- Haushaltssatzung
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Die Haushaltssatzung ist die Rechtsgrundlage für die Umsetzung des Haushaltsplans und wird von der Gemeindevertretung (Rats- oder Stadtverordnetenversammlung) oder dem Kreistag in öffentlicher Sitzung beschlossen.
In ihr werden die Gesamtbeträge der Einnahmen und Ausgaben aufgeführt, getrennt nach Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt. Es folgt der Gesamtbetrag der Kredite, der zwar bereits als Einnahme im Vermögenshaushalt enthalten ist, aufgrund seiner Brisanz für die kommunalen Finanzen jedoch nochmals explizit hervorgehoben wird. Ihm schließt sich der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen an, die keine Ausgabemittel des laufenden Jahres sind, sondern erst in den folgenden drei Jahren anstehen. Es folgt der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur kurzfristigen Liquiditätssicherung gedacht sind. Und dann werden die festgesetzten Realsteuerhebesätze genannt, also für Grundsteuer A und B, sowie die Gewerbesteuer, bei Kreisen entsprechend die Kreisumlage. Darüber hinaus steht es den Kommunen frei, weitere für die Haushaltswirtschaft bedeutsame Entscheidungen in die Haushaltssatzung aufzunehmen.
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