Vaticanum II

Vaticanum II
Zweites Vatikanisches Konzil
Datum 11. Oktober 1962 –

8. Dezember 1965

Akzeptiert von Römisch-Katholische Kirche
Vorangehendes Konzil Erstes Vatikanisches Konzil
Nächstes Konzil ?
Einberufen von Papst Johannes XXIII.
Präsidium Papst Johannes XXIII., Papst Paul VI.
Beteiligung Insgesamt 3.044 Teilnehmer (davon 2498 Konzilsväter)
Diskussionsthemen Kirchenreform: Beziehung, Antwort und Anpassung der Kirche zur/an die moderne/n Welt, Ökumenismus, nichtchristliche Religionen, Liturgie
Konzilsdokumente 16 Dokumente (4 Konstitutionen, 9 Dekrete, 3 Deklarationen)
Liste ökumenischer Konzile

Das Zweite Vatikanische Konzil (Vaticanum II), das von der römisch-katholischen Kirche als das 21. Ökumenische Konzil angesehen wird, fand vom 11. Oktober 1962 bis zum 8. Dezember 1965 statt. Es wurde von Papst Johannes XXIII. mit dem Auftrag zu pastoraler und ökumenischer „instauratio“ (Erneuerung) einberufen.

Der Papst wies in der lat. Eröffnungsansprache Gaudet Mater Ecclesia („Es freut sich die Mutter Kirche“) ausdrücklich darauf hin, dass eine gewisse Aktualisierung dogmatischer Sätze im Sinne ihrer Orientierung auf das Verständnis des gegenwärtigen Zeitalters möglich und notwendig sei. Denn das eine sei das ewige Dogma, die bleibende Wahrheit, ein anderes die Ausdrucksweise der jeweiligen Zeit.

Nach dem Tod Papst Johannes' XXIII. im Jahr 1963 wurde das Konzil durch Papst Paul VI. fortgesetzt und 1965 beendet. Es entschied zugunsten der Religionsfreiheit in der bürgerlichen Staatsordnung und für verstärkten Dialog mit Anders- oder Nichtgläubigen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Einberufung

Der Gedanke eines neuen Konzils geht, nach Angaben Johannes' XXIII., zunächst auf eine Unterhaltung mit Kardinal Alfredo Ottaviani zurück, die am zweiten Tag des Konklaves geführt wurde, das ihn zum Papst wählte. Pius XII. soll bereits gegenüber dem Jesuitenprediger Riccardo Lombardi angedeutet haben, dass er damit rechne, dass sein Nachfolger ein Konzil einberufe. Die Päpste Pius XI. und Pius XII. hatten beide jeweils die Fortführung des I. Vatikanums prüfen lassen. Papst Johannes plante von Anfang an ein Konzil, das die Kirche der Gegenwart anpassen sollte; möglicherweise reichen die Motive bis in die Jugendzeit Roncallis zurück (meint Lambert Beauduin). Dies beschrieb Johannes XXIII. als Aggiornamento (Heutigwerden). Am 25. Januar 1959 gab er dann vor 17 Kardinälen im Kapitelsaal der Patriarchalbasilika St. Paul vor den Mauern völlig überraschend bekannt, dass er ein Konzil für die Weltkirche einzuberufen beabsichtige, dessen Ziel die „Erneuerung“, „größere Klarheit im Denken“ und „Stärkung des Bandes der Einheit“ sein solle.

Die Nachricht der Einberufung des Konzils wurde weltweit mit großer Aufmerksamkeit und sogar Enthusiasmus entgegen genommen. Nicht begeistert von den Plänen bzw. der inhaltlichen Vorgabe war dagegen ein Teil der Kurienkardinäle. Diese, die mitunter bereits die Modernisierungen unter Pius XI. und Pius XII. nicht mochten, befürchteten eine Aushöhlung ihrer Position oder auch der kirchlichen Lehre durch die Anpassung an den gerade herrschenden Zeitgeist. Die kuriale Opposition versuchte deswegen, auf die Pläne und Inhalte des Konzils größtmöglichen Einfluss zu nehmen. Da Johannes XXIII. bereits 77 Jahre alt war, spielten sie vor allem auf Zeit. Mit der Apostolischen Konstitution Humanae salutis vom 25. Dezember 1961 erfolgte dann aber die offizielle Einberufung zum Zweiten Vatikanischen Konzil für das Folgejahr.

Vorbereitung

Am 17. Mai 1959 trat die Kommission zur Ingangsetzung der Vorbereitung, die Commissio antepraeparatoria, erstmals zusammen. Sie stand unter Vorsitz des Kardinalstaatssekretärs Domenico Tardini. Sie forderte weltweit 3500 Bischöfe, Ordensobere und theologische Fakultäten auf, Vorschläge für das Beratungsprogramm der Vorbereitungskommissionen einzureichen. So kamen 2812 Postulate zusammen, die von der Commissio gesichtet und ausgearbeitet wurden[1]. Danach begann die eigentliche Vorbereitungsphase, eingeleitet durch das Motu proprio Superno Dei nutu vom 5. Juni 1960.

Dazu wurden zehn Vorbereitungskommissionen (Commissiones praeparatoriae)[2] gegründet. Im Gegensatz zu früheren Konzilien, bei denen solche Kommissionen vor allem mit Theologen und Kanonisten besetzt gewesen waren, die auf dem Konzil selbst gar kein Stimmrecht besaßen, waren die Vorbereitungskommissionen des Zweiten Vatikanums etwa zur Hälfte mit Bischöfen und Ordensoberen besetzt. Grundsätzlich wiesen sie aber eine große Nähe zum Kurienapparat auf[3], der so den entscheidenden Einfluss auf den Konzilsverlauf zu nehmen versuchte.

Der Papst konnte daher einige seiner eigenen Anliegen, vor allem die Ökumene, nur gegen Widerstände in die Vorbereitungen einbringen. Doch über die Inhalte, die das Konzil prägen sollten, hatte sich längst ein weltweiter Dialog entwickelt. Der aus der Schweiz stammende und in Tübingen lehrende Theologe Hans Küng forderte in seinem Buch „Konzil und Wiedervereinigung“ 1960 wirkliche Bemühungen in Richtung Ökumene, eine Reform der Kurie, einen interreligiösen Dialog und die Abschaffung des Index Librorum Prohibitorum. Er fasste damit zusammen, was viele Theologen auch dachten. Diese auch von vielen Laien unterstützten Ziele wurden teilweise auch erreicht.

Um die Federführung der Kurie bei der Vorbereitung auszugleichen, richtete der Papst 1960 das Sekretariat für die Förderung der Einheit der Christen ein, zu dessen Leiter er den deutschen Kardinal Augustin Bea SJ ernannte, vormals Beichtvater von Pius XII. Dieses Sekretariat, und nicht die von der Kurie beeinflussten Kommissionen, denen er gleichgestellt war[4], war fortan für die Ökumenefragen zuständig. Dieses Vorgehen wurde von anderen christlichen Gemeinschaften begrüßt, da ihnen der Umgang mit der römischen Kurie wenig behagte.

Im Sommer 1961 traten die Vorbereitungen in ihre Schlussphase. Geklärt werden musste vor allem noch der organisatorische Ablauf und genauer, welcher Kreis von Teilnehmern eingeladen werden sollte. Fest stand bis dahin nur, dass die amtliche Sprache des Konzils Latein sein sollte, ohne Rücksicht auf die damals bereits grassierende „Lateinschwäche“ in erheblichen Teilen des Episkopats. Im Frühjahr 1962 lagen 69 Entwürfe zu den unterschiedlichsten Themen vor[5]. Sie waren insgesamt sehr langatmig geraten und in typisch römischen Stil verfasst, schwerfälliger sogar als die Enzykliken der Vorgängerpäpste. Nur die Liturgiekommission präsentierte ein konkretes Konzept, die anderen Vorschläge liefen vor allem darauf hinaus, dass das Konzil mehr bewahren und „festschreiben“ als erneuern sollte. Diese Richtung aber wollten die Vertreter der Ortskirchen nicht einschlagen, was erstmals zeigte, dass die Kurie gegenüber den Bischöfen an Einfluss verloren hatte.

Johannes XXIII. verzichtete darauf, zu den Vorschlägen der 69 Entwürfe konkret Stellung zu nehmen. Auch gab er nicht vor, was der Schwerpunkt des Konzils sein sollte. Er wollte einem freien und selbstständigen Konzil (ohne Tabufragen) zumindest eine Chance geben. Allerdings dachte er wohl an eine zügige „Abwicklung“ desselben. Die Eigendynamik konnte sich jedoch entwickeln; um so letztlich zu seinem Ziel, einem „neuen Pfingsten“ für die Kirche führen zu können.

Eröffnung

Prozession der Konzilsväter
Konzilsväter

Das Konzil begann am 11. Oktober 1962. In einer großen Prozession zogen die 2498 Konzilsväter in den Petersdom der Vatikanstadt ein. Bischöfe aus 133 Ländern waren anwesend. Das Innere des Petersdoms selbst war zu einer gigantischen Konzilsaula umgebaut worden. Im Mittelschiff fanden sich auf beiden Seiten 90 Meter lange, ansteigende Tribünen, von denen aus debattiert wurde.

Verlauf

Der Verhandlungsverlauf des Konzils ist in vier Sitzungsperioden zu gliedern.

Erste Sitzungsperiode

Schon die ersten Sitzungen – genannt allgemeine Kongregationen (Zusammenkünfte) – deuteten darauf hin, dass es zu einer Auseinandersetzung zwischen den „Erneuerern“ und „Bewahrern“ kommen musste. Die Kurie wollte das Konzil maßgeblich bestimmen und versuchte, auf die Besetzung der wichtigsten Positionen und auf die Tagesordnung entscheidenden Einfluss zu nehmen. Erste „Nagelprobe“ war dabei die Besetzung der zehn Konzilskommissionen am 13. Oktober 1962.

Die zehn Konzilskommissionen entsprachen in Zahl und Aufgabenbereich den zehn Vorbereitungskommissionen. Sie hatten die Aufgabe, die Ergebnisse der Beratungen über die Schemata in der Generalversammlung einzuarbeiten und das überarbeitete Schema dann erneut der Generalversammlung vorzulegen. Die Kommissionen sollten aus je 24 Mitgliedern bestehen, wobei 16 von den Konzilsvätern gewählt, die übrigen acht durch den Papst ernannt werden sollten[6]. Das Generalsekretariat des Konzils ließ zu den Wahlzetteln Listen austeilen, auf denen 16 Namen von Konzilsvätern verzeichnet waren, die schon der entsprechenden Vorbereitungskommission angehört hatten. Diese aber waren demnach Kandidaten der Kurie[7]. Die anwesenden Bischöfe verlangten daraufhin, die Mitglieder der Kommissionen selbst bestimmen zu können und beantragten eine Vertagung, um sich genauer mit den Kandidaten auf der Liste befassen zu können. Als versucht wurde, dies zu ignorieren, ergriffen die Kardinäle Achille Liénart und Joseph Frings das Wort[8] und setzten im Namen der Konzilsväter deren Vorstellungen durch. Die Wahl wurde vertagt. Diese Sitzung wurde später als der eigentliche Aufbruch des Konzils bezeichnet, da deutlich wurde, dass sich die anwesenden Bischöfe als „das Konzil“ verstanden und sich nicht den Vorschlägen der Kurie fügen wollten.

Nach der Vertagung wurden vor allem von deutschen und französischen Konzilsvätern neue Listen ausgearbeitet. Das Konzil erhielt die Eigendynamik, die Papst Johannes XXIII., bereits schwer krank, billigte. Die entstandene Dynamik war jedoch zunächst noch nicht auf ein klares Ziel ausgerichtet. Auch diese Zielbestimmung hatte der Papst dem Konzil überlassen, das hiermit jedoch zunächst überfordert war. Erst der Erzbischof von Mailand, Kardinal Giovanni Battista Montini, der spätere Papst Paul VI., schlug in einem elfseitigen Brief an den Papst die Konzeption der doppelten Thematik der Kirche ad intra und ad extra vor. Er plädierte nach außen für eine Ausweitung des vom Papst selbst initiierten ökumenischen Dialogs, nach innen für eine Befassung mit dem Wesen der Kirche und ihrer Reform sowie die Einteilung des Konzils in drei Sitzungsperioden. Das Konzil nahm diese bereits vom belgischen Kardinal Leo Josef Suenens unter Bezugnahme auf eine Papstansprache vom 11. September 1962 vorformulierten Gedanken mit großer Zustimmung an, was für das von Ottaviani vertretene Hl. Offizium einen ersten „Machtverlust“ bedeutete. Die Richtung des Konzils war damit vorgegeben. Am 8. Dezember 1962 endete die erste Sitzungsperiode.

Zweite Sitzungsperiode

Die zweite Sitzungsperiode wurde am 29. September 1963 von Papst Paul VI. eröffnet. Dieser war am 21. Juni desselben Jahres zum Nachfolger des inzwischen verstorbenen Johannes XXIII. gewählt worden. Die Sitzungsperiode sollte zu den ersten Dokumenten, und damit zu den ersten greifbaren Ergebnissen führen. Sie war dabei weiter vom Gegensatz zwischen konservativen und progressiven Kräften bestimmt (vgl. Coetus Internationalis Patrum). Das Konzil diskutierte unter anderem, welche Rolle den Bischöfen in Zukunft zukommen solle. Progressive Kräfte befürworteten eine größere Gemeinschaft, wenn auch nicht an Stelle eines Unterordnungsverhältnisses gegenüber dem Primat des Papstes, der ja ebenfalls zuerst Bischof ist. Diesen Gedanken der Gemeinschaftlichkeit (Kollegialität, Kirche als communio) versuchten die konservativen Kräfte zu unterbinden. Am 8. November 1963 kam es daher zu einer historisch gewordenen Protestrede. Der Kölner Kardinal Josef Frings – eine der prägendsten Figuren des gesamten Konzils – protestierte gegen eine Kampagne konservativer Kräfte und wandte sich schließlich gegen die Institution des Hl. Offiziums und seines Sekretärs, Kardinal Ottaviani. Das Offizium, so Frings, verkörpere Methoden und lege ein Verhalten an den Tag, das nicht dem geistigen und geistlichen Rang von Bischöfen und Theologen entspreche. Man muss daran erinnern, dass das Offizium nach Aktenlage entschied, ohne Verfahrensgarantien und seine Entscheidungen nicht einmal begründen musste. Assistiert von seinem Peritus, dem jungen Theologieprofessor Joseph Ratzinger, sprach sich Frings für eine „Reform des Offiziums“ aus[9], die von Paul VI. bereits 1965 durchgeführt wurde. Erster Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, so der neue Name des reformierten Hl. Offiziums, wurde Kardinal Ottaviani (bis 1968).

Zwei Dokumente konnten verabschiedet werden. Am 4. Dezember 1963 beschloss das Konzil Sacrosanctum Concilium, die Konstitution über die Liturgie. Auf ihrer Grundlage sollte später die Liturgie reformiert werden. Mit diesem Beschluss und der Verabschiedung von Inter mirifica am 4. Dezember 1963 endete die zweite Sitzungsperiode. Unter dem Pseudonym Michael Serafian veröffentlichte Malachi Martin SJ anschließend das Buch Der Pilger, in dem er hellsichtig analysierte, dass Papst Paul bereits in einen Gegensatz zu seinem Vorgänger getreten war, indem er der „Partei“ der Kurie wieder stärker entsprach. Diese Beobachtung bestätigte sich in der Folgezeit.

Dritte und vierte Sitzungsperiode

Die dritte Sitzungsperiode begann am 14. September 1964[10]. Am 19. November 1964 sollte das Dekret zur Religionsfreiheit verabschiedet werden. Das Konzil geriet in eine Krise, als die Sitzung, in welcher der Beschluss gefasst werden sollte, kurzfristig vertagt wurde[11]. Im Vorschlag war eine Abkehr vom alten Anspruch der katholischen Staatslehre vorgesehen, dass der Kirche als Vertreterin der wahren Religion der Vorrang vor „dem Irrtum“ auch im gesellschaftlichen Zusammenleben einzuräumen sei. Trotz einer Mehrheit, die sich für eine Abstimmung über das Dekret aussprach, entsprach der Papst dem Wunsch der Konservativen, die um eine Vertagung gebeten hatten. Erst 1965 wurde diese Korrektur des katholischen Absolutheitsanspruchs mit dem ausgereifteren Dokument Dignitatis humanae beschlossen.

Nachdem klar geworden war, dass die konservativen Kräfte der Kurie auf dem Konzil nicht nur in der Minderheit waren, sondern auch ihren Einfluss nur noch partiell geltend machen konnten, wurden die Dokumente der dritten und vierten Sitzungsperiode, obgleich von den 3-5% „Bewahrern“ weiter heftig kritisiert, geräuschloser verabschiedet als in der vorangegangenen zweiten Sitzungsperiode. Zu gravierenden Konflikten kam es jedoch noch im Vorfeld der Verabschiedung von Lumen Gentium am 14. November 1964, als der Papst, wiederum, wie so oft, mit großer Rücksicht auf die kleine, konservative Minderheit die Beifügung einer erläuternden Vorbemerkung (Nota expolicativa praevia) zur Interpretation des Begriffs „Kollegium (der Bischöfe)“ zugunsten des päpstlichen Primats verfügte[12].

Die Integration der Minderheit wurde zu seinem wichtigsten Anliegen, die auch zu päpstlichen Korrekturen des Ökumene-Dokuments, von Dei Verbum und der Erklärung zur Religionsfreiheit führte. Wichtigste Dokumente waren neben Lumen Gentium über die Kirche und Dei Verbum über die Göttliche Offenbarung auch Nostra Aetate zu den nichtchristlichen Religionen und Dignitatis humanae über die Religionsfreiheit. Die pastorale Konstitution Gaudium et Spes weitet den kirchlichen Weltauftrag aus, indem sie sich breit zu Fragen der Wissenschaft, Kultur, Politik, Familie und zum Weltfrieden äußert. Die vierte Sitzungsperiode wurde dann, aufgrund des Willens der Mehrheit der Konzilsteilnehmer, durch den Papst anberaumt, um einen sinnvollen Abschluss des Konzils zu ermöglichen, als sich während der dritten Periode die große Zeitknappheit abzeichnete.

Das Konzil schloss am 8. Dezember 1965 mit besonderen Botschaften an die Welt, u. a. an die Regierenden, die Arbeiter, die Intellektuellen, die Frauen und die Jugend. Noch während das Konzil tagte, hatte sich seine Dynamik in eine Eigendynamik des Klerus und der Theologie vor Ort übertragen, die um 1968 in eine offene Autoritätskrise ausbrach (vgl. Humanae Vitae).

Dokumente

Das Konzil formulierte und veröffentlichte 16 Dokumente:

Erste Sitzungsperiode

In der ersten Sitzungsperiode (11. Oktober bis 8. Dezember 1962) wurden keine Dokumente verabschiedet.

Zweite Sitzungsperiode

In der zweiten Sitzungsperiode (29. September bis 4. Dezember 1963) wurden folgende Dokumente verabschiedet:

Dritte Sitzungsperiode

In der dritten Sitzungsperiode (14. September bis 21. November 1964) wurden folgende Dokumente verabschiedet:

Vierte Sitzungsperiode

Die vierte Sitzungsperiode (14. September bis 8. Dezember 1965) hatte folgende Dokumente zum Ergebnis:

  • Perfectae Caritatis: Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens; 28. Oktober 1965
  • Nostra Aetate: Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen; 28. Oktober 1965
  • Optatam Totius: Dekret über die Ausbildung der Priester; 28. Oktober 1965
  • Dei Verbum: Konstitution über die göttliche Offenbarung; 18. November 1965
  • Apostolicam Actuositatem: Dekret über das Laienapostolat; 18. November 1965
  • Christus Dominus: Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche; 28. Oktober 1965
  • Presbyterorum Ordinis: Dekret über Dienst und Leben der Priester; 7. Dezember 1965
  • Gravissimum Educationis: Erklärung über die christliche Erziehung; 7. Dezember 1965
  • Ad Gentes: Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche; 7. Dezember 1965
  • Dignitatis humanae: Erklärung über die Religionsfreiheit; 7. Dezember 1965
  • Gaudium et Spes: Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute; 7. Dezember 1965

Zusammenfassung

Diese Dokumente behandeln insbesondere die praktische Umsetzung des katholischen Glaubens in unterschiedlichsten Bereichen:

  • Riten: Im Zuge der Konstitution über die Hl. Liturgie Sacrosanctum Concilium fanden zwei Liturgiereformen statt: Im 1965 promulgierten Missale Romanum waren die ersten Reformschritte umgesetzt, mit Ausnahme der Forderung der Konstitution, eine den Gläubigen in der Hl. Messe größere Anzahl von Bibeltexten zu erschließen. Das 1969 promulgierte Missale berücksichtigte diese Forderung mit einer völlig neuen Leseordnung (Perikopenordnung). Schon vor dieser weiteren Reform verdrängte die Volkssprache das Latein weitgehend als Liturgiesprache, was von der Liturgiekonstitution nicht vorgesehen war. Dadurch verfehlte der Plan, die Liturgie stufenweise zu reformieren, sein Ziel. Durch Eigenmächtigkeiten von Klerus und Volk, die das Interesse an der „alten Messe“ längst verloren hatten, war schon seit 1964 an vielen Orten eine „neue“ Liturgie „von unten“ etabliert. Dieser gegenüber konnte sich auch das Missale Romanum Paul VI. nur allmählich und bis heute fast nirgendwo in Gänze etablieren.
  • Verhältnis zu anderen Religionen. Eine Entwicklung seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil betrifft das Verhältnis der katholischen Kirche zu anderen Religionen. Während sich die katholische Kirche bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil als allein wahre Kirche betrachtete, wird diese Sichtweise vorsichtig relativiert. Diese Interpretation stützt sich auf die Dokumente Unitatis redintegratio (andere Konfessionen des Christentums) und Nostra aetate (andere Religionen). Im „Dekret über die Religionsfreiheit“ (Dignitatis humanae) heißt es: „Gott selbst hat dem Menschengeschlecht Kenntnis gegeben von dem Weg, auf dem die Menschen, ihm dienend, in Christus erlöst und selig werden können. Diese einzige wahre Religion, so glauben wir, ist verwirklicht in der katholischen, apostolischen Kirche, die von Jesus dem Herrn den Auftrag erhalten hat, sie unter allen Menschen zu verbreiten.“ (DH 1)
  • Verhältnis des Einzelnen zur katholischen Kirche. Das Konzil gesteht dem Einzelnen das Recht auf seinen Glauben deutlicher als zuvor auch dann zu, wenn dieser dem katholischen Glauben widerspricht: „So bleibt das Recht auf religiöse Freiheit auch denjenigen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und daran festzuhalten, nicht nachkommen“ (DH I)
  • Verhältnis der Kirche zum Staat. Das Konzil gibt den (spätestens seit der Reformation nicht mehr durchsetzbaren) Anspruch der katholischen Kirche auf, dass die Öffentlichkeit und alle staatlichen Gliederungen nach katholischen Grundsätzen handeln müssen. Dies hat zur Folge, dass der Absolutheitsanspruch der katholischen Religion nur mehr rein geistlich definiert ist, also nicht mit totalitären Ideologien verwechselt werden kann.

Teilnehmer

Mit Ausnahme der Griechisch-Orthodoxen waren alle christlichen Kirchen nicht römisch-katholischer Prägung direkt, oder durch die Vertreter größerer Kirchenzusammenschlüsse indirekt, beim Vaticanum durch Beobachter vertreten.

Insgesamt 3.044 Teilnehmer

Bekannte Teilnehmer

waren beispielsweise:

Als erster Laie sprach Jean Guitton am 3. Dezember 1963 auf dem Konzil, nach ihm Vittorino Veronese.

Nichtkatholische Beobachter

waren beispielsweise:

Hintergründe der Nichtentsendung orthodoxer Beobachter

Ausnahme: Beobachter des moskowitischen Patriarchats.

Das Ökumenische Patriarchat in Konstantinopel/(Istanbul) gab am 5. Oktober 1962 bekannt, dass es auf Grund der vorhergehenden Konsultationen mit den autokephalen Kirchen nicht zur Entsendung von Beobachtern nach Rom komme. Diesem Beschluss des Phanars hätten alle Kirchen zugestimmt, auch der Moskauer Patriarch Alexej I. Die Entsendung von Beobachtern durch das Patriarchat von Moskau kam deshalb überraschend. Die Orthodoxe Kirche kennt im Gegensatz zur Römisch-Katholischen keinen straffen Zentralismus, sondern basiert auf dem Grundsatz der Autokephalie. Die einzelnen Diözesen schließen sich, meist nach nationaler Verbundenheit, zu Gruppen zusammen, wählen ihr Oberhaupt und bilden so die autokephale Kirche, dazu zählen u.a. die Alt-Patriarchate Konstantinopel, Alexandrien, Antiochia und Jerusalem und die Nationalkirchen von Russland, Zypern, Griechenland, Serbien, Rumänien, Bulgarien, Georgien, Polen und Albanien.

Der „Geist des Konzils“

Das II. Vatikanische Konzil kann als das wichtigste kirchliche Ereignis des 20. Jahrhunderts bezeichnet werden. In seinem Gefolge wurde viel vom „Geist des Konzils“ gesprochen, was mit einer bestimmten Art der Interpretation des Konzils als kirchliches Ereignis bzw. seiner Dokumente zu tun hat. Während eine „progressive“ Richtung das grundlegend Neue des Konzils betont (Hermeneutik der Diskontinuität), sieht eine „konservative“, vom kirchlichen Lehramt selber gegebene Interpretation das Konzil in Kontinuität mit der bisherigen Geschichte der Kirche und seinen Konzilien.

Unzweifelhaft hat das II. Vatikanische Konzil neue Akzente gesetzt:

  • Der pastorale Ansatz des Konzils, also Bekräftigung des pastoralen Amtes der Kirche gegenüber der Theologie (das Vat. II hat sich nicht in die Streitigkeiten der einzelnen theologischen Schulen verwickeln lassen, sondern wollte den Glauben für das christliche Leben fruchtbar machen)
  • Historischer Ansatz (Einsichten der historischen Forschung werden verstärkt berücksichtigt)
  • Biblischer Ansatz (die Bibel ist bleibender Bezugspunkt des Glaubens)
  • Patristischer Ansatz (die Kirchenväter sind privilegierte Zeugen der Tradition, welche das biblische Zeugnis interpretieren)
  • Ökumenische Öffnung (Nicht-Katholiken waren als Beobachter eingeladen)
  • Öffnung zur Welt (vgl. Gaudium et spes)
  • Dialog mit den Nichtchristen (Anerkennung ethischer und religiöser Werte außerhalb der Kirche)
  • Neuer, dialogorientierter Stil der Verkündigung; (Anstelle von Anathema-Formeln werden Lehraussagen in positiver Weise formuliert.)

Darin kommt sicherlich auch der Geist des Konzils zum Ausdruck. Nach Meinung der Päpste seit 1965 verlässt aber derjenige den Boden des Konzils, der diesen „Geist“ als Ermächtigung dafür interpretiert, die traditionelle Lehre der Kirche in den Konzilsdokumenten wie nicht geschrieben zu lesen. Die progressive Interpretation des Konzilsgeistes, wie sie etwa von dem Herausgeber der maßgeblichen Geschichtsdarstellung des Konzils, Giuseppe Alberigo, vertreten wird, sieht insbesondere in den o.g. Einfügungen des Papstes im Interesse der Konservativen nur eine taktisch bedingte Maßnahme, um die konservativen Gegner der Reform einzubinden. Während die römische Kurie jedoch, mitunter widerwillig, die Maßgaben Paul VI. umsetzen musste, setzte sich in der Theologie mancherorts der Trend durch, das Konzil nur noch als „Impuls zum Aufbruch“ zu deuten. Der allseitige Ungehorsam gegenüber dem „Gesetzestext“ des Konzils hat wesentlich zur so gen. nachkonziliaren Krise (ca. 1965–75) beigetragen, deren Ursachen und Folgen sich einer definitiv sachgemäßen Beurteilung derzeit noch entziehen. Mancher Konzilstheologe räumt ein, dass man in Rom das Ausmaß der Krise vor dem Konzil zu optimistisch eingeschätzt hat. Selbst konservative Theologen sagen, dass das kirchliche Lehramt zuvor mehr und mehr als „Stimme ohne Tragweite“ erschien (so Jean d'Hospital).

Kritik

Kritik am II. Vatikanischen Konzil kommt von Traditionalisten wie z.B. Marcel Lefebvre (oder, weniger prominent Hans Milch und Heinz-Lothar Barth), die das Konzil für eine Abwendung vieler Menschen vom Glauben verantwortlich machen. Der Integralismus akzeptiert überdies die unzweideutige Loslösung der kirchlichen Identität von bestimmten gesellschaftspolitischen Vorstellungen nicht.

Auch fortschrittlich orientierte Religionskritiker kritisieren das Konzil, aber als zweifelhaften Versuch der katholischen Kirche, sich nur äußerlich einen modernen Anstrich zu geben, während es im Prinzip das katholische Dogma intransigent verteidigt habe.

Die interne Kritik bezieht sich entweder auf die nur schleppende oder zu forsche Umsetzung der Beschlüsse oder auf die Forderung nach einem neuen Konzil, da das II. Vatikanum bereits überholt sei. Die liberale Kritik sieht im Konzil nur einen ersten Anfang und zielt, darin in Harmonie mit dem Modernismus zu Beginn des 20. Jh., auf die Ersetzung des kirchlichen Amtes durch einen theologisch-wissenschaftlichen Führungsanspruch, ohne zu problematisieren, dass dieser im Volk nicht vermittelbar ist. Das Prinzip des Katholizismus, die Fragen der Religion mit einem (amtlich strukturierten) geistlichen Vorrang vor Staatspolitik und Gesellschaftsleben auszustatten, sieht diese Kritik (vgl. Laizismus) als obsolet an.

Wenig beleuchtet wurde bislang das Problem, dass die intensive innerkirchliche Rechtsetzungstätigkeit seit 1965, römischen und noch mehr regionalen Ursprungs, obwohl oft im Namen einer Aufwertung der Laien vollzogen, die Folgebereitschaft der gewöhnlichen Christen oft stark strapaziert hat. Die geistliche Autorität des Klerus überzeugt aber am ehesten dort, wo sie zur Selbstbeschränkung auf ihre „Kernkompetenz“ fähig ist. Dies ist möglicherweise in der typischen Pfarrei weniger geglückt als in neuen geistlichen Bewegungen (vgl. Movimenti).

Verbindlichkeit

Die vier Konstitutionen des Konzils zeichnen sich durch hohe Verbindlichkeit aus, die dem Lehramt in der katholischen Kirche zukommt, weisen aber auch zeitgebundene Elemente und Formulierungen auf. Auch die anderen Dokumente des Konzils sind verbindlich, wenn auch noch stärker zeitgebunden. Wenn das gesamte Konzil als „pastoral“ bezeichnet wird, so wurde unter diesem Begriff gelegentlich eine geringere Verbindlichkeit seiner Beschlüsse verstanden. Diese Auffassung wurde vom Konzil selbst (in der nota praevia zu Lumen Gentium und in der Fußnote zu Gaudium et Spes) abgelehnt.

Zu berücksichtigen ist auch die Erklärung des Generalsekretärs des Konzils Pericle Felici in der 123. Generalkongregation am 16. November 1964 worin es heißt: „Unter Berücksichtigung des konziliaren Verfahrens und der pastoralen Zielsetzung des gegenwärtigen Konzils definiert das Konzil nur das als für die Kirche verbindliche Glaubens- und Sittenlehre, was es selbst deutlich als solche erklärt. Was aber das Konzil sonst vorlegt, müssen alle und jeder der Christgläubigen als Lehre des obersten kirchlichen Lehramtes annehmen und festhalten entsprechend der Absicht der Heiligen Synode selbst, wie sie nach den Grundsätzen der theologischen Interpretation aus dem behandelten Gegenstand oder aus der Aussageweise sich ergibt“.

Einzelnachweise

  1. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 132
  2. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 132
  3. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 132f
  4. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 133
  5. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S.133
  6. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 136
  7. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 140
  8. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 140
  9. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 152
  10. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 157
  11. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 163f
  12. Jedin, Kleine Konziliengeschichte, S. 163

Literatur

Quellen

  • Karl Rahner, Herbert Vorgrimler: Kleines Konzilskompendium. 35. Aufl. Herder, Freiburg i. Br. 2008, ISBN 978-3-451-27735-1
  • Peter Hünermann (Hg.): Die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils. Konstitutionen, Dekrete, Erklärungen. Lateinisch-deutsche Studienausgabe, (HThK.Vat.II) Herder, Freiburg i. Br. 2004, ISBN 3-451-28530-4
  • Acta synodalia Sacrosancti Concilii Oecumenici Vaticani II, Typis Polyglottis Vaticanis, 1970-1999

Gesamtdarstellungen

  • Manfred Plate: Weltereignis Konzil. Darstellung – Sinn – Ergebnis. Freiburg/Basel/Wien: Herder 1966
  • Giuseppe Alberigo, Klaus Wittstadt (Hgg): Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils (1959-1965), 5 Bde., Mainz: Grünewald; Leuven: Peeters, 1997 ff. (ISBN 978-3-7867-1946-5)
  • Otto Hermann Pesch: Das Zweite Vatikanische Konzil – Vorgeschichte, Verlauf, Ergebnisse, Nachgeschichte, Echter Verlag: Würzburg 1993 (ISBN 3-429-01533-2 vergriffen), Topos plus: Kevelaer 2001 (ISBN 978-3-7867-8393-0)
  • Knut Wenzel: Kleine Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils: Herder Verlag, Freiburg-Basel-Wien 2005 (ISBN 3-451-28612-2)

Einzeldarstellungen

  • Elmar Klinger, Rolf Zerfaß (Hg.): Die Kirche der Laien. Eine Weichenstellung des Konzils. Würzburg: Echter 1987
  • Elmar Klinger: Armut – Eine Herausforderung Gottes. Der Glaube des Konzils und die Befreiung des Menschen. Zürich: Benziger 1990
  • Helmut Krätzl: Im Sprung gehemmt – Was mir nach dem Konzil noch alles fehlt, Verlag St. Gabriel, Mödling, 4. Auflage 1999 (ISBN 3-85264-567-0)
  • Luigi Bettazzi: Das Zweite Vatikanum – Pfingsten unserer Zeit. Mit einem Vorwort von Elmar Klinger, aus dem Italienischen von Barbara Häussler, Würzburg: Echter 2002
  • Franz Xaver Bischof, Stephan Leimgruber (Hg.): Vierzig Jahre II. Vatikanum – zur Wirkungsgeschichte der Konzilstexte, Echter Verlag, Würzburg 2004 (ISBN 3-429-02605-9)
  • Günther Wassilowsky (Hg.): Zweites Vatikanum – vergessene Anstöße, gegenwärtige Fortschreibungen. (QD 207) Freiburg i. B.: Herder 2004
  • Michael Bredeck: Das Zweite Vatikanum als Konzil des Aggiornamento. Zur hermeneutischen Grundlegung einer theologischen Konzilsinterpretation (Paderborner theologische Studien, 48), Paderborn: Verlag Ferdinand Schöningh 2007 (ISBN 978-3-506-76317-4)
  • Ralf van Bühren: Kunst und Kirche im 20. Jahrhundert. Die Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils (Konziliengeschichte, Reihe B: Untersuchungen), Paderborn: Verlag Ferdinand Schöningh 2008 (ISBN 978-3-506-76388-4)

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vaticanum 67 — (Рим,Италия) Категория отеля: Адрес: Viale Degli Ammiragli 67, Ватикан, 00136 Рим, Ита …   Каталог отелей

  • Vaticanum — ist die lateinische Bezeichnung für Vatikanisches Konzil. Man unterscheidet Erstes Vatikanisches Konzil (Vaticanum I.) Zweites Vatikanisches Konzil (Vaticanum II.) Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Un …   Deutsch Wikipedia

  • VATICANUM — promontor. Brutiorum, in ora Calabriae ulterioris apud Ioppolim oppid. ubi sinus Hipponiates terminatur. Vaticano, vel Baticano vulgo …   Hofmann J. Lexicon universale

  • Vaticanum I — Erstes Vatikanisches Konzil Datum 8. Dezember 1869 – 20. Oktober 1870 Akzeptiert von Römisch Katholische Kirche Vorangehendes Konzil Konzil von Trient Nächstes Konzil Zweites Vatikanisches Konzil Einberufen von …   Deutsch Wikipedia

  • Vaticanum — Vatikanisches Konzil …   Universal-Lexikon

  • Vaticanum I —    als 20. ökumenisches Konzil gezählt, tagte unter Pius IX. († 1878) vom 8. 12. 1869 bis 18. 7. 1870. Unter dem absolutistischen u. starrsinnigen Papst polarisierte sich die kirchliche Hierarchie, wobei sich der Papst der ihm ergebenen… …   Neues Theologisches Wörterbuch

  • Vaticanum II —    gezählt als 21. ökumenisches Konzil, von Johannes XXIII. († 1963) unerwartet einberufen, damit das Glaubenszeugnis ohne Verurteilungen Andersdenkender u. ohne Verfälschung des Inhalts ”zeitgemäß “ formuliert u. die Kirche erneuert werden… …   Neues Theologisches Wörterbuch

  • Lucky Domus Vaticanum — (Рим,Италия) Категория отеля: Адрес: Via Ruggero Fiore 38, Ватикан, 00136 Рим …   Каталог отелей

  • B&B Julius Caesar at Vaticanum — (Рим,Италия) Категория отеля: Адрес: Viale Giulio Cesare 237, Ватика …   Каталог отелей

  • 1. Vaticanum — Erstes Vatikanisches Konzil Datum 8. Dezember 1869 – 20. Oktober 1870 Akzeptiert von Römisch Katholische Kirche Vorangehendes Konzil Konzil von Trient Nächstes Konzil Zweites Vatikanisches Konzil Einberufen von …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”