- Hans Kilb
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Hans Kilb (* 15. Mai 1910; † 17. November 1984) war ein deutscher Jurist. Der persönliche Referent Konrad Adenauers kam in den 1950er Jahren wegen einer Bestechungsaffäre in die Schlagzeilen.
Inhaltsverzeichnis
Karriere
1951 wurde er persönlicher Referent von Staatssekretär Walther Gase im Bundesministerium für den Marshallplan und war dann von 1951 bis 1958 Persönlicher Referent Konrad Adenauers. Es folgte eine Tätigkeit von 1958 bis 1967 als Direktor bei der EURATOM-Kommission und 1967 bis 1974 als Direktor bei der EG-Kommission.
Der „Fall Kilb“
Im September 1958 wurde ihm vorgeworfen, er habe sich mit Leihwagen bestechen lassen und er wurde verhaftet.[1] Er schied aus seinem Amt als Persönlicher Referent des Bundeskanzlers Konrad Adenauer aus. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Bonn unter dem Vorsitz von Helmut Quirinis verwarf einen Antrag Adenauers auf abermalige Vernehmung zugunsten Kilbs.[2] Der Landesjustizminister Otto Flehinghaus (CDU) ernannte seinen Ministerialrat Heinrich Becker (CDU) zum Gerichtspräsidenten in Bonn. Im April 1959 beschloss das Landgericht unter seinem Vorsitz eine „Änderung und Ergänzung des Geschäftsverteilungsplanes“ für das laufende Geschäftsjahr.[3] Die Sache wurde Quirini entzogen und der neugeschaffenen 7. Strafkammer zugeteilt. Am 6. November 1959 entschied das Bonner Landgericht, gegen Hans Kilb und die Mercedes-Benz-Direktoren Rolf Staelin und Fritz Koenecke kein Strafverfahren zu eröffnen. Die Vorgänge wurden anschließend von einem Untersuchungsausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen untersucht.
Literatur
- Gerichtspräsident im Zwielicht. In: Die Zeit, Nr. 10/1962
Einzelnachweise
Kategorien:- Beamter (Deutschland)
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