- Jugendanstalt Neustrelitz
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Die Jugendanstalt Neustrelitz ist eine Jugendanstalt (JA) in Mecklenburg-Vorpommern. Sie befindet sich in Neustrelitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).
Die JA Neustrelitz ist eine Jugendhaftanstalt für Straf- und Untersuchungsgefangene im geschlossenen Vollzug. Es besteht zudem eine kleine Abteilung für offenen Vollzug.
Inhaltsverzeichnis
Belegung
Die JA Neustrelitz hat eine Kapazität von 292 Haftplätzen. Besonderheiten sind:
- 20 Haftplätze im offenen Vollzug,
- 24 Haftplätze in der Sozialtherapie für Jugendliche,
- 15 Haftplätze in der geschützten Abteilung der Jugenduntersuchungshaft,
- 15 Haftplätze für weibliche Untersuchngs- und Strafgefangene,
- ein Mutter-Kind Bereich für 2 Mütter, denen mit ihrem Kind jeweils 2 Räume zur Verfügung stehen. (Nach § 27 Abs.1 Jugendstrafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern kann ein noch nicht drei Jahre altes Kind einer Gefangenen mit Zustimmung des Inhabers des Aufenthaltsbestimmungsrechts in der Justizvollzugsanstalt untergebracht werden, in der sich seine Mutter befindet, wenn dies seinem Wohle entspricht.)
Am 27. Mai 2009 wurde auf dem Gelände der Jugendanstalt ein Jugendarrest mit 15 Plätzen eröffnet.
Ansonsten sind bis zu 15 Jugendliche jeweils einer Wohngruppe zugeordnet. Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in Einzelhafträumen, nur in Ausnahmefällen in einem Gemeinschaftshaftraum (max. 2 Personen). Für alle Gefangenen stehen Arbeitsplätze zur Verfügung, vorwiegend für die schulische und berufliche Bildung der Inhaftierten.
Offener Vollzug
Die zwei Etagen der linken Gebäudehälfte sind für die Gefangenen des offenen Vollzugs eingerichtet. Die beiden Etagen der rechten Gebäudehälfte sind umgebaut worden und seit dem 27. Mai 2009 für den Jugendarrest eingerichtet. Durch diese Umstrukturierung ist die Zahl der Haftplätze im offenen Vollzug gesunken. Die Besonderheit des offenen Vollzugs dieser Jugendanstalt ist, dass den Gefangenen der Besitz eines Handys gestattet ist, jedoch mit der Einschränkung, dass dieses weder über eine Kamera verfügen noch internetfähig sein darf. Außerdem müssen die Gefangenen die Mobiltelefone zum Nachtverschluss abgeben und bekommen sie erst am nächsten Morgen wieder ausgehändigt.
Vollstreckungszuständigkeit
Nach dem allgemeinen Vollstreckungsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die JA Neustrelitz als einzige Jugendanstalt des Landes zuständig für die Vollstreckung von allen Jugendstrafen und Untersuchungshaft an jugendlichen und heranwachsenden männlichen und weiblichen Gefangenen.
Weblinks
Siehe auch
Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-VorpommernJA Neustrelitz | JVA Stralsund | JVA Neubrandenburg | JVA Bützow | JAA Wismar | JVA Waldeck | JVA Ueckermünde
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