- Konfessionelle Parität
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Konfessionelle Parität bezeichnet die gleichberechtigte Aufteilung der Macht zwischen verschiedenen Konfessionsgruppen.
In Deutschland (und der Schweiz) wurde nach der Reformation in einigen konfessionell gemischten Gebieten die Herrschaft zwischen Katholiken und Protestanten paritätisch aufgeteilt und nach dem Dreißigjährigen Krieg vertraglich verankert. Teilweise wurden Dorfkirchen paritätisch von zwei Konfessionen gleichzeitig genutzt.
Für den Libanon vereinbarten Muslime und Christen 1989/90 eine paritätische Machtverteilung (im Parlament), zuvor hatte der Nationalpakt die Macht im Schlüssel von 6:5 an verschiedene Christen- bzw. Muslim-Gruppen verteilt.
Der Libanon ist seitdem ein paritätischer Staat.
Religiöse Parität wird aus innenpolitischen Gründen offiziell auch für Tansania und Eritrea verkündet, ohne dass jedoch die Macht zwischen den Religionen paritätisch geteilt wäre.
Siehe auch
Weblinks
- Ulrich Pfister: Konfessionelle Parität im Historischen Lexikon der Schweiz
Kategorien:- Ökumene
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- Recht (Religion)
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