- Kirchenbaulast
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Gegenstand einer Kirchenbaulast ist die Verpflichtung einer natürlichen oder juristischen Person, Kirchengebäude zu errichten, zu erweitern, instand zu halten oder wieder herzustellen.
Der Umfang der Kirchenbaulast kann von Ort zu Ort verschieden sein und sich auf das gesamte Gebäude oder auch nur auf einzelne Gebäudeteile oder Einrichtungsgegenstände beziehen. Historische Baulasten sind oft mit einem Kirchenpatronat verbunden.
Inhaltsverzeichnis
Neuere Urteile
Am 11. Dezember 2008 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Fall einer Gemeinde der Thüringischen Landeskirche gegen die Stadt Hildburghausen, dass vertraglich begründete Kirchenbaulasten der ehemaligen Gemeinden in der späteren DDR nicht auf die nach der Wende errichteten Gemeinden übergegangen, sondern mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages erloschen sind.[1] Manche Kirchenangehörige fürchten nun den Verfall von vielen denkmalgeschützten Gebäuden, für welche die Kirche allein nicht genügend Mittel zur Verfügung hat.
Nur wenig später entschied das Bundesverwaltungsgericht jedoch im Fall des Katholisches Kirchen- und Pfarrhaus-Baufonds gegen die Stadt Bühl (Baden), dass vor Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung begründete vertragliche Kirchenbaulasten grundsätzlich weiterhin zu erfüllen sind und dass daher die Stadt Bühl Kosten, die der katholischen Kirchengemeinde Sankt Gallus in Bühl-Altschweier zur Renovierung ihrer Pfarrkirche entstanden sind, zu erstatten hat.[2]
Siehe auch
- Votivkirche (historische Errichtungsverpflichtungen)
Literatur
Thomas Lindner: Baulasten an kirchlichen Gebäuden: staatliche und kommunale Leistungspflichten für den Kirchenbau. Tübingen: Mohr 1995 (Jus ecclesiasticum; Bd. 52), zugl.: Erlangen, Nürnberg, Univ., Diss., 1993/94, ISBN 3-16-146459-1
Weblinks
- Eine übersichtliche Darstellung (für das Land Hessen) findet sich in der Antwort der Hessischen Landesregierung auf eine diesbezügliche Anfrage in der Hess. LT-Drs. 16/5562
Einzelnachweise
- ↑ BVerwG 7 C 1.08 - Entscheidung vom 11. Dezember 2008 (Entscheidung, abgerufen am 7. Februar 2009)
- ↑ BVerwG 7 C 11.08 - Urteil vom 5. Februar 2009 (Pressemitteilung, abgerufen am 7. Februar 2009)
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