- Staatsrat (Amt)
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Staatsrat ist in manchen Staaten oder deutschen Ländern ein Titel für einen politischen Beamten.
Hamburg und Bremen
In den Stadtstaaten der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen ist ein Staatsrat der höchste Beamte eines Senatsressorts (einer Behörde, die einem Landesministerium vergleichbar ist), mithin ein Mitglied der Verwaltung und gleichzeitig als politischer Beamter Vertreter des Senators im Amt. Er ist mit dem beamteten Staatssekretär der übrigen Länder und der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar.
In Bremen gehört der Staatsrat für Bundesangelegenheiten zugleich dem Senat der Freien Hansestadt Bremen an. Die anderen Staatsräte sind dem Bürgermeister als Chef der Senatskanzlei oder den Senatoren untergeordnet. Sie sind die Allgemeinen Vertreter im Amt des jeweiligen Senatsressorts, haben aber im Senat kein Stimmrecht, da hier die Senatoren nur durch andere Senatsmitglieder vertreten werden.
In der Verfassung Hamburgs vom 6. Juni 1952 werden Staatsräte als Senatssyndici bezeichnet. Seit Einführung der Verfassung hat sich jedoch außer der Bezeichnung auch der Stand eines Senatssyndicus (siehe dort) geändert.
Baden-Württemberg und ehemalige Länder Preußen, Württemberg und Thüringen
In einigen Regierungen wird der Titel Staatsrat auch für Minister ohne Geschäftsbereich verwendet, die Stimmrecht im jeweiligen Kabinett erhalten.
So ist in Baden-Württemberg ein Staatsrat ein ehrenamtliches Regierungsmitglied. Der Dirigent und Intendant Wolfgang Gönnenwein war von 1988 bis 1992 Staatsrat für Kulturfragen in der baden-württembergischen Landesregierung. Von 2001 bis 2006 war dort Konrad Beyreuther als Staatsrat für Lebenswissenschaften vertreten. Von 2006 bis 2010 war Claudia Hübner Staatsrätin für Demographischen Wandel und Senioren. Im Kabinett Mappus war Regina Ammicht Quinn von Februar 2010 bis Mai 2011 Staatsrätin für interkulturellen und interreligiösen Dialog sowie gesellschaftliche Werteentwicklung. Im Kabinett Kretschmann ist Gisela Erler seit Mai 2011 Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung.
Auch in Preußen und in Württemberg gab es solche Staatsräte. Im Land Preußen des Dritten Reiches verlieh Göring häufig den Titel Staatsrat ehrenhalber. So war der Dirigent Wilhelm Furtwängler von 1933 bis 1938 Preußischer Staatsrat, was ihm später als besondere Nähe zum Nationalsozialismus ausgelegt wurde. Der Schauspieler und Intendant Gustaf Gründgens trug ab 1936 den Titel Preußischer Staatsrat. Auch der oberste Landjahrführer Adolf Schmidt-Bodenstedt war zum Staatsrat ernannt worden.
In Thüringen wurden nach 1920 Staatsräte als Vertreter der ehemaligen Thüringischen Freistaaten in die Regierung aufgenommen.[1] Später in nationalsozialistischer Zeit nahm die Zahl der thüringischen Staatsräte inflationäre Ausmaße an; so wurde auch z. B. der Rassenforscher Karl Astel 1940 zum Staatsrat ernannt.
Einzelnachweise
- ↑ Thüringer Staatskanzlei (Hrsg.): Thüringer Regierungschefs 1920 bis 2003 (PDF, 1,74 MB)
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