Jahresabrechnung

Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung ist die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) jährlich nach dem Wirtschaftsjahr fällige Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Jahresabrechnung muss von dem Hausverwalter erstellt werden.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Nach § 28 Abs. 3 WEG hat der Verwalter nach Ablauf des Wirtschaftsjahres eine schriftliche Abrechnung aufzustellen.

Inhalt der Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung muss sowohl eine Gesamtabrechnung, die einzelnen Kostenarten entsprechend dem beschlossenen Wirtschaftsplanes, die Einzelabrechnungen für die einzelnen Wohnungen als auch den Verteilungsschlüssel enthalten. Die Ausgaben werden mit den Einnahmen aus Hausgeld und eventuellen Sonderumlagen verrechnet. Darüber hinaus muss in der Jahresabrechnung die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage dargestellt werden. Nach dem neuesten BGH Urteil vom 4. Dezember 2009 (V ZR 44/09) muss die tatsächliche und die geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung dargestellt werden. Die Instandhaltungsrücklage ist weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. Es handelt sich um ein Bestandskonto.

Folgende einzelne Kostenpositionen werden in der Regel verwendet:

Umlagefähige Betriebskosten

  • Wasserkosten
  • Abwasserkosten (gegebenenfalls nach Verbrauch von Frischwasser, hängt von der Abwassersatzung der Kommune ab)
  • Niederschlagswasserkosten
  • Stromkosten der gemeinschaftlichen Beleuchtung
  • Straßenreinigung
  • Grundsteuer - ist zwar Bestandteil der 2. BV und daher auch umlagefähig auf den Mieter, hat aber in der reinen Jahresabrechnung für Wohnungseigentum nichts zu suchen. Diese Kosten sind separat vom jeweiligen Eigentümer zu zahlen.
  • Müllbeseitigung
  • Hausreinigung
  • Kosten des Betriebs eines Aufzugs
  • Heizkosten, wenn eine gemeinschaftliche Heizungsanlage vorhanden ist
  • Gartenpflege
  • Hausmeister Gesamtkosten
  • Hausmeister nicht umlagefähige Kosten
  • Hausmeister umlagefähige Kosten
  • Schornsteinreiniger
  • Gebäude- und Haftpflichtversicherungen
  • Winterdienst
  • laufende Kosten für eine gemeinschaftliche Antennen- oder Empfangsanlage, z.B. Kabel TV
  • Betriebs- und Wartungskosten für alle gemeinschaftlich genutzten Anlagen/Geräte (Art der Anlagen/Geräte nennen)
  • sonstige umlagefähigen Betriebskosten (Kostenart nennen)
  • Dachrinnenreinigung
  • Brennerwartung

Nicht umlagefähigen Kosten

  • Hausmeister (z. B. für Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen)
  • Kontoführungsgebühren
  • Verwalterentgelt
  • Instandhaltungsrücklage
  • sonstige nicht umlagefähigen Kosten (z. B. Anschaffung eines Rasenmähers)

Die Unterteilung in umlagefähige bzw. nicht umlagefähige Kosten setzt voraus, dass es sich um eine Wohnraumvermietung handelt. Im Gegensatz zur Wohnraumvermietung ist bei der Gewerbemietverträgen sehr wohl eine Umlage sämtlicher Hausmeisterkosten, Verwalterentgelte etc. möglich.

Die oben genannten Positionen berufen sich auf die neueste Version der 2. BV. Ob diese Kosten wirklich auf den Mieter weiterbelastet werden können muss unbedingt mit dem Mietvertrag abgeglichen werden. Bei älteren Mietverträgen sind evtl. einzelne Positionen nicht umlegbar.

Verfahren

Ist ein Verwaltungsbeirat vorhanden, sollte dieser vorab die Jahresabrechnung prüfen. In der Wohnungseigentümerversammlung wird die Jahresabrechnung mehrheitlich beschlossen. Guthaben werden ausgezahlt, Fehlbeträge müssen nachgezahlt werden. Mit der Beschlussfassung wird auch die Fälligkeit beschlossen.

Empfänger der Jahresabrechnung

Der Verwalter ist verpflichtet pro Eigentumseinheit eine Jahresabrechnung zu erstellen. Das hat zur Konsequenz, dass der Adressat der Jahresabrechnung derjenige Eigentümer ist, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung im Grundbuch eingetragen ist. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung kann eine Forderung bzw. Guthaben nur an den neuen Eigentümer ausgezahlt bzw. von ihm eingefordert werden. Gegen den Verkäufer besteht kein Rechtsverhältnis mehr. Einzelheiten sind zwischen dem Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag zu regeln.

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Jahresabrechnung — Jah|res|ab|rech|nung, die: ↑ Abrechnung (2 a) am Ende eines Geschäftsjahres. * * * Jah|res|ab|rech|nung, die: ↑Abrechnung (2 a) am Ende eines Geschäftsjahres …   Universal-Lexikon

  • Wohngeld (Eigentum) — Als Hausgeld werden umgangssprachlich die monatlichen Vorschüsse bezeichnet, die Wohnungseigentümer aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplanes an den Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen zu zahlen haben. Häufig werden diese Beiträge auch… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentümerversammlung — Die Wohnungseigentümerversammlung ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) das oberste Beschluss , Willensbildungs und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Hausgeld (Wohnungseigentum) — Als Hausgeld werden umgangssprachlich die monatlichen Vorschüsse bezeichnet, die Wohnungseigentümer aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplanes an den Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen zu zahlen haben. Häufig werden diese Beiträge auch… …   Deutsch Wikipedia

  • Sonnenstrom — Solarmodul an einer Autobahnbrücke 10 kW Dish Stirling Anlage in Spanien Solarstrom bezeichnet umgangssprachlich aus Sonnenenergie gewandelte …   Deutsch Wikipedia

  • Verwaltungsbeirat — Der Verwaltungsbeirat ist ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgesehenes Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Einrichtung eines Verwaltungsbeirats ist nicht zwingend vorgeschrieben, sondern fakultativ. Er wird mit… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwaltungsbeirat (WoEigG) — Der Verwaltungsbeirat ist ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgesehenes Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Einrichtung eines Verwaltungsbeirats ist nicht zwingend vorgeschrieben, sondern fakultativ. Er wird mit… …   Deutsch Wikipedia

  • Anodyne (album) — Anodyne Studio album by Uncle Tupelo Released October 5, 1993 …   Wikipedia

  • Betriebskosten (Immobilien) — Betriebskosten sind Kosten, die beim Eigentümer als Lasten des Grundstücks anfallen. Sie sind vom Eigentümer zu tragen. Das gilt grundsätzlich auch, wenn eine Immobilie vermietet worden ist. Allerdings wird meist im Mietvertrag vereinbart, dass… …   Deutsch Wikipedia

  • DGB — Logo Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist die größte Dachorganisation von Einzelgewerkschaften. Ihm gehören acht Mitgliedsgewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland an. Diese decken alle Branchen und Wirtschaftsbereiche ab. Es gibt… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”