- Gustav Krug von Nidda
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Gustav Krug, seit 1890 Gustav Krug von Nidda, (* 1. April 1836 in Darmstadt; † 29. Januar 1918 ebenda) war großherzoglich hessischer Staatsrat und stellvertretender Bevollmächtigter zum Bundesrat.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Geboren als Sohn des Präsidenten des Großherzoglich Hessischen Hofgerichts Dr. Georg Krug (1801–1878), besuchte Gustav Krug das Gymnasium in Darmstadt und studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Gießen (Mitglied des Corps Teutonia) und Heidelberg (Mitglied des Corps Rhenania). 1857 wurde er Referendar, 1860 Assessor, 1866 Hofgerichtsrat beim Hofgericht der Provinz Starkenburg und Auditeur in Darmstadt, 1879 Rechtsanwalt beim Landgericht und Oberlandesgericht Darmstadt, 1883 Oberfinanzrat, Vortragender Rat und juristisches Mitglied im hessischen Finanzministerium, 1891 Geh. Oberfinanzrat, 1893 Mitglied der Prüfungskommission für das Finanz- und technische Fach. Als Ministerialrat und Vorsitzender der Abteilung für Zoll- und Steuerwesen (ab 1894) leitete Krug von Nidda die Vorarbeiten der hessischen Steuerreform, die unter dem Präsidenten des Finanzministeriums, Wilhelm Küchler, später vollzogen wurde. 1898 wurde er als Geheimrat in das Staatsministerium berufen und dem Ministerium des Innern zugewiesen. 1899 wurde er Geh. Staatsrat, 1913 Wirkl. Geheimer Rat
Seit 1898 fungierte Krug von Nidda als stellvertretender Bevollmächtigter zum deutschen Bundesrat. 1899, 1902, 1905 und 1908 war er landesherrlicher Kommissar für die Erste Kammer der hessischen Landstände, 1912 hessischer Geschäftsträger in Berlin.
Nebenamtlich war er auch ständiges Mitglied des Kaiserlichen Aufsichtsamtes für Privatversicherung in Berlin. Zum 1. Januar 1913 trat er unter Verleihung des Titels eines Wirklichen Geheimen Rats in den Ruhestand.
Familie
Krugs Sohn Ernst Krug von Nidda (1866–1943) war Präsident des Oberversicherungsamtes in Darmstadt.
Auszeichnungen
Gustav Krug wurde am 14. Oktober 1890 unter dem Namen Krug von Nidda in den erblichen hessischen Adelsstand erhoben.
Werke
- Kommentar zu dem hessischen Erbschaftssteuergesetz, 1886
- Denkschrift über die hessische Steuerreform, 1898
Literatur
- Neubert, Franz (Hg.): Deutsches Zeitgenossenlexikon. Biographisches Handbuch deutscher Männer und Frauen der Gegenwart, Leipzig 1905, Sp. 812f.
Kategorien:- Verwaltungsjurist
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