Korporationsverband

Korporationsverband
Abzeichen der Korporationsverbände (um 1920)

Die meisten Studentenverbindungen sind in sogenannten Korporationsverbänden organisiert. Das sind Dachverbände bestimmter Korporationsarten, wie z. B. Corps, Landsmannschaften, Burschenschaften oder katholische Studentenverbindungen. Sie haben eine eigene Satzung, die genau regelt, welche Verbindung unter welchen Umständen beitreten kann, und vereinen Verbindungen, die bestimmte Formalien und/oder Prinzipien gemeinsam haben; innerhalb eines Korporationsverbandes können sich die einzelnen Verbindungen trotzdem gravierend unterscheiden.

Manche Korporationsverbände sind als Bünde organisiert; die Angehörigen eines solchen Verbandes nennen sich daher gegenseitig Bundesbrüder. Ebenfalls wird für Korporationsverbände häufig der Begriff „Kartellverband“ verwendet. Hier bezeichnen sich die Angehörigen als Kartellbrüder.

Es existieren zwei übergeordnete Dachverbände der Korporationsverbände, der Convent Deutscher Akademikerverbände (CDA) sowie der Europäische Kartellverband (EKV).

Die Zugehörigkeit zu diesen Dachverbänden ist jeder Studentenverbindung selbst überlassen. Sie bietet der einzelnen Studentenverbindung die Möglichkeit, sich überregional zusammenzuschließen und so den Kontakt zu anderen Hochschulorten zu knüpfen und zu pflegen. Häufig übernimmt der Dachverband auch die Aufgabe, die Studentenverbindung in der Öffentlichkeit durch Werbung darzustellen, was für eine einzelne Verbindung sehr aufwändig und teuer wäre.

Literatur

  • Paulgerhard Gladen: Die deutschsprachigen Korporationsverbände. 2. aktualisierte und erweiterte Auflage. WJK-Verlag, Hilden 2007, ISBN 978-3-933892-28-7.

Siehe auch


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