- Johann Oldendorp
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Johann Oldendorp (* um 1487 in Hamburg; † 3. Juni 1567 in Marburg) war ein deutscher Jurist und Reformator.
Leben
Johann Oldendorp wurde als Sohn des Kaufmanns Johann Oldendorp und dessen Ehefrau Elisabeth geb. Krantz geboren. Er war der Neffe des bekannten Historikers Albert Krantz, bei dem er vermutlich auch seinen ersten Unterricht erhielt. 1504 studierte er an der Universität Rostock. Danach folgten Studien in an der alten Universität zu Köln und der Universität Bologna. Hier in Bologna wurde er 1511 Sprecher der deutschen Studentenschaft und erhielt 1515 das Lizenziat. 1516 wurde er als Professor nach Greifswald berufen, wo er ab 1517 das Rektorat bekleidete. Die Doktorwürde erlangte er erst 1518. 1520 wirkte er als Professor an der Universität in Frankfurt/Oder, 1521 wieder als Ordinarius in Greifswald. Hier in Greifswald wirkte Oldendorp mit großem Eifer für die Belange der Universität, was zu Spannungen mit dem städtischen Rat führte. Grund für Konflikte mit seinem damals noch katholisch strenggläubigen Kollegen und späteren Dekan Heinrich Bukow jun. war die reformatorische, praktisch-theologische Denkweise Oldendorps, die er auch öffentlich vertrat. Ein weiterer dürfte in der Tatsache gelegen haben, dass Oldendorp die Feier seines Doktortitels 1518 mit der der eigenen Trauung verband, er heiratete die Witwe Sophia Lotze. Vor der strengkatholischen, starren Haltung der Universitätsleitung und der städtischen Gremien wich Oldendorp aus und ging 1526 nach Rostock.
Hier herrschten bereits reformatorische Gedanken und Ansichten vor, so dass Oldendorp als Professor und Stadtsyndikus berufen wurde. Neben Joachim Slüter wirkte auch Johann Oldendorp hier für die rasche Einführung der Reformation 1531 und bewegte sich in seiner Entwicklung vom Juristen zum Politiker. Von 1534 bis 1536 war er Syndicus in Lübeck. Er war Vertrauter und Ratgeber des Bürgermeisters Jürgen Wullenwever kurz vor dessen Absetzung und Entmachtung. Danach begann für Oldendorp eine unstete Zeit: 1536 war er nochmals Professor an der Viadrina in Frankfurt an der Oder, 1538 Professor in Köln, 1540 Professor der Rechte in Marburg. 1541 wurde er hier zum Rektor gewählt. Anfang 1543 ging er wieder nach Köln und wurde durch Landgraf Philipp I. von Hessen im Juli 1543 nach Marburg zurückgerufen. Dieser hatte hier die erste protestantische Universität ins Leben gerufen, für die Oldendorp eine grundlegende Erneuerung der Verfassung erarbeiten sollte. In Philipp I. von Hessen fand Johann Oldendorp einen Gönner und Förderer, der es ihm ermöglichte, hier dauerhaft zu arbeiten.
Oldendorp gab bis zu seinem Tod Schriften heraus, deren Themen vielseitig von der Rechtsphilosophie über die Staats- und Soziallehre, Rechtsgeschichte, Gesetzeskommentierung bis hin zur Behandlung konkreter Rechtsfälle reichten. Seine Abhandlungen waren praxisbezogen und vielfach mit didaktischer Absicht verfasst und zeigten eine deutliche Abkehr vom gestelzten Stil der Rechtsliteratur seiner Zeit. Das Kernstück seiner Rechtsphilosophie ist die Lehre, dass alles menschliche Recht veränderlich, göttliches und natürliches Recht dagegen stetig sei.
Literatur und Quellen
- Heinrich Meyer zu Ermgassen: OLDENDORP, Johannes. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 6, Herzberg 1993, ISBN 3-88309-044-1, Sp. 1178–1180.
- Ernst Landsberg: Oldendorp, Johannes. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 24, Duncker & Humblot, Leipzig 1887, S. 265–267.
- Strinzing: Geschichte der Wissenschaften in Deutschland Bd. 18, 1 Abt. S. 311
- Peter Macke: Das Rechts- und Staatsdenken des Johannes Oldendorp."" Diss. Köln 1966.
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