- Gaststättenkonzession
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Eine Gaststättenkonzession (alt: Kruggerechtigkeit; Schankerlaubnis) wird benötigt, um eine erlaubnispflichtige Gaststätte zu eröffnen. Die Gaststättenkonzession ist eine Personalkonzession. Die Erlaubnispflichtigkeit von Straußwirtschaften richtet sich nach Landesrecht.
Inhaltsverzeichnis
Genehmigungsfrei
(2) Der Erlaubnis bedarf nicht, wer
1. alkoholfreie Getränke, 2. unentgeltliche Kostproben, 3. zubereitete Speisen oder 4. in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.
Ausschluss
Eine Gaststättenkonzession ist zu versagen, ohne dass die Erlaubnisbehörde ein Ermessen hat, wenn:
- der Antragsteller nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzt, insbesondere weil er dem Trunke ergeben ist oder besorgen lässt, dass er Unerfahrene, Leichtsinnige oder Willensschwache ausbeuten werde, dem Missbrauch geistiger Getränke, dem Glücksspiel oder der Unsittlichkeit Vorschub leisten werde oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Gesundheitsrechts, des Jugendschutzes und des Arbeitsschutzes nicht einhalten werde;
- die dem Betrieb der Gaststätte oder dem Aufenthalt der Beschäftigten gewidmeten Räume für den Betrieb insbesondere wegen des erforderlichen Schutzes der Gäste und Beschäftigten vor Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit nicht geeignet sind oder den sonstigen Vorschriften für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entsprechen;
- die Gaststätte in Ansehung ihrer Lage oder ihrer Verwendung dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit besorgen lässt.
Auflagen und Nachweise
Außerdem muss der Antragssteller oder sein Vertreter eine IHK-Bescheinigung über die Kenntnisse der Grundzüge des Lebensmittelrechts vorweisen können.
Gaststättenkonzessionen werden oft mit Auflagen oder Bedingungen (z. B. Lärmschutz) versehen. Die Gaststättenkonzession zeichnet sich dadurch aus, dass bei ihr besondere Beseitigungstatbestände greifen.
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich:
- polizeiliches Führungszeugnis Belegart „0“, zu beantragen bei der Kommunalverwaltung
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart „9“, zu beantragen beim Gewerbeamt
- Pachtvertrag über die Gaststättenräume oder bei Nutzung von eigenen Räumlichkeiten Grundbuchauszug
- Nachweis über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG (Anmeldung bei der IHK)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Bei Neuerrichtung, Umbau oder Erweiterung ein Grundrissplan mit Maßangabe
Recht
- Die Haftung des Gastwirtes wird im BGB §701 und §702 geregelt.
- Schadensersatzansprüche gegenüber dem Gastwirt regelt BGB §703.
- Der Gastwirt hat nach BGB §704 ein Pfandrecht gegenüber einem säumigen Gast.
Gebühren
Die Gebühr für eine Gaststättenkonzession beträgt maximal ca. 5.000 € und setzt sich aus einem Grundbetrag und einem Flächenbetrag zusammen. Hinzu kommen noch Zuschläge je nach Betriebsart und Lage der Gaststätte.
Siehe auch
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Gastronomie
- Besonderes Verwaltungsrecht (Deutschland)
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