- Hartmannbund
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Der Hartmannbund ist ein freier Berufsverband aller Ärzte, Zahnärzte und Medizinstudenten in Deutschland. Er vertritt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen von mehr als 65.000 Mitgliedern (Selbstauskunft). Der Hartmannbund gliedert sich in 17 Landesverbände.[1] Als seine Aufgabe bezeichnet der Hartmannbund, eine fachübergreifende Interessenvertretung ärztlicher Berufs- und Standespolitik zu sein. Vorsitzender ist seit Oktober 2011 Klaus Reinhardt, der Kuno Winn ablöste.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Am 25. Juli 1900 schrieb der Leipziger Arzt Hermann Hartmann einen offenen Brief an die Ärzteschaft, in dem er sie aufforderte, sich für die Wahrung ihrer Standesinteressen zusammenzuschließen. Aufgrund dieser Initiative wurde durch Hermann Hartmann am 13. September 1900 der „Schutzverband der Ärzte Deutschlands zur Wahrung ihrer Standesinteressen“ gegründet. Bis 1924 hieß der Verband in Kurzform „Leipziger Verband“, benannt nach seinem Gründungsort. Nach dem Tod von Hermann Hartmann am 20. Januar 1923 erfolgte die Umbenennung in „Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands“.
In seiner Geschichte hat der Hartmannbund an gesundheitspolitischen Entscheidungen mitgewirkt und sich durch zahlreiche Initiativen für den ärztlichen Berufsstand eingesetzt:
1906 wurde ein Tarifvertrag für Schiffsärzte mit dem „Norddeutschen Lloyd“ ausgehandelt, 1907 ein Tarifvertrag mit den zentralisierten kaufmännischen Hilfskassen und 1909 mit dem „Verband deutscher Lebensversicherungsgesellschaften“.
Die Allgemeine Deutsche Gebührenordnung, die der Verband 1928 durchsetzte, und ein Vertrag mit den bedeutendsten Krankenkassen, der 1932 in Kraft trat, waren weitere entscheidende Schritte zur wirtschaftlichen Absicherung des ärztlichen Berufsstandes. Unter dem Druck der Weltwirtschaftskrise und den daraus resultierenden Brüningschen Notverordnungen wurde der Hartmannbund in ein staatliches Korsett gepresst. Er ging in den als öffentlich-rechtliche Partner der Krankenkassen 1932 geschaffenen Kassenärztlichen Vereinigungen auf.
Mit der Verabschiedung der Reichsärzteordnung im Jahre 1935 wurde gleichermaßen das vorübergehende Ende des Hartmannbundes besiegelt. Die in § 87 enthaltene Auflösungsregelung trat zum 1. April 1936 in Kraft.
Am 20. Mai 1949 wurde der Hartmannbund unter demselben Namen wiedergegründet. Zu seinem ersten Vorsitzenden wurde auf der konstituierende Hauptversammlung am 31. August 1949 der Schorndorfer Arzt Theodor Dobler gewählt. Einige Monate später übernahm Friedrich Thieding bis 1959 dieses Amt. 1960 schlug der Hartmannbund in der Debatte um ein Gesetz zur Neuregelung der GKV konkrete Formulierungen für ein Kostenerstattungssystem mit sozialverträglicher Selbstbeteiligung vor, was er insbesondere seit 1986 bis heute aufrechterhält. Weitere wichtige Meilensteine in der Geschichte des Verbandes waren die Gründung der Europäischen Vereinigung der Allgemeinärzte (UEMO) im Jahr 1967 und die „122 Thesen für ein gesundheitspolitisches Programm“, die der Hartmannbund 1972 verabschiedete.
Nach der Wiedervereinigung gründete der Hartmannbund Landesverbände in den neuen Bundesländern und forderte eine Angleichung der Honorare in Ost und West. Am 13. September 2000 feierte der Hartmannbund sein 100-jähriges Bestehen.
Einzelnachweise
Siehe auch
Literatur
- Manfred Groser: Gemeinwohl und Ärzteinteressen – die Politik des Hartmannbundes, Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 1992
- Schadewaldt, Hans: 75 Jahre Hartmannbund, Bonn 1975
- Jütte, Robert: Geschichte der deutschen Ärzteschaft, Köln 1997
- J. F. Volrad Deneke: 100 Jahre Hartmannbund - Partner des Fortschritts, Bonn/Berlin 2000
Weblinks
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