- JVA Ueckermünde
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Die Justizvollzugsanstalt Ueckermünde ist eine Justizvollzugsanstalt in der amtsfreien Hafenstadt Ueckermünde im Landkreis Uecker-Randow im Osten Mecklenburg-Vorpommerns (Deutschland).
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Im Jahr 1953 wurde die Anstalt in Betrieb genommen und entwickelte sich vom „Haftarbeitslager“ (in den 50er Jahren), über ein von den Behörden der DDR so genanntes „Arbeitserziehungskommando“ (in den 60er Jahren) zu einer „Strafvollzugseinrichtung“ (in den 70er und 80er Jahren). Nach 1990 wurde das Gefängnis zur ersten Anstalt des offenen Vollzuges in Mecklenburg-Vorpommern. Bis 2003 war die JVA Ueckermünde sogar die einzige Anstalt im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, die ausschließlich offenen Vollzug praktizierte. Im Jahr 2003 wurden zusätzliche 40 Haftplätze im geschlossenen Vollzug zur Verfügung gestellt.
Belegung
Die Kapazität der in der Ziegeleistr. 1, 17373 Ueckermünde gelegenen Anstalt beträgt insgesamt 180 Haftplätze. Die Unterbringung erfolgt in Einzel- und Gemeinschaftshafträumen mit maximal 5 Gefangenen.
Vollstreckungszuständigkeit
Nach dem allgemeinen Vollstreckungsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die JVA Ueckermünde zuständig für erwachsene männliche Verurteilte mit Haftstrafen bis zu drei Jahren im geschlossenen Vollzug. Nach Prüfung und Eignung erfolgt eine Verlegung in den offenen Vollzug.
Weblinks
53.7388914.1Koordinaten: 53° 44′ 20″ N, 14° 6′ 0″ O
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