- Kasualien
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Kasualie oder Amtshandlung ist eine kirchliche Zeremonie, Handlung oder Veranstaltung, die von einem Pfarrer für bestimmte Einzelpersonen oder Gruppen durchgeführt wird. Das Wort ist abgeleitet von lat. casus "Fall", d. h. die Kasualie wird "im Einzelfall" bzw. "bei Bedarf" ausgeführt.
Es sind dieses im Besonderen: Taufe, Trauung (Hochzeit), Beerdigung (Bestattung), Konfirmation oder Traujubiläen. Kasualien (besonders Konfirmation und Taufe) können auch mit einem normalen Gemeindegottesdienst verknüpft sein.
Damit eine Kasualie in einer anderen Gemeinde als der eigenen Ortsgemeinde durchgeführt werden kann, ist eine Dimissoriale notwendig. Jemand, der oder die Taufpate in einer anderen als der eigenen Kirchengemeinde werden will, braucht einen Patenschein. Für die meisten Kasualien ist je nach Landeskirche die Kirchenmitgliedschaft Voraussetzung (bei einer Trauung müssen meistens beide Trauleute Mitglied der Kirche sein, bei einer Taufe (Kindstaufe) die Eltern des Kindes und mindestens ein Pate usw.).
Vorreformatorisch wurden Kasualien mit separaten Abgaben belegt, die auch als Stolgebühren bezeichnet wurden. Eine solche "Leistungstheologie" lehnten die Protestanten ab.
Sinnverwandt: KasuistikLiteratur
- Christian Grethlein, Grundinformation Kasualien. Kommunikation des Evangeliums an Übergängen des Lebens, Vandenhoeck & Ruprecht 2007 (UTB 2919).
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