- Gewerkschaft Trockenbau Ausbau
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Die Gewerkschaft Trockenbau Ausbau (kurz GTA) ist eine deutsche Gewerkschaft im Christlicher Gewerkschaftsbund. Ihr Vorsitzender ist Peter Scholz, die Geschäftsstelle ist in Augsburg.
Über ihre Struktur und ihre Mitgliederzahl macht die GTA keine Angaben, so dass Zweifel an der Tariffähigkeit der GTA nicht ausgeräumt werden können. Ob die GTA eine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinn ist, ist bisher gerichtlich noch nicht überprüft worden.
Die GTA ist derzeit nicht Partei eines Tarifvertrags. Ein von der GTA in Tarifgemeinschaft mit der Gewerkschaft Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband mit dem Arbeitgeberverband BIG Trockenbau - Bundesweite Interessengemeinschaft Trockenbau e.V. geschlosser Tarifvertrag, hat am 31. März 2008 geendet[1]. Ein Anschlusstarifvertrag wurde nicht geschlossen.
Für Betriebe, die arbeitszeitlich überwiegend Trocken- und Montagebauarbeiten (z. B. Wand- und Deckeneinbau bzw. -verkleidungen, Montage von Baufertigteilen), einschließlich des Anbringens von Unterkonstruktionen und Putzträgern ausführen, gelten die allgemeinverbindlichen Tarifverträge, die das Bauhandwerk und die Bauindustrie mit der Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt geschlossen haben[2]. Ob dies auch dann noch gilt, sollte die GTA einen Konkurrenztarifvertrag zum bisher allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag schließen, richtet sich danach, ob die Voraussetzungen nach § 7 Abs 2 Arbeitnehmerentsendegesetz für die Allgemeinverbindlicherklärung weiterhin gegeben sein werden.
Quellen
- ↑ laut Mitteilung der BIG Trockenbau
- ↑ § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, i.d.F. des Änderungs-TV vom 5. Dezember 2007 (VTV) (siehe auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2007, 10 AZR 302/06) sowie § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 des Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 4. Juli 2002, i.d.F. des Änderungs-TV vom 20. August 2007 (BRTV); Tarifvertrag über die Berufsbildung vom 29. Januar 1987, i.d.F. des Änderungs-TV vom 30. Juli 2008; Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne vom 4. Juli 2008, verbindlich durch die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 21. August 2008 (Bundesanzeiger Nr. 131 vom 29. August 2008, S. 3.145). Die Verordnung tritt am 31. August 2009 außer Kraft.
zusätzlich gelten nur in den westlichen Bundesländern: Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen (gewerbliche Arbeitnehmer) vom 1. April 1971, i.d.F. des Änderungs-TV vom 15. Mai 2001; Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen (Angestellte und Poliere) vom 1. April 1971, i.d.F. des Änderungs-Tarifvertrags vom 19. März 2002; Tarifvertrag zur Minderung von Lohneinbußen in der Schlechtwetterzeit (TV Winterausgleichszahlung) vom 18. Juni 1990, i.d.F. des Änderungs-TV vom 30. November 1995, (gültig sind nur noch die §§ 1 und 9 Abs. 3; diese gelten nicht in Berlin); Tarifvertrag über Rentenbeihilfen vom 31. Oktober 2002, i.d.F. des Änderungs-TV vom 5. Dezember 2007
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge Stand: 1. April 2009
Weblinks
Arbeitnehmerverband deutscher Milchkontroll- und Tierzuchtbediensteter | Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe | Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung | Christliche Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie | Christliche Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner | Christliche Gewerkschaft Metall | Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation | DHV – Die Berufsgewerkschaft | Deutscher land- und forstwirtschaftlicher Angestellten-Bund | Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen | Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB | Gewerkschaft Trockenbau Ausbau | Kraftfahrergewerkschaft | Union Ganymed | Verband Deutscher Techniker | Verein katholischer deutscher Lehrerinnen | Medsonet | contterm
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