- Kauffahrteischifffahrt
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Die Handelsmarine oder Handelsflotte umfasst alle Seeschiffe, die in das Schiffsregister des jeweiligen Staates eingetragen sind und der Seeschifffahrt zum Zweck der Beförderung von Gütern (Handelsschiffe) und Personen dienen (d. h. Handelsschifffahrt betreiben). Diese Schiffe werden als Kauffahrteischiffe bezeichnet.
Schiffstypen der Handelsmarine sind vor allem Frachtschiffe aller Art, Schiffe für Personenbeförderung, jedoch nicht Schiffe der Seefischerei. Im einzelnen gehören nur solche Seeschiffe zur Handelsmarine, die klassifiziert und im Schiffsregister eingetragen sind. Schiffe der Handelsmarine führen die Flagge des Staates, in dem sie registriert sind. Einige Staaten haben Handelsflaggen, die von ihrer Nationalflagge abweichen. Für Österreich und Deutschland ist das nicht der Fall, in der Schweiz besteht nur zum Teil ein Unterschied und nur Hinsichtlich des Formats (2:3).
Die Gesamtheit der Handelsmarine (Welthandelsflotte) umfasste 1999 eine Bruttoraumzahl (BRZ) von 543,6 Mio. Auf Deutschland entfielen davon 6,5 Mio. BRZ (mit einem Durchschnittsalter von drei Jahren). Die weltweit größten Handelsflotten (Stand 1997[1]) haben aufgrund von ausgeflaggten Schiffen Liberia (29 Mio. BRZ) und Panama (23,2 Mio. BRZ).
Der Begriff Handelsmarine wird auch im Seerecht, Völkerrecht, Europarecht, Handelsrecht und als statistischer Terminus verwendet. Im deutschen Recht regelt Artikel 27 des Grundgesetzes: „Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.“
Siehe auch
- Handelsflagge
- Österreichische Handelsmarine
- Schweizer Hochseeschifffahrt
- Linienschiff (Handelsmarine)
- Christliche Seefahrt
Quellen
- ↑ Meyers (1999). Meyers großes Taschenlexikon in 25 Bänden, Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, Mannheim (Eintrag „Handelsflotte“)
Weblinks
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