- Haushaltssaldo
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Als Haushaltssaldo bezeichnet man in der Finanzwissenschaft den Saldo des Budgets einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Ein Haushaltssaldo lässt sich berechnen für
- einzelne Körperschaften (z. B. Stadt Köln)
- Gruppen von Körperschaften (z. B. alle linksrheinischen Gemeinden in NRW zusammen, alle "neuen Bundesländer" zusammen)
- die Gesamtheit einer staatlichen Institution (z. B. alle Gemeinden in NRW, alle Länder im Bund, alle Sozialversicherungen) oder
- gesamtstaatlich (z. B. die Schulden von Gemeinden + Bundesländern + Bundesrepublik)
Ein ausgeglichener Haushalt liegt im kameralen System dann vor, wenn Einnahmen und Ausgaben gleich hoch sind. Ein Haushaltsdefizit (auch Budgetdefizit oder negativer Haushaltssaldo) entsteht, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Im umgekehrten Fall spricht man von einem Haushaltsüberschuss (auch Budgetüberschuss oder positiver Haushaltssaldo). Nach doppischer Systematik bestimmt sich der Haushaltssaldo aus der Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen. Die meisten Staaten weisen seit Jahrzehnten fast immer Haushaltsdefizite auf, was zu einer weltweit immer weiter zunehmenden Staatsverschuldung führt (siehe auch Staatsschuldenkrise im Euroraum).
Inhaltsverzeichnis
Haushaltsdefizit
Die Nettokreditaufnahme zur Deckung eines Haushaltsdefizits ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das Grundgesetz auf die Höhe der Ausgaben für Investitionen des Staates begrenzt.
Tritt neben dem Budgetdefizit auch ein Leistungsbilanzdefizit auf, so spricht man von Zwillingsdefizit.
Verwandt mit dem Haushaltsdefizit ist der Begriff der Neuverschuldung. Er bezeichnet den über Kredite finanzierten Teil des Staatshaushalts. Zu unterscheiden sind hier die Bruttoneuverschuldung (auch Bruttokreditaufnahme) und Nettoneuverschuldung (auch Nettokreditaufnahme):
- Unter Bruttoneuverschuldung werden alle in einem bestimmten Zeitraum neu aufgenommenen Verbindlichkeiten verstanden.
- Als Nettoneuverschuldung bezeichnet man die Bruttoneuverschuldung abzüglich der im selben Zeitraum getilgten (alten) Verbindlichkeiten. Die Nettoneuverschuldung bezeichnet also die Differenz der staatlichen Schuldenstände zwischen zwei Zeitpunkten.
Die Neuverschuldung kann entweder absolut oder als so genannte Defizitquote im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt gemessen werden. Die absoluten Zahlen sind dabei im Allgemeinen irreführend, weil sie - im Gegensatz zur Defizitquote - die Inflation nicht berücksichtigen.
Im Jahr 2009 betrugen die Soll-Steuereinnahmen 225,5 Mrd. Euro, die Soll-"Sonstigen Einnahmen" 30,2 Mrd. Euro und die Nettokreditaufnahme 47,6 Mrd. Euro. Unter dieser Voraussetzung sind die Soll-Steuereinnahmen 2010, 2011, 2012 und 2013 gleich 902 Mrd. Euro bei einem voraussichtlichen Bundeshaushaltsausgabeplan 2010 bis 2013 in Euro gerechnet von 1213,6 Milliarden Euro.
2010 bis 2013 werden also mehr als 300 Mrd. Euro fehlen (nur Steuereinnahmen gerechnet).
Haushaltsüberschuss
Im Falle eines Haushaltsüberschusses erwirtschaftet der Staat einen Überschuss. Man spricht nicht von 'Gewinn', da der Staat nicht mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Er wird als Rücklage für zukünftige Ausgaben verwendet. In der Praxis ist ein Haushaltsüberschuss in der Bundesrepublik Deutschland seit den 1950er Jahren (siehe Juliusturm) nicht mehr vorgekommen. Ein ausgeglichener Haushalt und später ein Haushaltsdefizit waren die Regel. 1969 blieb für lange Zeit das letzte Jahr mit ausgeglichenem Haushalt in Deutschland.[1] Erst 2007 - fast 40 Jahre später - konnte in Deutschland wieder ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden.[1]
Das Profizit ist ein in Russland verwendeter Begriff für einen positiven Haushaltssaldo der Staatskasse. Ein Profizit liegt vor, wenn die Erträge des Staates höher sind als die Aufwendungen.
Bedeutung für die Volkswirtschaft
Die Bedeutung von Haushaltsdefiziten wird in der Volkswirtschaftslehre kontrovers diskutiert, siehe dazu den Hauptartikel Staatsverschuldung.
Rechtliche Regelungen
Aufgrund der Staatsverschuldungsproblematik wird die Höhe eines erlaubten Haushaltsdefizits aller staatlichen Aktivitäten in vielen Ländern durch rechtliche Instrumente stark begrenzt.
In Deutschland sind und waren dies z. B.
- Art. 115 des Grundgesetzes,
- die EU-Konvergenzkriterien,
- der Stabilitäts- und Wachstumspakt.
Einzelnachweise
- ↑ a b Deutschland: Erster ausgeglichener Haushalt seit 1969, Die Zeit, 15. Januar 2008
Weblinks
- Die Verschuldung des Bundes 1962-2001, Arbeitspapier der Konrad-Adenauer-Stiftung über den Zusammenhang von Zinsen (auf die Staatsschulden) und Nettokreditaufnahme (PDF; 210 kB)
- Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums
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