- Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
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Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag; kurz: EGV oder EG) ist durch Artikel 2 des Vertrags von Lissabon mit Wirkung zum 1. Dezember 2009 in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union umbenannt worden.
Ursprünglich hatte der Vertrag Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) geheißen. Durch den Vertrag von Maastricht 1992 wurde der EWG-Vertrag in EG-Vertrag umbenannt und durch den Vertrag von Amsterdam 1997 neu nummeriert. Die Umbenennungen gingen jeweils mit wesentlichen Änderungen des Vertrags einher.
Durch den EWG-Vertrag wurde die Europäische Gemeinschaft gegründet. Er wurde auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Der Vertrag gehört zu den primären Rechtsquellen innerhalb des Europarechts. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Europäische Gemeinschaft mit der bisherigen Europäischen Union zusammengelegt; sie bestehen als ein alleiniges Rechtssubjekt unter dem Namen Europäische Union fort.
Den EWG-Vertrag und den ebenfalls 1957 unterzeichneten Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) bezeichnet man als die Römischen Verträge.
Erstunterzeichner waren am 25. März 1957 in Rom die Vertreter Belgiens, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und den Niederlanden. Die Vertragsinhalte waren auf den Bilderberg-Konferenzen im Vorfeld erarbeitet worden. Er trat zu Beginn des Jahres 1958 nach Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde (gemäß Art. 313 bei der Regierung der Italienischen Republik) in Kraft.
Später traten folgende Staaten dem Vertrag bei:
- Königreich Dänemark, Griechische Republik, Königreich Spanien, Republik Irland, Republik Österreich, Portugiesische Republik, Republik Finnland, Königreich Schweden, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Republik Estland, Republik Lettland, Republik Litauen, Republik Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Republik Ungarn, Republik Slowenien, Republik Malta, Republik Zypern, Rumänien und Republik Bulgarien.
Der EG-Vertrag stellte die Fortsetzung des Bestrebens der Zusammenarbeit in Europa auf bestimmten Teilgebieten nach dem Zweiten Weltkrieg und nach Gründung der Montanunion dar. Vorausgegangen waren Versuche, eine Verteidigungsgemeinschaft zu gründen (EVG-Vertrag), die jedoch scheiterten, weil die französische Nationalversammlung (Parlament) sich mit 319 zu 264 Stimmen dagegen aussprach, über den beabsichtigten Vertrag abzustimmen. Es folgte die Erkenntnis, dass die europäische Integration auf wirtschaftlichem Gebiet zunächst leichter voranzutreiben wäre.
Die wesentlichen Bestimmungen des Vertrags zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion) wurden nach dessen Auslaufen im Jahre 2002 in den EG-Vertrag überführt.
Die übliche Abkürzung ist EGV, bei der Zitierung von einzelnen Artikeln wünschte der Europäische Gerichtshof jedoch die Verwendung des Kürzels EG, wenn nach der heutigen Nummerierung zitiert wird (EGV bei alter Nummerierung), also z. B. „Art. 81 EG“ (früher „Art. 85 EGV“). Diese Abkürzung hat sich deswegen auch in vielen Fachzeitschriften durchgesetzt, aber andererseits selbst in den EU-Organen nicht überall. Wenn keine Einzelbestimmung zitiert wird, muss es aber jedenfalls EGV heißen, weil EG die Abkürzung für „Europäische Gemeinschaft(en)“ ist.
Der Vertrag hat supranationalen Normcharakter und ist gegenüber nationalrechtlichen Vorschriften vorrangig. Mit der „Solange II-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts wurde diese Konstruktion auch verfassungsrechtlich anerkannt.
Zeittafel der Europäischen Verträge
Unterz.
In Kraft
Vertrag1948
1948
Brüsseler
Pakt1951
1952
Paris1954
1955
Pariser
Verträge1957
1958
Rom1965
1967
Fusions-
vertrag1986
1987
Einheitliche
Europäische Akte1992
1993
Maastricht1997
1999
Amsterdam2001
2003
Nizza2007
2009
LissabonEuropäische Gemeinschaften Drei Säulen der Europäischen Union Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) → ← Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) Vertrag 2002 ausgelaufen Europäische Union (EU) Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Europäische Gemeinschaft (EG) → Justiz und Inneres (JI) Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) ← Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) → Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ← Militärbündnis Westeuropäische Union (WEU) Vertrag 2010 beendet Weblinks
- Geschichte der Römischen Verträge European Navigator
- Text des Vertrages in der bis zum 30. November 2009 geltenden konsolidierten Fassung
- Text des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in der ersten Fassung vom 25. März 1957
- Seite der EU mit den Verträgen
- europa-digital.de: Dossier: Die europäischen Verträge
Geltende Verträge: Vertrag über die Europäische Union | Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union | Euratom-Vertrag
Gründungs- und Änderungsverträge: EGKS-Vertrag (1951) | EWG-Vertrag (1957) | Euratom-Vertrag (1957) | Fusionsvertrag (1965) | Erster Finanzvertrag (1970) | Zweiter Finanzvertrag (1975) | Einheitliche Europäische Akte (1986) | Vertrag von Maastricht (1992) | Vertrag von Amsterdam (1997) | Vertrag von Nizza (2001) | Vertrag von Lissabon (2007)
Beitritts- und Austrittsverträge: 1972 | 1979 | Grönland-Vertrag (1984) | 1985 | 1994 | 2003 | 2005
Abgelehnte Verträge: EVG-Vertrag (1952) | Vertrag über eine Verfassung für Europa (2004)
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