- Johann Demharter
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Johann Demharter (* 10. April 1939 in Augsburg) ist ein ehemaliger Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht und Herausgeber eines Standardwerkes im Grundbuchrecht.
Aufgewachsen in Augsburg, studierte Demharter Jura in München. Nach der Referendarausbildung trat er 1966 in den Bayerischen Justizdienst ein. Er war zunächst als Staatsanwalt, später Richter am Landgericht München II, ab 1972 am Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig. 1977 wurde er ans OLG München berufen. Bereits Ende der 1960er war Demharter Wissenschaftlicher Hilfsarbeiter am Bayerischen Obersten Landesgericht gewesen. 1986 wurde er Richter am Obersten Landesgericht. Er gehörte dort bis zu seiner Pensionierung 2004 dem 2. Zivilsenat an, der für das Wohnungseigentums- und das Grundbuchrecht zuständig war. Ab 2000 war er der stellvertretende Vorsitzende des 2. Senates.
Besondere Bedeutung hat der von ihm ab der 17. Auflage herausgegebene Denharter, ein Gesetzeskommentar zur Grundbuchordnung. Dieses Werk gilt als ein Standardwerk zum Grundbuchrecht.[1] Daneben veröffentlichte er über hundert Beiträge in Fachzeitschriften, vor allem Urteilsanmerkungen zu Entscheidungen aus dem Wohnungseigentums- und Grundstücksrecht. Demharter veröffentlichte -etwa in der Festschrift des Bayerischen Obersten Landesgerichtes, aber auch etwa in der NJW[2] zur Geschichte des Obersten Landesgerichtes. Er war Mitherausgeber der Fachzeitschrift FGPrax.
Literatur
- Michael Lorbacher, Johann Demharter zum 70. Geburtstag, NJW 2009, 1131
Einzelnachweise
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