- Klimagerechtigkeit
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Klimagerechtigkeit ist ein normatives politisches Konzept und Teil der Umweltgerechtigkeit. Es sieht unter anderem vor, dass der zur globalen Erwärmung führende Ausstoß von Treibhausgasen stark reduziert und zudem auf alle Menschen einheitlich aufgeteilt werden soll. Darüber hinaus bezieht sich Klimagerechtigkeit auf die ungleiche Verteilung der Folgen der globalen Erwärmung.
Hinter dem Begriff verbirgt sich z.T. die Idee der Kontraktion und Konvergenz, die bereits 1995 vom Global Commons Institute entwickelt worden war. Im deutschsprachigen Raum wurde Klimagerechtigkeit erst 2007 über den verwandten Begriff der „Kohlenstoffgerechtigkeit“ einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, als die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel ihn zum potenziellen Grundpfeiler einer zukünftigen, weltweiten Klimaschutzpolitik erklärte. Die Heinrich-Böll-Stiftung hat mit dem Konzept der Greenhouse_Development_Rights einen alternativen Ansatz vorgelegt.
Klimagerechtigkeit würde auf der Emissionsseite demnach dann verwirklicht sein, wenn jedem Menschen ein Kohlenstoff-Budget in Höhe von 2 Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr zugestanden würde. Dieser Wert würde vielen Entwicklungsländern eine zum Teil erhebliche Steigerung ihres Treibhausgas-Ausstoßes ermöglichen. Für die Hauptversursacher des Klimawandels, die industrialisierten Nationen, würde dies hingegen einer Reduktion um bis zu 90% gleichkommen.
Der Vorschlag wurde ebenfalls 2007 auf dem wissenschaftlichen Symposium Global Sustainability - A Nobel Cause erörtert, das vom 8. bis 10. Oktober in Potsdam stattfand. Im dort erarbeiteten Potsdam Memorandum wird eine Entwicklung hin zu gleichen Pro-Kopf-Emissionsrechten gefordert, kombiniert mit gleichzeitig zu erzielender Reduktion des Gesamtausstoßes an Treibhausgasen. „Carbon justice“ ist dem Memorandum zufolge eines von acht Schlüsselelementen, um zu einer Stabilisierung des Klimas zu gelangen.
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