Getränkesteuer

Getränkesteuer

Die Getränkesteuer ist eine in der Bundesrepublik Deutschland erhobene Steuer auf alkoholische und nichtalkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle.

Rechtliche Regelung

Die Getränkesteuer gehört zu den kommunalen Verbrauchsteuern und wird ausschließlich von den Gemeinden erhoben.

Der Grundgedanke der Getränkesteuer liegt darin, die Steuerkraft abzuschöpfen, die in den Schankbetrieben durch den Getränkeumsatz entsteht.[1]

Rechtsgrundlage für ihre Erhebung sind die Kommunalabgabengesetze der Länder und die jeweiligen Satzungen der Städte und Gemeinden.

Geschichte

Die Getränkesteuer geht zurück auf Besteuerungsformen im 12. Jahrhundert. Auf der Grundlage des Reichsfinanzausgleichsgesetzes erhielten die Gemeinden 1923 das Recht eine einheitliche Steuer auf alle örtlich verbrauchten Getränke zu erheben, konnte sich aber nicht durchsetzen, so dass 1927 nur noch die Gemeindebiersteuer übrig blieb und auch 1930 im Zuge der Einführung der Biersteuer abgeschafft wurde. In den in der Bundesrepublik Deutschland entstandenen Gemeindeabgabengesetzen wurde die Getränkesteuer in Form der Schankverzehrsteuer eingeführt.

1955 gab es in der Bundesrepublik Deutschland 2.350 Kommunen die eine Getränkesteuer als kommunale Verbrauchssteuer eingeführt hatten.

1984 wurde die Getränkesteuer außer in Hamburg nur noch in 13 Städten in Hessen und Niedersachsen erhoben. Die Steuersätze schwankten dabei von 7,5 Prozent in Braunschweig bis 11 Prozent in Wiesbaden. Während nach der Wiedereinführung der Getränkesteuer in Hamburg Anfang 1984 wieder alle öffentlich ausgeschenkten Getränke mit einer Getränkesteuer in Höhe von 10 Prozent belastet wurden, gab es beispielsweise in den Städten Hildesheim und Wiesbaden eine Befreiung von der Steuer für Bier und in Frankfurt am Main für Apfelwein. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) übte 1984 scharfe Kritik an der Wiedereinführung der Getränkesteuer in Hamburg, da den Gaststätten dadurch Umsatzverluste von bis zu 20 Prozent drohten. Wiederum rechnete Hamburg mit jährlichen Mehreinnahmen von bis zu 36,6 Millionen DM.

In Wiesbaden wurde die Getränkesteuer 1994 und in Hanau und Frankfurt am Main im Jahr 2000 abgeschafft.

Im Jahr 2000 lag das Aufkommen der Getränkesteuer in Deutschland bei insgesamt 6,0 Millionen Euro und war bereits zu dieser Zeit eine Bagatellsteuer.

Im Januar 2010 schaffte Offenbach am Main als letzte Stadt in Deutschland die Getränkesteuer in Höhe von 5 Prozent ab. Die Stadt hatte 1992 die Steuer mit einem Satz von 10 Prozent erst wieder eingeführt.

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Finanzen: Steuern von A - Z. Ausgabe 2005

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