Konzilsvater

Konzilsvater

Ein Konzil (lat. concilium = Rat, Zusammenkunft) beziehungsweise eine Synode (altgriech. σύνοδος (sýnodos) = Zusammenkunft, gemeinsamer Weg) bezeichnet eine Versammlung, meist in kirchlichen Angelegenheiten. Ein stimmberechtigter Teilnehmer wird als Konzilsvater bezeichnet.

Die beiden Wörter werden in vielen Fällen synonym verwendet, insbesondere in der Christentumsgeschichte des ersten Jahrtausends.

Andererseits werden bestimmte kirchliche Versammlungen oft spezifisch mit einem der beiden Wörter bezeichnet, z. B. Zweites Vatikanisches Konzil, Würzburger Synode oder Diözesansynode.

Im orthodoxen Bereich wird allgemein auch von „dem“ Synod gesprochen. Außerdem wird dort der Sitz des Kirchenverbandes in Kiew, ab 1326 Moskau, als Synod bezeichnet. Von 1721 bis 1918 war der russische Patriarch durch einen Heiligen Synod ersetzt, der der weltlichen Kontrolle unterstand.

Inhaltsverzeichnis

Alte Kirche

In der alten Kirche wurden Konzil und Synode synonym gebraucht.

Das erste christliche überlieferte Konzil ist das Apostelkonzil von Jerusalem, das etwa im Jahre 49 tagte und von dem im Neuen Testament in der Apostelgeschichte 15,1-29 berichtet wird.

Vom zweiten Jahrhundert an gab es zahlreiche lokale Konzile auf verschiedenen Stufen, in denen sich die Bischöfe einer Region versammelten, um über bestimmte Fragen der Lehre oder Kirchenstruktur zu entscheiden. Diese Entscheide galten nur für die betreffende Region und hatten keine Allgemeingültigkeit, außer wenn deren Entscheidungen später von ökumenischen Konzilen übernommen wurden, wie es das 6. ökumenische Konzil im Hinblick auf einige lokale Konzile des 4. Jahrhunderts tat.

Es gab im ersten Jahrtausend sieben allgemeine Konzile der gesamten Kirche, die heute ökumenische Konzile genannt werden. Die Lehren dieser Konzile werden von der orthodoxen, katholischen und vielen protestantischen Kirchen anerkannt:

Die Häufigkeit von Konzilien war über die Jahrhunderte sehr unterschiedlich.

Die letzten drei ökumenischen Konzilien nach römisch-katholischer Zählung waren:

Entscheide von ökumenischen Konzilien hatten in der alten Kirche allgemeine Gültigkeit - es gab jedoch oft Gruppen, die sie nicht anerkannten und sich deshalb von der Kirche trennten.

Nach katholischer Ansicht gab es 21 ökumenische Konzilien - wobei die Zugehörigkeit oftmals erst Jahre oder Jahrhunderte später geklärt wurde. Das Wort ökumenisch ist hier nicht in dem Sinne zu verstehen, dass hier verschiedene Konfessionen ein gemeinsames Konzil durchführen wurden, sondern dass innerhalb der katholischen Kirche Konzilsväter aus der gesamten Welt (und nicht nur eines oder einiger Staaten) teilnehmen und die Beschlüsse in der ganzen Kirche Geltung haben.

Orthodoxe Kirchen

In der Orthodoxie ist die höchste Entscheidungsinstanz das ökumenische Konzil. Allerdings gilt es nicht per se als unfehlbar, denn mehrmals wurde Konzilien, die sich selbst als „ökumenisch“ bezeichnet hatten, dieser Status, wegen mangelnder Zustimmung der Bevölkerung, später von einem anderen Konzil wieder abgesprochen. Nur die Kirche als Ganzes gilt für die Orthodoxie als unfehlbar, wobei offen bleibt, in welchen Institutionen, Gremien, oder Bewegungen sich diese Unfehlbarkeit äußert.

Neben den sieben ersten ökumenischen Konzilien werden in der orthodoxen Kirche von Manchen auch das pro-Photius-Konzil von 879 und das palamitische Konzil von 1351 als ökumenische Konzilien anerkannt; die meisten bezeichnen diese Konzilien jedoch lediglich als panorthodox, also alle orthodoxen Kirchen betreffend.

Römisch-katholische Kirche

Das Konzilsverständnis und verschiedenen Stufen der Konzile und Synoden in der katholischen Kirche sind unter Konzil (Römisch-Katholische Kirche) aufgeführt. Ähnlich wie Synoden sind auch Konzilien Bischofsversammlungen, die zu bestimmten Themen Beratungen anstellen. Jedoch vom Kirchenrecht her steht das Konzil im Rang über einer Synode, da auf dem Konzil die Gesamtheit des Kollegiums der Apostelnachfolger versammelt ist.

Evangelische Kirchen

In den Evangelischen Kirchen werden die altkirchlichen Versammlungen als Konzile, die gegenwärtigen regelmäßigen (jährlichen oder halbjährlichen) Versammlungen auf Kirchenkreis-, Landeskirchen- oder EKD-Ebene als Synode (Evangelische Kirchen) bezeichnet. Eine Besonderheit stellt die Bündner Synode dar, die ein reines Standesgremium mit Aufgabe der Oberaufsicht über die Amtsführung der Pfarrer ist.

Buddhistische Konzile

Im Buddhismus gibt es 4 Konzile der Antike und 2 Konzile der Neuzeit. Obwohl es bei den Buddhistische Konzilen primär um die Abklärung der authentischen Lehre geht, entsteht gerade dabei auch Trennendes bzw. sogar die Aufspaltung des Sangha, wie etwa beim 2. Konzil in Vaishali.

Siehe auch


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