Justizvollzugsanstalt Glasmoor

Justizvollzugsanstalt Glasmoor

Die JVA Glasmoor ist eine Hamburger Justizvollzugsanstalt in Norderstedt, Ortsteil Glashütte, Kreis Segeberg.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte der Haftanstalt

1917 kaufte Hamburg das Glasmoor, um den Hamburger Brennstoffbedarf zu sichern. 1922 wurde eine Justizvollzugsanstalt eröffnet, die Insassen zum Torfabbau eingesetzt. Dazu wurde eine Torfbahn mit einer Spurweite von 610 mm gebaut.

Von der Gefängnisleitung wurde auch ein landwirtschaftlicher Hof betrieben.

Für die 1928 fertiggestellte Gefängnisanlage lieferte der Hamburger Oberbaudirektor Fritz Schumacher den Entwurf. Ursprünglich war dieses Gefängnis ohne Mauern und Stacheldraht errichtet und sollte als Vorbild für die Resozialisierung dienen.[1] Davon zeugt auch das Motto, das über der Eingangstür des Gefängniszentralbaus steht:

„Bessert die Erde durch den Menschen und ihr bessert den Menschen durch die Erde.“

Der unter Denkmalschutz stehende zentrale Komplex zeichnet sich durch einen 22 Meter hohen Turm aus.

1965 wurde der Torfabbau eingestellt.

Rechtlicher Status der Haftanstalt

Die Haftanstalt liegt auf schleswig-holsteinischem Hoheitsgebiet. Hamburg ist lediglich zivilrechtlicher Eigentümer des Geländes, sodass auf dem Gelände grundsätzlich das Landesrecht von Schleswig-Holstein gilt. Hiervon abweichend haben Hamburg und Schleswig-Holstein in einem Verwaltungsabkommen vom 11. Dezember 2009 vereinbart, dass auf dem Gelände der Haftanstalt die Hamburgischen Vorschriften zum Justizvollzug und das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz anzuwenden sind.[2] Das Abkommen ist am 1. Februar 2011 in Kraft getreten.

Bereits mit Art. 3 des schleswig-holsteinischen Zustimmungsgesetzes über das Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder vom 6. Juni 1991[3] hatte Schleswig-Holstein die hamburgischen Strafvollzugsbediensteten einseitig berechtigt, die im Zusammenhang mit der Unterhaltung der hamburgischen Justizvollzugsanstalt Glasmoor erforderlich werdenden Amtshandlungen auf dem Gebiet des Landes Schleswig-Holstein – auch über das Abkommen hinaus – vorzunehmen.

Vollzugsarten in der Haftanstalt

Die JVA Glasmoor ist eine Haftanstalt des offenen Vollzugs nach dem Hamburgischen Strafvollzugsgesetz (HmbStVollzG). Für diese Form des Vollzuges muss der Gefangene besonders geeignet sein. Siehe auch offener Vollzug. Folgende Haftarten sind hier anzutreffen: Freiheitsstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe und Strafarrest der Bundeswehr, wobei letzterer so gut wie nie vollzogen wird, es besteht nur eine rechtliche Möglichkeit hierfür.

Von 1994 bis 2003 befand sich auf dem Gefängnisgelände eine Abschiebehaftanstalt, die aus Containern bestand und für 82 Abschiebehäftlinge vorgesehen war.[4]

Im Jahre 2005 wurde das neue Frauenhaus in der JVA Glasmoor eröffnet. Neben den 46 Haftplätzen gibt es zwei miteinander verbundene Hafträume, die inhaftierten Müttern für ihre Kleinstkinder zur Verfügung stehen.

Museum der Vollzugsgeschichte

Weiterhin verfügt die JVA Glasmoor über eines der umfangreichsten Museen der Hamburger Vollzugsgeschichte. Dieses Museum wird durch einen – inzwischen pensionierten – Vollzugsbeamten der JVA Glasmoor betreut und stets erweitert.[5]

Zukunft der Haftanstalt

Im Juni 2009 wurde durch den Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Till Steffen (GAL), bekannt gegeben, dass die JVA Glasmoor definitiv geschlossen wird.[6][7] Als Grund für die Schließung gab er den hohen Leerstand innerhalb der Haftanstalten an. Dieser sei auf einen stetigen Rückgang der Straftaten zurückzuführen. Ersatz werde allerdings nicht, wie zunächst geplant, in der Hamburger JVA Billwerder, sondern in der JVA Fuhlsbüttel geschaffen. Dort werde das noch bestehende Haus 1 teilweise abgerissen und durch einen Neubau ergänzt. Der Fortbestand dieser Planungen ist angesichts der geänderten politischen Verhältnisse seit der Bürgerschaftswahl 2011 unklar.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hamburger Abendblatt 14. Nov 2003 Glasmoor wurde 1928 errichtet
  2. Abkommen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über das auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Glasmoor anzuwendende Recht v. 11. Dezember 2009, HmbGVBl. 2010 S. 376 und GVOBl. Schl-H. 2010 S. 716.
  3. GVOBl. Schl-Hst. 1992, 495.
  4. Hamburger Abendblatt 14. Nov 2003 Abschiebegefängnis Glasmoor geschlossen. Norderstedt: Häftlinge ziehen nach Fuhlsbüttel um. Container hätten für viel Geld renoviert werden müssen.
  5. Benita Brunnert: Glasmoor in Norderstedt - Deutschlands einziges Gefängnismuseum vom 11. Juli 2010.
  6. Hamburg schließt Haftanstalt Glasmoor, Hamburger Abendblatt vom 27. Juni 2008 und Senat will die Haftanstalt in Glasmoor schließen, Welt online vom 27. Juni 2008.
  7. Hamburg macht Haftanstalt Glasmoor dicht, Hamburger Abendblatt vom 17. Juni 2009.
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