Gärtner

Gärtner
Gärtner bei der Arbeit; Gemälde Der Herbst von Abel Grimmer, 1607
Gärtner bei der Arbeit

Gärtner ist nach unserem heutigen sprachlichen Verständnis die Berufsbezeichnung für Personen, die im Berufsfeld Agrarwirtschaft und dort im Gartenbau tätig sind. Der Beruf des Gärtners ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, der von den jeweiligen Landwirtschaftskammern und dem Berufsverband begleitet wird.

Gärtner war jedoch in Mitteldeutschland die bis um 1900 übliche Bezeichnung für den Kleinbauern (siehe weiter unten „Der Gärtner als Kleinbauer“).

Inhaltsverzeichnis

Der Gärtner als Beruf

Die Ausbildung zum Gärtner kann in folgenden Fachrichtungen absolviert werden:

Am 31. Dezember 2006 waren in den gärtnerischen Fachrichtungen insgesamt 17.750 Auszubildende (u. a. Gartenbaufachwerker) beschäftigt.[1] Bezogen auf die einzelnen Fachrichtungen stellte sich die Situation wie folgt dar:

  • Baumschule: 1.401 Auszubildende
  • Friedhofsgärtnerei: 589 Auszubildende
  • Garten- und Landschaftsbau: 10.909 Auszubildende
  • Gemüsebau: 543 Auszubildende
  • Obstbau: 260 Auszubildende
  • Staudengärtnerei: 295 Auszubildende
  • Zierpflanzenbau: 3.753 Auszubildende

Seit dem Jahr 2000 gibt es, als Reaktion auf die zunehmende Zahl von Gartencentern und reinen Verkaufsgärtnereien ohne Produktionsteil, in Nordrhein-Westfalen und Bayern für Gärtner-Azubis in den Fachrichtungen Zierpflanzenbau und Baumschule die Möglichkeit, ab dem zweiten Ausbildungsjahr den neuen Schwerpunkt „Beratung und Verkauf“ zu belegen (Verkaufsgärtner). Auch in Landshut-Schönbrunn besteht die Möglichkeit sich in diese Richtung zu spezialisieren. Die Bezeichnung „Verkaufsgärtner“ stellt jedoch keine eigene Fachrichtung dar, sondern betont die Inhalte der Ausbildungsverordnung Verkaufen und Beraten in den Fachrichtungen Baumschule und Zierpflanzenbau. Die Gärtner-Ausbildung dauert im Regelfall drei Jahre. Es besteht nach erfolgreichem Abschluss die Möglichkeit der Fortbildung zum Fachagrarwirt Golfplatzpflege, Fachagrarwirt Baumpflege und zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger. Eine Weiterbildung zum Gärtnermeister und Gartenbautechniker ist ebenso möglich wie das Studium von Gartenbau oder Landschaftsarchitektur. Die Fachhochschulreife ermöglicht ein Studium an einer Fachhochschule, die allgemeine Hochschulreife ein Studium auch an einer Universität.

In Österreich gibt es seit mehreren Jahren auch den Beruf „Gartencenter-Kaufmann/-frau“, eine Spezialisierung innerhalb der Einzelhandelskaufleute-Ausbildung.

Das Berufsbild Florist/Floristin zählt zum Handwerk.

Siehe auch: Bundesarbeitsgemeinschaft selbstverwalteter Gartenbaubetriebe

Berühmte Gärtner

Als Gartengestalter tätige Personen siehe auch unter: Liste bedeutender Gartengestalter.

Botanisch tätige Personen siehe auch unter: Liste bedeutender Biologen.

Als Pflanzenzüchter tätige Personen siehe auch unter: Pflanzenzüchtung.

Der Gärtner als Kleinbauer

Ein Gärtner (andere Bezeichnungen: Hintersättler, Hintersassen, Hintersiedler, Kötner, Kotsassen, Kossäten, Handbauern, Handfronbauern) war bis zur Ablösung der Frondienste im 19. Jahrhundert in Mitteldeutschland ein Hausbesitzer, dessen Besitz in der Regel etwa eine Viertel- oder Achtel-Hufe umfasste (etwa 3 bis 8 Morgen), ausnahmsweise aber auch bis zu einer Dreiviertelhufe, was nicht für einen auskömmlichen bäuerlichen Betrieb ausreichte, jedoch eine Familie ernähren konnte (Gartennahrung). In manchen Orten wurden deshalb Kleingärtner und Großgärtner unterschieden. Und man sprach vom „Obst- und Küchengarten am Haus“. Da um 1700 in manchen Quellen auch von Gartengütern oder „Haus mit Garten“ die Rede ist, war der Übergang von den Gärtnern zu den Bauern einerseits (insbesondere den Teilhüfnern) und den Häuslern andererseits in der ländlichen Sozialstruktur fließend. Der Gärtner war somit in der Regel nicht an der Flurnutzung und der Gemeindeverwaltung beteiligt und war neben seiner für den Eigenbedarf ausreichenden Landwirtschaft auf eine andere, zusätzliche Tätigkeit beispielsweise gewerblicher Art angewiesen.

Die Gartennahrung war dabei im Sinne der verfassungsrechtlichen Definition der gesamthafte Besitz von Haus und landwirtschaftlich nutzbarem Grund und Boden, der unter Gartenrecht stand und nicht zur verhuften Gemeindeflur gehörte.[2]

Dreschgärtner wurden auf von Rittergütern abgetrenntem Land angesiedelt und waren zu Fronleistungen beim Dreschen verpflichtet. Der uns in der Gegenwart bekannte Beruf des Gärtners wurde früher als Lustgärtner bezeichnet.

Literatur

  • Günther Leps, Rose Leps: Der Gärtner zwischen Schönheit und Nutzen. Ed. Leipzig, Leipzig 1994, ISBN 3-361-00417-9. (Historische Berufsbilder)
  • J. van der Groen: Den Nederlandtsen Hovenier. (Der Niederländische Gärtner), Amsterdam 1670.

Weblinks

 Commons: Gärtner – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Statistik über die praktische Berufsbildung in der Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland, Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Mai 2007
  2. Digitales Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen. Erläuterungen zur Benutzung; 4 Bevölkerungszahlen

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