- Jugendleitercard
-
Die Jugendleitercard (auch Jugendleiter/in-Card, JuLeiCa) ist ein amtlicher Ausweis, der in Deutschland für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit ausgestellt werden kann. Die Karte (im Format nach ISO/IEC 7810 ID-1) soll dem Jugendleiter zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer, staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird, und als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von bestimmten Rechten und Vergünstigungen dienen. Voraussetzung zur Erlangung dieses Ausweispapieres ist in der Regel die erfolgreiche Absolvierung eines Gruppenleiter-Grundkurses.
Inhaltsverzeichnis
Entstehungsgeschichte
Vor der Jugendleitercard konnte ehrenamtlichen Mitarbeitern der Jugendarbeit ein sogenannter Jugendgruppenleiterausweis ausgestellt werden. Diesen gab es seit 1982. Die „Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Einführung einer Ausweiskarte für Jugendleiterinnen und Jugendleiter“ ist die Grundlage für die heutige Jugendleitercard. Sie sollte das Interesse an einem Ausweis für Jugendleiter wieder neu beleben und dazu anregen, bestehende Unterstützungsmöglichkeiten für ehrenamtliche Jugendleiter weiter auszubauen und neue zu schaffen.
Mittlerweile ist die Jugendleitercard in allen Bundesländern durch landesrechtliche Regelungen eingeführt worden.
Erwerb
Die Jugendleitercard erhalten bundesweit Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Diese müssen dort ehrenamtlich im Sinne des § 73 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) für einen Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig sein. Dabei müssen sie nach bestimmten Standards zu dieser Arbeit qualifiziert sein. Sie umfassen in der Regel einen Gruppenleiter-Grundkurs und einen acht Doppelstunden umfassenden Kurs für Erste Hilfe.
Gruppenleiter-Grundkurse
Diese Kurse, abgehalten von Gemeinden, Kirchen und Jugendverbänden, qualifizieren ehrenamtliche Mitarbeiter als Jugendleiter.
Ausbildungsinhalte sind:
- Richtiges Auftreten vor Gruppen,
- Rechts- und Versicherungsfragen,
- Gruppen-, Spiele- und Medienpädagogik,
- Kennenlernen von Spielen und ähnliches für die praktische Jugendarbeit sowie
- Beschäftigung mit der inhaltlichen und weltanschaulichen Ausrichtung des jeweiligen Jugendverbandes.
Die Kurse werden von hauptamtlichen und erfahrenen ehrenamtlichen Mitarbeitern aus der Jugendarbeit geleitet. Absolventen eines Gruppenleiter-Grundkurses können sich anschließend durch eine Jugendleitercard ausweisen.
Die Jugendleitercard kann auch für neben- und hauptamtliche Mitarbeiter ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiter tätig werden. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. In besonderen Fällen kann sie auch für Jugendleiter im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.
Gesetzliche Grundlagen
Es gibt keine bundesrechtlich verbindliche Regelung zur Jugendleitercard. Jedoch basiert ihre Ausstellung auf der Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden vom 12./13. November 1998. Als gesetzliche Grundlage wird – auf der Rückseite der Karte – der § 73 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes angegeben. Die Einführung erfolgte auf landesrechtlicher Ebene, da die Länder bzw. die Kommunen dafür zuständig sind. Zu den einzelnen landesrechtlichen Regelungen siehe unter Weblinks.
Die Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden vom 12./13. November 1998 [1] beinhaltet folgende Punkte:
- Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen
- Legitimation gegenüber Erziehungsberechtigten
- Grundlage für Ermäßigungen und Vergünstigungen
- Gültigkeitsdauer: maximal drei Jahre
- Gegenseitige Anerkennung der Jugendleitercard in anderen Bundesländern
- Voraussetzungen zur Erlangung: Mindestalter 16, in Ausnahmefällen auch 15; Ausbildungsstandards
- Ermächtigung an die Länder, zusätzliche Anforderungen zu schaffen bzw. die vereinbarten enger zu fassen
Ausstellende Institutionen
Die Ausstellung der Jugendleitercard ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Informationen dazu kann man aber hier finden:
- der zuständige Landesjugendring
- der örtliche Jugendring
- der örtliche Kinder- und Jugendverband
- das Jugendamt
- das Jugendpfarramt
Die JuLeiCa kann in allen Bundesländern online über juleica.de beantragt werden. Nach Prüfung durch die oben genannten Organisationen wird die JuLeiCa an den Antragssteller verschickt. [2]
MyJuleica.de Community
Am 9. September 2009 wurde die Plattform myjuleica.de des Landesjugendrings Niedersachsen (LJR) mit Unterstützung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) online geschaltet. Sie soll vor allem Jugendgruppenleitern, aber auch allen anderen, die in der Jugendarbeit aktiv sind, die Möglichkeit zur besseren Kommunikation und Vernetzung geben. Für jede Einrichtung oder Jugendgruppe können einzelne Gruppenseiten erstellt werden. Weitere Funktionen sind das Hochladen von Fotos, Benennung von Freunden, Planung von Aktionen und Aufgaben, gemeinsame Terminkalender und Rundmails. Zusätzlich informiert das Portal über Veranstaltungen oder Vergünstigungen in der jeweiligen Region.
Weiteres Ziel der Plattform ist eine bessere Medienkompetenz. MyJuleica.de stellt Informationen und Material zum Umgang mit dem Internet, vor allem mit Sozialen Netzwerken, sowie zum Thema Datenschutz zur Verfügung. [3] [4] [5]
Weblinks
- http://www.juleica.de
- http://www.myjuleica.de
- Text der Vereinbarung der obersten Landesjugendbehörden zur Einführung der Juleica als PDF (90 kB)
Einzelnachweise
Wikimedia Foundation.