- Giusep Nay
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Giusep Nay (* 9. August 1942 in Trun, Graubünden) ist ein Schweizer Jurist. Er war von 1989 bis 2006 Richter am Schweizerischen Bundesgericht und von 2004 bis 2006 der erste Bundesgerichtspräsident romanischer Sprache.
Inhaltsverzeichnis
Werdegang und Persönliches
Giusep Nay ist Bürger von Trun, wo er die Primarschule besuchte. Nach dem Gymnasium an der Klosterschule in Disentis und seiner Ausbildung zum Doktor der Rechte an den Universitäten Freiburg und Zürich war Giusep Nay zunächst von 1970 bis 1975 als Gerichtsschreiber am Kantonsgericht Graubünden tätig, eröffnete dann 1975 ein eigenes Anwaltsbüro in Chur und war nebenamtlich bis 1984 Sekretär der Katholischen Landeskirche Graubünden, bis 1980 Bezirksrichter am Bezirksgericht Plessur, von 1981 bis 1984 Bündner Kantonsrichter und von 1984 bis 1988 Ersatzrichter am Bundesgericht.
Bundesrichter
1988 wurde Giusep Nay von der Christlichdemokratischen Volkspartei für das Bundesrichteramt vorgeschlagen, das er von 1989 bis 2006 innehatte.
Von den (per dato 2006) 196 Bundesrichterinnen und Bundesrichtern war Giusep Nay der zweite Rätoromane im Palais de Mon Repos. Der erste, Andrea Bezzola, amtierte von 1892 bis 1896. Giusep Nay war der erste rätoromanische Bundesgerichtspräsident, und auch der bisher einzige Bundesrichter, der einen Entscheid auf Rumantsch Grischun verfasst hat.[1]
Nay wurde am 15. Dezember 2004 zum Bundesgerichtspräsident gewählt. Als Bundesgerichtspräsident musste sich Giusep Nay auch mit dem Abbau der Richterstellen von 41 auf 38 Bundesrichter und den damit einhergehenden Einsparungen befassen. Ebenfalls in seine Amtszeit fielen die Fusion der eidgenössischen Gerichte in Lausanne und Luzern und die damit verbundene Reorganisation.
In seinem Präsidialamt setzte sich Giusep Nay entschlossen für die Eigenständigkeit des Bundesgerichtes ein und war darum besorgt, bei Druckausübungen die Unabhängigkeit des Bundesgerichtes zu wahren. Im Zusammenhang mit dem umstrittenen Entscheid des Bundesgerichts, wonach nicht begründete Volksentscheide über die Einbürgerung von Ausländern verfassungswidrig sind, erklärte er: «Die Legitimität des Rechtes ist in der Demokratie begründet, aber die Demokratie ist nur legitim, wenn sie im Recht begründet ist.»
Im Mai 2006 erklärte Nay seinen Rücktritt vom Bundesgericht auf das Ende des Jahres. Zusammen mit Giorgio Malinverni und Lili Nabholz wurde er vom Bundesrat als Nachfolger von Luzius Wildhaber als Schweizer Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf der vorgeschriebenen Dreierliste vorgeschlagen. Gewählt wurde Giorgio Malinverni. Nay wurde als Ad-hoc-Richter am EGMR in Strassburg ernannt.
Wissenschaftliche Tätigkeit
Wissenschaftlich ist Nay vor allem im Strafrecht und im Verfassungsrecht – in den Bereichen der Sprachenfreiheit und des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche – tätig. Er ist auch Redaktor der Zeitschrift für Gesetzgebung und Rechtsprechung in Graubünden, Mitglied des Hochschulrates der Universität Freiburg und der Fachgruppe «Reform im Strafwesen» der Caritas Schweiz.
Giusep Nay hat eine Vielzahl von Publikationen verfasst, so unter anderem seine Doktorarbeit «Das Jugendstrafverfahren im bündnerischen Recht».
Weblinks
- Offizielle Angaben des Bundesgerichts
- Angaben zur Person auf www.fel.ch
- Gespräch vor dem französischen Verfassungsrat
Fussnote
Quellen
- Der Text entstammt teilweise der Verabschiedung von Giusep Nay in der Vereinigten Bundesversammlung durch Nationalratspräsident Claude Janiak, AB 2006 N 1624 f. (gemeinfrei)
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