- Hygienefachkraft
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Hygienefachkraft ist eine staatlich anerkannte Berufsbezeichnung, die nach einer abgeschlossenen ein- bis zweijährigen Weiterbildung erteilt wird. Grundlage der Weiterbildung ist die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in sowie mehrjährige Berufspraxis in diesem Bereich. Die Hygienefachkraft arbeitet in Krankenhäusern und in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention.
Inhaltsverzeichnis
Zulassungsvoraussetzungen
Der Lehrgang erfolgt auf der Grundlage der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung zu Fachkranken- oder Fachkinderkrankenschwestern und -pflegern für Krankenhaushygiene –Hygienefachkraft - WeiVHygPfl vom 11. April 1995 (GVBl. S.315). Die Zugangsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in sowie eine mindestens zweijährige Berufsausübung in den genannten Berufen.
Ablauf der Weiterbildung
Die Weiterbildung kann in einem Jahr in Vollzeit oder berufsbegleitend in zwei Jahren durchgeführt werden und gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Teil:
Theorie:
- Grundkurs
- Krankenhausbetriebsorganisation und Sozialwissenschaften
- EDV-Teil der Krankenhausbetriebsorganisation
- Mikrobiologie
- Technische Krankenhaushygiene
Praxis:
- Einführungspraktikum und Arbeitgeberpraktikum (bei Arbeitgeber sofern Hygienefachkraft vorhanden)
- Praktikum in externen Krankenhäusern (sofern Hygienefachkraft vorhanden)
- Praktikum Hygieneinstitut (Laborpraktikum)
Während der Praktika sind folgende Bereiche von Bedeutung:
- Endoskopie
- Anästhesie
- Intensivstationen
- Chirurgische Abteilung inklusive Operationstrakt
- Innere Abteilung
- Zentralsterilisation
- Gemeinschaftsverpflegung (falls vorhanden)
- Krankenhausbetriebstechnik
Aufgaben
Die Gesamtverantwortung für die Klinikhygiene obliegt üblicherweise dem Ärztlichen Direktor eines Krankenhauses, der vom Krankenhaushygieniker, dem hygienebeauftragten Arzt und der Hygienefachkraft beraten wird.
Der Hygienefachkraft sind hierbei meist folgende Aufgaben zugewiesen:
- Überwachung der Krankenhaushygiene und krankenhaushygienischen Maßnahmen
- Durchführung von Besichtigungen der Stationen und der sonstigen pflegerischen, diagnostischen, therapeutischen und versorgungstechnischen Bereiche
- Unterrichtung der Ärzte und des Pflegepersonals und der sonstigen leitenden Mitarbeiter bei Verdachtsfällen von gehäuften Infektionen
- Erstellung von Infektions- und Resistenzstatistiken
- Schulung der Mitarbeiter bezüglich Hygienemaßnahmen
- Überwachung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
- Erstellung von Arbeitsanweisungen und Hygieneplänen
- Mitwirkung bei epidemiologischen Untersuchungen
- Mitwirkung bei der Fachaufsicht über die Sterilisationsabteilung, die Bettenzentrale sowie die Krankenhausgebäudereinigung
Literatur
- Bundesgesundheitsblatt 4/2004, S. 323 – 328: "H. Rüden, P. Gastmeier: Rollen und Aufgaben der Hygienefachkräfte und des Krankenhaushygienikers unter besonderer Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten"
- Robert-Koch-Institut (Hrsg.): Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (Alte Anlagen der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention), 2003. S. 111 - 123: 5.3.7 Weiterbildung zur Hygienefachschwester bzw. zum Hygienefachpfleger
Weblinks
Kategorien:- Gesundheitsfachberuf
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