- Karl Gustav Geib
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Karl Gustav Geib (* 12. August 1808 in Lambsheim (Rheinpfalz); † 23. März 1864 in Tübingen) war Kriminalist, Sekretär und Lehrer König Ottos von Griechenland, Professor der Rechte.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Geib studierte seit 1827 in München, Heidelberg und Bonn, ging nach kurzer Praxis am Gericht zu Frankenthal 1832 mit Georg Ludwig von Maurer als Regentschaftssekretär nach Griechenland, wurde dort 1833 Ministerialrat im Justizministerium, kehrte aber schon im Sommer 1834 in die Heimat zurück. Eine Frucht dieser Reise war sein Erstlingswerk: "Darstellung des Rechtszustandes in Griechenland während der türkischen Herrschaft und bis zur Ankunft des Königs Otto I." (Heidelberg 1835). Er widmete sich nun der akademischen Laufbahn und wurde in Zürich 1836 zum außerordentlichen, 1842 zum ordentlichen Professor für Kriminalrecht sowie Kriminal- und Zivilprozeß ernannt. Bald darauf erschien seine "Geschichte des römischen Kriminalprozesses bis zum Tod Justinians" (Leipzig 1842) und späterhin seine Schrift "Die Reform des deutschen Rechtslebens" (Leipzig 1848). Im Herbst 1851 erhielt er einen Ruf nach Tübingen, wo er 1864 starb.
Sein bedeutendstes Werk ist das unvollendete Lehrbuch des deutschen Strafrechts (Leipz. 1861-62, 2 Bde.)
Er war Mitglied des Corps Arminia München I (1827).[1]
Literatur
- Carl Lueder: Gustav Geib, sein Leben und Wirken, Leipzig 1864. Digitalisat in der Google Buchsuche
- Carl Lueder: Geib, Gustav. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 8, Duncker & Humblot, Leipzig 1878, S. 500–502.
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Korps-Listen 1910, 169, 7
Weblinks
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen. Kategorien:- Rechtswissenschaftler (19. Jahrhundert)
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