Kaufmann für Versicherungen und Finanzen

Kaufmann für Versicherungen und Finanzen

Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (Deutschland) bzw. Versicherungskaufmann und Finanzdienstleistungskaufmann (Österreich) ist eine Berufsbezeichnung und ein Ausbildungsberuf in der Versicherungsbranche oder in der Finanzdienstleistung.

Inhaltsverzeichnis

Berufsbild

In Deutschland erfolgt im dritten Ausbildungsjahr eine Spezialisierung entsprechend einer der beiden Fachrichtungen Versicherungen oder Finanzberatung. In Österreich sind der Versicherungskaufmann und Finanzdienstleistungskaufmann überhaupt getrennte Lehrberufe. Dementsprechend ist das Berufsbild geteilt:

Versicherungswirtschaft

Versicherungskaufleute werden von Versicherungsunternehmen und - maklern, Kreditinstituten oder größeren Unternehmen (in der Risiko- und Schadensbewertung) beschäftigt. Genauso sind sie als selbstständige Vermittler (Makler) bzw. Berater tätig. Sie führen den Verkauf und die Verwaltung von Versicherungen durch. So beraten und betreuen sie gewerbliche und private Kunden betreffend der passenden Versicherungen im Innen- und Außendienst.

In Folge stellen sie die Polizzen (Versicherungsurkunden) aus und erledigen allgemeine kaufmännische Tätigkeiten wie Rechnungswesen oder Controlling. Im Schadens- oder Leistungsfall überprüfen sie den Anspruch auf Versicherungsleistung und sorgen für die Abwicklung und Zahlung.

Finanzdienstleistung

Hauptsächlich arbeiten Finanzdienstleistungskaufleute bei Finanzdienstleistungsunternehmen, Geld- und Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen oder Vermögensberatungen. Viele machen sich als Vermittler oder Berater selbstständig und führen eigene Büros. Sie beraten Kunden in allen Fragen der Vermögensanlage und der Finanzierung sowie bei der Wahl der Altersvorsorge. Darüber hinaus informieren sie über Risiken und erstellen dem Kundenwunsch entsprechende Finanzierungsangebote. Zu ihrem Tätigkeitsbereich gehören auch die Abwicklung in Leistungsfällen (z. B. wenn Lebensversicherungsverträge auslaufen) und das Verrichten allgemeiner Verwaltungsarbeiten.

Aus- und Weiterbildung

Deutschland

Den Ausbildungsberuf Versicherungskaufmann gab es auch in Deutschland, er wurde mit der Neuordnung zum 1. August 2006 durch den Kaufmann für Versicherungen und Finanzen ersetzt.[1] Die Duale Ausbildung ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannt und dauert drei Jahre. Sie erfolgt im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule, im dritten Ausbildungsjahr muss man sich in einem der beiden Fachbereiche spezialisieren. Innerhalb der Fachrichtung Versicherung gibt es eine flexible Ausbildungsstruktur, in Wahlqualifikationseinheiten können individuelle Schwerpunkte gesetzt werden.

Aufbauend auf diese Ausbildung bieten die Versicherungsakademie sowie die IHK berufsbegleitende Weiterbildungen zum Versicherungsfachwirt bzw. Fachwirt für Finanzberatung oder Versicherungsbetriebswirt bzw. Betriebswirt für Finanzen und Investment.

Österreich

Versicherungs- und Finanzdienstleistungskaufmänner sind in Österreich zwei getrennte und jeweils dreijährige Ausbildungen. Die Ausbildungsinhalte entsprechen den im jeweiligen Berufsbild beschriebenen Tätigkeiten.[2][3]Lehrlinge absolvieren eine duale Ausbildung und schließen mit der Lehrabschlussprüfung ab. Mit einer bestandenen Lehrabschlussprüfungund und vier weiteren Prüfungen erlangt man die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese ermöglicht den Zugang zu weiteren Höherqualifizierungen an Kollegs, Fachhochschulen und Universitäten.

Versicherungskaufmann

Die abgelegte Lehrabschlussprüfung ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bürokaufmann. Verwandte Lehrberufe, wie Bankkaufmann, Buchhalter, Immobilienkaufmann oder der Finanzdienstleistungskaufmann sowie viele andere Büro- und Verwaltungsberufe können mit verkürzter Lehrzeit absolviert werden.

Der Lehrabschluss ist gleichzeitig Zugangsvoraussetzung für die selbstständige Berufsausübung im reglementierten Gewerbes der Versicherungsagenten.[4]

Wird die Befähigungsprüfung abgelegt, kann der Versicherungskaufmann auch selbstständig im Gewerbe Versicherungsmakler bzw. Berater in Versicherungsangelegenheitenreglementierten tätig werden.[5]

Finanzdienstleistungskaufmann

Auch hier gilt die Lehrabschlussprüfung gleichzeitig auch als Abschluss für die Lehre zum Bürokaufmann und bei vielen branchenähnlichen Ausbildungen verkürzt sich die Lehrzeit. Finanzdienstleistunsgkaufmänner können nach der Befähigungsprüfung als Vermögensberater (reglementiertes Gewerbe der Vermögensberatung) freiberuflich arbeiten.[6]

Einzelnachweise

  1. Ausbildungverordnung Deutschland gültig seit August 2006
  2. Ausbildungsverordnung Versicherungskaufmann des österreichischen Wirtschaftsministeriums, gültig seit 2004
  3. Ausbildungsverordnung Finanzdienstleistungskaufmann des österreichischen Wirtschaftsministeriums, gültig seit 2006
  4. Versicherungsagent-Verordnung des österreichischen Wirtschaftsministeriums gültig seit 2003
  5. Versicherungsmakler und -berater-Verordnung des österreichischen Wirtschaftsministeriums gültig seit 2003
  6. Vermögensberatungs-Verordnung des österreichischen Wirtschaftsministeriums gültig seit 2006

Weblinks


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