juristen mit anerkannter Befähigung“ angehört. Der Vertrag von Lissabon übernahm diese Neuerung auch für die Auswahl der Richter des Europäischen Gerichtshofes und des Gerichts der Europäischen Union.
Im Folgenden sind alle bisherigen Richter des Gerichts aufgelistet. Amtierende Richter sind fettgedruckt.
Name Land Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Sean Van Raepenbusch (*1956) Belgien Okt. 2005 6.Sep. 2014 30.Horstpeter Kreppel (*1945) Deutschland Okt. 2005 6.Sep. 2014 30.Heikki Kanninen (*1952) Finnland Okt. 2005 6.Okt. 2009 6.Stéphane Gervasoni (*1967) Frankreich Okt. 2005 6.Okt. 2011 6.René Barents (*1951) Frankreich Okt. 2011 6.Okt. 2017 6.Haris Tagaras (*1955) Griechenland Okt. 2005 6.Okt. 2011 6.Paul Mahoney (*1946) Großbritannien Okt. 2005 6.Okt. 2011 6.Kieran Bradley (*1957) Großbritannien Okt. 2011 6.Okt. 2017 6.Ezio Perillo (*1950) Italien Okt. 2011 6.Okt. 2017 6.Irena Boruta (*1950) Polen Okt. 2005 6.Sep. 2014 30.Maria Isabel Rofes i Pujol (*1956) Spanien Okt. 2009 7.Aug. 2015 31.Erste Kanzlerin des Gerichts ist seit dem 30. November 2005 die deutsche Juristin Waltraud Hakenberg (*1955). Ihre Amtszeit endet am 29. November 2011.
Zuständigkeiten
Das EUGöD hat die Zuständigkeiten für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Beamten oder sonstigen Bediensteten übernommen. Dazu gehören auch Klagen von abgewiesen Bewerbern gegen Concours-Entscheidungen.
Gegen die Urteile des EU-Beamtengerichts kann ein revisionsartig ausgestaltetes Rechtsmittel zum Gericht der Europäischen Union, das somit in zweiter Instanz entscheidet, eingelegt werden. Gegen dieses Urteil kann nur ausnahmsweise der Erste Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof einen Antrag auf Überprüfung stellen.
Effektivität
Nachdem das erste Jahr der Tätigkeit des Gerichts für den öffentlichen Dienst in erheblichem Umfang der Festlegung seiner internen und externen Verfahren, insbesondere der Erarbeitung des Entwurfs seiner Verfahrensordnung, gewidmet war, lassen die Rechtsprechungsstatistiken des Jahres 2007 eine gleichmäßig verlaufende Rechtsprechungstätigkeit erkennen. Das Gericht hat im Jahr 2007 150 Rechtssachen erledigt, während 157 neue Klagen eingegangen sind. Die Zahl der neu eingegangenen und der erledigten Rechtssachen befindet sich damit beinahe im Gleichgewicht.
Die Zahl der anhängigen Rechtssachen (235) ist unter anderem deshalb nach wie vor relativ hoch, weil die Zahl der im ersten Tätigkeitsjahr des Gerichts für den öffentlichen Dienst erledigten Rechtssachen (50) nicht seiner Kapazität entspricht.
Hinzu kommt, dass in zahlreichen anhängigen Rechtssachen das Verfahren bis zum Erlass eines Grundsatzurteils durch das Gericht der Europäischen Union oder einer Entscheidung in einem Rechtsmittelverfahren durch den Gerichtshof ausgesetzt worden ist.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug im Jahr 2007 16,9 Monate für durch Urteil und 10,3 Monate für durch Beschluss erledigte Rechtssachen.
Weblinks
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