- Haftentschädigung
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Eine Haftentschädigung wird für im Nachhinein als vollständig oder im Wesentlichen unschuldig befundene Personen gezahlt, die eine Freiheitsstrafe verbüßten.
Die Entschädigung erfüllt die Funktion eines Schadensersatzes oder Schmerzensgeldes. Sie ist in Deutschland im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) geregelt und beträgt nach §7 25 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung. Zusätzlich kann Entschädigung für Vermögensschaden geleistet werden, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von 25 Euro übersteigt und der Schaden nicht ohne die Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten wäre.
Ohne Rechtsgrundlage werden allerdings von der Entschädigung die Kosten für Betreuung und Verpflegung während der Haftzeit, ungefähr 6 Euro pro Tag, abgezogen, sodass die reale Entschädigung noch erheblich gemindert wird.[1]
Eine Entschädigung für Haft und Verfolgung in der DDR kann aufgrund des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) beantragt werden, wenn diese auf der strafrechtlichen Entscheidung eines staatlichen deutschen Gerichts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 beruht, die mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist. Die grundsätzliche Kapitalentschädigung beträgt 306,78 Euro (vormals 600 DM) je angefangenen Monat einer Freiheitsentziehung, was einem Tagessatz von ungefähr 10 Euro entspricht.
Weblinks
Wikisource: Die Frage der Entschädigung für schuldlose Haft – Quellen und Volltexte(Betrachtung aus dem Jahr 1882)
- Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
- Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG)
- Unschuldig hinter Gittern - Staat lässt Justizopfer im Stich, panorama, Sendung vom 5. Juli 2007
Einzelnachweise
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Sanktionenrecht (Deutschland)
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