- Katalogstraftat
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Katalogstraftat nennt man im deutschen Recht die in einem Gesetzeskatalog aufgeführte Straftat, bei deren Verdacht die Strafverfolgungsbehörden (z. B. Staatsanwaltschaft, Polizei) zu besonderen Maßnahmen ermächtigt sind.
Die Eingriffsermächtigung, die häufig in der Strafprozessordnung (StPO) oder in Gesetzen des Nebenstrafrechts (Asylverfahrensgesetz, Vereinsgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz u. a.) zu finden ist, gibt dabei das Verzeichnis von Straftaten vor, bei deren Verdacht beispielsweise der Fernmeldeverkehr abgehört werden darf, bei denen verdeckte Ermittler eingesetzt werden dürfen oder bei denen eine Rasterfahndung durchgeführt werden darf.
Häufige Katalogstraftaten sind:
- Mord
- Totschlag
- Raub und Räuberische Erpressung
- Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung
- Bandendelikte
- Straftaten gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz
Eine abschließende Liste ist wohl schwer zu erstellen, da sich das, was als Katalogstraftat eingeordnet wird, sehr nach dem zugrundeliegenden Eingriff richtet und auch häufig ändert.
Aus diesem Grund wird das System der Katalogstraftaten auch kritisiert. Kritiker befürchten, dass über zunächst einleuchtende Beispiele schwerster Kriminalität ein Katalog geschaffen wird, der den Strafverfolgungsbehörden Eingriffe in demokratische Rechte wie der Pressefreiheit oder den Privilegien von Rechtsanwälten, Geistlichen und anderen "Vertrauenspersonen" ermöglicht. Ist ein solcher Katalog (häufig gegen Widerstände) erst einmal etabliert, lässt er sich "mühelos" erweitern. Beispiel hierfür ist die Diskussion über den Großen Lauschangriff oder die Abschiebung.
Die Einordnung ist häufig auch von politischen und gesellschaftlichen Ansichten geprägt. So waren Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung lange Zeit keine Katalogstraftaten, dies änderte sich erst nach einer Reihe von Kindesentführungen und einer öffentlichen Debatte über Sexualstraftäter. Andererseits ist der "Sozialhilfemissbrauch" in verschiedenen Varianten zur Katalogstraftat geworden, nachdem man ihn zum Problem des Asyl- und Ausländerrechts erklärt hat. Ähnlich verhält es sich mit den so genannten "Anti-Terror-Gesetzen" nach dem Terroranschlag am 11. September 2001.
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