Jungvolk

Jungvolk
Fanfarenkorps des Jungvolkes in Worms 1933
Gliederung der Hitler-Jugend

Das Deutsche Jungvolk (DJ), kurz auch als Jungvolk bezeichnet, war eine Jugendorganisation der Hitler-Jugend für Jungen zwischen 10 bis 14 Jahren. Danach wurde, wer nicht Jungvolkführer (siehe unten ab 7. Jungenschaftsführer) geworden war und als solcher in Übereinstimmung mit höheren Jungvolkführern im Jungvolk bleiben wollte, in die Hitler-Jugend überwiesen. Ziel der Organisation war es, die Jugend im Sinne des Nationalsozialismus zu indoktrinieren, in Loyalität zu Adolf Hitler zu erziehen und vormilitärisch auszubilden. Die Mitglieder des Deutschen Jungvolks nannten sich offiziell „Jungvolkjungen“, im lockeren Sprachgebrauch Pimpf.

Die Organisation war ein Teil des nationalsozialistischen Konzepts, alle Lebensbereiche der Menschen in Form einer Gleichschaltung zu kontrollieren und zu beherrschen. Als Jugendorganisation bestand das Deutsche Jungvolk bis zum Zusammenbruch des Nationalsozialismus im Jahre 1945.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der Begriff Jungvolk wurde von nationalistisch geprägten Ablegern der Wandervogel-Bewegung in Wien nach Ende des Ersten Weltkriegs geprägt. Im Sommer 1930 verbanden sich österreichische und reichsdeutsche Gruppen in Absprache mit der Leitung der Hitler-Jugend zum Deutschen Jungvolk, Bund der Tatjugend Großdeutschlands.

Mit dem Rücktritt Kurt Grubers vom Amt des Reichsführers der HJ im März 1931 wurde die HJ-Zentrale von Plauen nach München verlegt und der bislang selbstständige Bund Deutsches Jungvolk wurde der HJ angegliedert: 15-Jährige mussten zur eigentlichen HJ, 18-Jährige weiterhin in die SA wechseln.

Nach der „MachtergreifungAdolf Hitlers 1933 wuchs durch Verbot, Auflösung, Selbstauflösung, Übertritt und Übernahme anderer Jugendverbände die Mitgliedschaft im Deutschen Jungvolk stark an. Das Gesetz über die Hitlerjugend vom 1. Dezember 1936 bestimmte, dass die gesamte deutsche Jugend in der Hitlerjugend zusammengefasst werden sollte. Damit war die Hitlerjugend kraft Gesetz für die Erziehung der Jugend außerhalb von Schule und Elternhaus zuständig. Die Zweite Durchführungsverordnung (Jugenddienstverordnung) zum Gesetz über die Hitlerjugend vom 25. März 1939 machte die Mitgliedschaft im Deutschen Jungvolk endgültig zur Zwangsmitgliedschaft. Zum Dienst während des Zweiten Weltkriegs gehörten Aufräumaktionen und Sammelaktionen für Kleider, Altmetall bzw. das Winterhilfswerk (WHW).

Das Deutsche Jungvolk wurde als Untergliederung der Hitlerjugend nach Kriegsende durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten und aufgelöst, sein Vermögen beschlagnahmt.

Organisatorische Gliederung

Einheiten des Deutschen Jungvolks (DJ)

  • Jungenschaft - umfasst etwa 10 bis 15 Jungvolkjungen
  • Jungzug - umfasst im allgemeinen 3 Jungenschaften
  • Fähnlein - umfasst im allgemeinen 4 Jungzüge (wegen jahrgangsweiser Gliederung)
  • Jungstamm - umfasst 4 Fähnlein (abhängig von den Örtlichkeiten)
  • Jungbann - umfasst etwa 5 Stämme (abhängig von den Örtlichkeiten)

Die Jungvolkeinheiten waren nur bis zum Jungbann selbständig. Ab Gebiet hatten Hitler-Jugend und Deutsches Jungvolk gemeinsame Dienststellen.

Ein Jungvolkjunge (Pimpf)

Dienstgrade

  1. Gebietsführer
  2. Jungbannführer
  3. Jungstammführer
  4. Fähnleinführer
  5. Hauptjungzugführer
  6. Jungzugführer
  7. Jungenschaftsführer
  8. Oberhordenführer
  9. Hordenführer
  10. Jungvolkjunge (Pimpf)

Dabei war zu unterscheiden zwischen Dienstrang und Dienststellung. Dienststellungen gab es im Jungvolk vom Jungenschaftsführer bis zum Jungbannführer. Die Dienststellung wurde durch Schnüre in verschiedenen Farben kenntlich gemacht. Der Dienstrang ergab sich durch Rangabzeichen auf dem Ärmel, z.B. Hordenführer durch einen Winkel, Oberhordenführer durch zwei Winkel.[1]

Uniformierung im Deutschen Jungvolk

Worms 1933: Hitlerjungen mit Werbeschildern − Hitlerjugend, Deutsches Jungvolk

Muster 1934

Die Uniformierung der Pimpfe war in der Bekleidungsvorschrift, herausgegeben von der Abteilung I der Reichsjugendführung streng vorgegeben. Sie unterschied sich nach jahreszeitlichen Gesichtspunkten (Sommeruniform und Winteruniform) und nach der Art des Dienstes (Kleiner Dienst und Großer Dienst).

Der Kleine Dienst umfasste Aktivitäten, die vorwiegend in Innenräumen durchgeführt wurden. Hierzu war eine bestimmte Uniformierung vorgeschrieben. Die kurzen schwarzen Hosen mit einer vorgeschriebenen Länge "Handbreit über dem Knie", wurden ergänzt durch graue Kniestrümpfe, die dann allerdings meist als "Marscherleichterung" bis unter Knöchelhöhe herabgerollt wurden. Nur die Pimpfe des Gebiets Hochland (Bayern) trugen dekorative wollene Trachtenstrümpfe in Weiß.

Der Große Dienst umfasste solche Aktivitäten, die sich draußen, im Gelände, bei Geländespielen und bei mehrtägigen Fahrten abspielten. Zum Großen Dienst wurden als zusätzliche Ausrüstungsstücke das DJ-Marschgepäck mit Tornister (Affe), Schlafdecke, Zeltbahn mit Zeltzubehör (Zeltstange, Zeltleine und Hering), Essgeschirr mit Essbesteck, Feldflasche mit Trinkbecher und der Brotbeutel vorgeschrieben.

Je nach den zu erwartenden Anforderungen konnte die volle Ausrüstung oder Ausstattung des Großen Dienstes auch stufenweise aus Gewichtsgründen auf Befehl um bestimmte (nicht notwendige) Ausrüstungsstücke verringert werden. Das betraf z. B. den Tornister (Affen) mit seiner Füllung (Ersatzwäsche, Ersatzschuhe, Taschenlampe, Schreibzeug, Sportzeug, Waschzeug (Kulturbeutel), Schuhputzzeug, Eiserne Ration und Verpflegung für einen Tag), die Schlafdecke, Zeltbahn und Zeltzubehör, das Essgeschirr, die Feldflasche mit Inhalt usw.

Uniformierung zu späteren Zeitpunkten

Pimpfe in Uniform bei der Nachbarschaftshilfe („Kriegsdienstpflicht“)

Bestimmte vorgeschriebene Elemente der Uniformierung nach Muster 1934 erwiesen sich in der Folge als unzureichend oder erforderten bestimmte sonstige Modifizierungen.

So wurde bei der Jungvolkbluse der Winteruniform der große (Kieler) Kragen ersetzt durch einen normalen kleineren Umschlagkragen.

Das Schiffchen, das eine vorrangig dekorative Rolle spielte und funktionell sinnlos war, wurde bei der Sommeruniform ersatzlos weggelassen (es wurde bei dieser im praktischen Dienst sowieso meist auf der Schulter unter dem Schulterriemen getragen). Das Schiffchen wurde bei der Winteruniform ersetzt durch die neu eingeführte schwarze DJ-Winterdienstmütze mit HJ-Abzeichen und Schweißleder. Sie besaß herabklappbare Ohrenwärmer, die aber nur auf Befehl zum Einsatz kamen.

Bei der Winteruniform erwiesen sich die vorgeschriebenen kurzen Hosen mit bloßen Knien bei kaltem Wetter als unzureichend. Bald wurde den Pimpfen gestattet, lange gestrickte wollene Strümpfe oder selbst gestrickte Gamaschen zur Winteruniform zu tragen. Weil das sicher nicht zu Unrecht als sehr unattraktiv angesehen wurde, bürgerte es sich ein, zur Winteruniform die lange dunkelblaue DJ-Skihose (sogenannte Überfallhose) zu tragen. Die langen Hosenbeine wurden bei dieser auf der Höhe der Knöchel mit einem Schnürband zugebunden. Ursprünglich entstammte diese Überfallhose (ebenso wie die oben erwähnte DJ-Winterdienstmütze) der normalen Ausrüstung von DJ-Sonderformationen (den Ski-Sport-Einheiten). Damit verschwanden so langsam die kurzen Hosen zur Winteruniform. Gleichzeitig wurde auch die Farbe der Winterdienstbluse von Schwarz auf Blau verändert.

Pimpfenprobe

Auf die Pimpfenprobe wurden die Jungen in Heimnachmittagen, auf dem Sportplatz und mit der Teilnahme an „Fahrten“ (z. B. Zeltlagern) vorbereitet.

Die Prüfungsbestimmungen vom 1. Februar 1938 lauteten:

  1. 60 m Lauf 12 Sekunden
  2. Weitsprung 2,75 m
  3. Schlagballweitwerfen 25 m
  4. Teilnahme an einer eintägigen Fahrt
  5. Kenntnis des Aufbaus und der Führerschaft des DJ-Fähnleins
  6. Kenntnis des Deutschlandliedes, des Horst-Wessel-Liedes und des Hitlerjugend-Fahnenliedes
  7. Kenntnis der "Schwertworte des Hitlerjungen" (für Jungvolkjungen abgewandelt mit dem Wort "Jungvolkjungen":
Jungvolkjungen sind hart, schweigsam und treu.
Jungvolkjungen sind Kameraden.
Des Jungvolkjungen Höchstes ist die Ehre.

In manchen Einheiten musste der Neuling zusätzlich den Lebenslauf von Hitler aufsagen können (etwa sechs bis zehn Sätze).

Das Ergebnis der Pimpfenprobe wurde in das "DJ-Leistungsbuch" eingetragen. Der Erwerb dieses Buches kostete im Jahre 1941 30 Reichspfennige.

Neben der Pimpfenprobe der 10jährigen mussten die 13- bis 14jährigen bestimmte Leistungen erbringen, um das DJ.-Leistungsabzeichen zu erwerben. In der anschließenden Hitlerjugend wurde das HJ.-Leistungsabzeichen für die 15-, 16- und 17järigen mit steigenden Anforderungen in Eisen, Bronze und Silber verliehen.[2] Für HJ.-Führer gab es das HJ.-Führersportabzeichen in Gold und mit Eichenkranz.[3]

Quellen

  1. Heinz Boberach inJugend unter Hitler, Seite 29, Droste Verlag Düsseldorf 1982, ISBN 3-8112-0660-5
  2. Heinz Boberach in Jugend unter Hitler, Seite 50, Droste Verlag Düsseldorf 1982, ISBN 3-8112-0660-5
  3. Heinz Boberach in Jugend unter Hitler, Seite 35 mit Abbildungen, Droste Verlag Düsseldorf 1982, ISBN 3-8112-0660-5

Flaggen

Anekdote

Hans Pfitzner soll erzählt haben, Baldur von Schirach habe ihn gebeten, er möge doch ein Werk eigens für die Hitler-Jugend komponieren. Pfitzners Kommentar: "Was erwartet er von mir? Eine Pimpfonie in Ball-Dur?"

Weblinks


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