- Kreditsanierung
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Der Artikel müsste mit besseren Quellen belegt werden die Weblinks sind tw. nichtssagend.
Kreditsanierung beschreibt den Versuch von Kreditinstituten, Schuldner durch geeignete Maßnahmen wieder zu befähigen, ihre notleidenden Kredite zu bedienen. Es handelt sich um eine Alternative zur Kreditabwicklung.
Für die Umsetzung der Kreditsanierung haben viele Banken interne Abteilungen gegründet oder externe Dienstleister beauftragt (siehe Bad Bank).
Inhaltsverzeichnis
Abwicklung versus Sanierung
Seit jeher haben Banken bei Zahlungsstörungen die Möglichkeit, den Kredit entweder zu kündigen und über Sicherheitenverwertungen und Pfändungen ihre Forderung (zumindest teilweise) zu realisieren oder den Kunden in der Hoffnung zu stützen, er würde künftig in der Lage sein, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Im Fall der Kreditsanierung besteht aber immer die Gefahr "gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen", also zu den bereits verlorenen Kreditforderungen zusätzliche uneinbringliche Kredite zu vergeben.
Die Abwicklung von Not leidenden Krediten ist in der Bank die Aufgabe rechtlich versierter Mitarbeiter, die versuchten, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, "das Beste" für das Kreditinstitut aus dem Not leidenden Kredit herauszuholen. Vielfach wird diese Aufgabe auch an Inkassobüros abgegeben.
Bei der Kreditsanierung liegt der Schwerpunkt bei kaufmännischen Mitarbeitern, die den Auftrag haben, Lösungsvorschläge außerhalb der rein rechtlichen Möglichkeiten zu erarbeiten und mit dem Kreditnehmer(n) umzusetzen. Erst wenn die Kreditsanierung scheitert, werden die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.
Die Rettung der Kredite des Unternehmens ist abhängig von:
- einem schlüssigen Sanierungskonzept
- der Qualität des Managements
- eventuell auch der Bereitschaft zum Wechsel des Managements
- der Marktstellung des Unternehmens.
Oft engagieren sich Banken an einer Rettung, um auf diese Weise einen eigenen Imageschaden abzuwenden. Durch Überbrückungsmaßnahmen wird zunächst die Zahlungsfähigkeit bis zu einer Entscheidung über die zu ergreifende Kreditsanierung gewährleistet. Dies geschieht in Verhandlungen der Bank mit dem Kreditnehmer und anderen Gläubigern.
Maßnahmen bei Kreditsanierung
Folgende Maßnahmen der Kreditsanierung finden in der Kreditsanierung Anwendung:
- Umschuldung bedeutet Umwandlung von Verbindlichkeiten in Darlehen mit niedrigen Zinsen und längerer Laufzeit (Tilgungsstreckung)
- Umwandlung von Krediten in direkte Beteiligungen (Debt Equity Swap): kann Haftungsrisiken mit sich bringen.
- Rangrücktritt kann unter Umständen eine Überschuldung abwenden, ergibt aber auch weniger Rendite.
- Freigabe von Kreditsicherheit, die momentan nicht für die Kreditpflichten nötig sind.
- Forderungserlass
- Sanierungskredit z.B. als Massedarlehen
- Poolbildung
Auslagerung an externe Dienstleister
Innerhalb der letzten Jahre hat sich die Auslagerung von Restrukturierungsmaßnahmen von Banken auf externe Dienstleister etabliert. Dies liegt zum einen daran, dass durch Personalabbau und Umstrukturierungen nach der Bankenkrise 2008/2009 vielen Kreditinstitute für extrem betreuungsintensive Risikoengagements keine Personalressourcen in ausreichender Form zur Verfügung stehen. Zum anderen sind die Verhandlungspositionen der ehemaligen Vertragspartner (also Kunde und Kreditinstitut) in vielen Fällen so festgefahren, dass ein Intermediär - also Vermittler - losgelöst von den Positionen der ehemaligen Vertragspartner einvernehmliche Lösungen zwischen den Vertragspartnern aushandeln kann (Umschuldung, freihändiger Verkauf, etc.). Die Auslagerung kann in Form eines Kreditverkaufs oder eines Servicingauftrages erfolgen. Im Falle des Kreditverkaufs erhält das Kreditinstitut sofort einen Kaufpreis für den notleidenden Kredit und tritt alle Rechte aus dem Vertrag an den Dienstleister ab - dieser wir nun neuer Gläubiger. Im Falle eines Servicingauftrages erhält das Kreditinstitut alle eingehenden Gelder abzüglich der Servicegebühren.
Wichtig ist, dass die Beauftragung durch professionelle Unternehmen geschieht, die zum einen speziell ausgebildetes Personal beschäftigen und zum anderen jegliche Reputationsschäden von dem Kreditinstitut fernhalten. Seriöse Unternehmen sind seit einigen Jahren z.B. im "Bundesverband Kreditankauf und Servicing" vertreten oder entsprechen den Empfehlungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema "Geschäfte mit der Armut".
Im Falle einer Servicingvereinbarung ist die Kommunikation zwischen Gläubiger und Servicer ein wichtiger Aspekt.
Bedeutung in Deutschland
Die Kreditsanierung ist in der Deutschen Kreditwirtschaft seit Anfang 2000 gegenüber der Abwicklung deutlich wichtiger geworden. Wesentlicher Grund dafür ist die allmählich wachsende Erkenntnis auf der Kapitalmarktseite, dass die reine Vollstreckung in der Regel schlechtere Ergebnisse bringt, als eine Herangehensweise unter geänderter Perspektive (anderen Gesichtspunkten). Dazu gesellt sich die steigende Erfahrung, dass die meist starke vertragliche Position des Darlehensgebers (sofern es sich um ein professionelles Institut handelt, ist das immer der Fall) dann nichts bringt, wenn langes Zögern, Angst vor rechtzeitigen und notwendigen Wertberichtigungen, Sorge vor der Durchführung und Verwertung trotz (hohen) Wertverlustes etc., am Ende den Totalverlust nach sich ziehen (collateral damages).
Weiter ist anzumerken, dass die Position des Unternehmers, der in der Regel der Darlehensnehmer ist, in seiner Bedeutung leider meist unterschätzt wird. Dies sowohl von der kreditgebenden Seite, als auch von dem Betroffenen selbst, der in der Krise die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu wenig nutzt. Die jüngsten Entwicklungen der Kapital- und Immobilienmärkte stärken diese These. Basel II war vor acht Jahren ein Vorbote, Basel III berücksichtigt diese Entwicklungen bereits nachhaltig (siehe dort). Zu der Frage von Sicherheitenverwertung siehe
- Michael Flitsch, Wolfgang Wegener, Michael Weis (Hrsg.): Praktikerhandbuch Sicherheitenverwertung. Gekündigte Kredite: Ergebnisorientierte Verwertung von Immobiliarsicherheiten und freihändiges Verwerten von Immobilien. 1. Auflage. bank-verlag medien, Köln/Heidelberg 2007, ISBN 978-3-86556-155-8.
und zu der Frage der Bedeutung der Vollstreckung in Deutschland siehe
- Fabian Hasselblatt: ?. In: Fabian Hasselblatt, Werner Sternal (Hrsg.): Beck'sches Formularbuch Zwangsvollstreckung. ein Formularhandbuch nicht nur für Gläubiger und Experten, sondern auch Schuldner und deren Berater. C. H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-559129, S. 793–902..
Schuldrechtsreform
Einen ganz erheblichen Beitrag - insbesondere für künftige Sanierungsfälle - hat der Gesetzgeber mit der Schuldrechtsreform, die am 1. Januar 2002 in Kraft trat, geleistet. Zuvor waren insbesondere die berechneten Zinsen bei Krediten und Hypothekendarlehen heftig umstritten, da erhebliche Aufschläge auf den ursprünglich vereinbarten Zins die Regel waren. Nun dürfen ausschließlich folgende Zinssätze für gekündigte Kredite und Darlehen berechnet werden.
Verbraucher (Privatpersonen)
- für Hypothekendarlehen = 2,5 % Aufschlag auf den Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank
- für alle anderen Kredite = 5 % Aufschlag auf den Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es ein sog. Zinseszinsverbot gibt. Das heißt, gekündigte Kredite werden nicht, wie z.B. lfd. Kontokorrentkredite, monatlich oder vierteljährlich abgerechnet, wobei die aufgelaufenen Zinsen dem Kapital zugeschlagen werden, sondern für die Dauer der Kreditkündigung ohne Zwischenabrechnung fortgeschrieben und erst am Schluss werden die aufgelaufenen Zinsen dem Kapital zugeschlagen.
Der Basiszinssatz wird jeweils am 1. Januar und am 1. Juli eines jeden Jahres durch die Deutsche Bundesbank neu festgelegt.
Wenn ein normaler Kredit durch eine Grundschuld (sog. dingliche Sicherung) an rangerster Stelle gesichert wird und diese Absicherung nach sorgfältiger Ermittlung des Verkehrswertes im Bereich von 80 % des Verkehrswertes liegt, so ist dieser Kredit in der Regel als Hypothek zu bewerten (Urteil des BGH, Az.: XI ZR 237/99). Dieses ist für die ursprünglich vereinbarte Zinshöhe von ganz erheblicher Bedeutung, da sich u.Ust. eine Sittenwidrigkeit des Kredites nach § 138 BGB durch Wucherzinsberechnung ergibt!
Geschäftskredite
- für alle Kredite = 5 % Aufschlag auf den Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
Diese gesetzlich klare Definition der zu berechnenden Schuldzinsen bei gekündigten Krediten / Darlehen, erlaubt - insbesondere bei privaten Hypothekendarlehen und Kontokorrentkrediten zumeist eine effiziente Kreditsanierung, da die Zinsen in der Regel deutlich unter den zuvor berechneten Kreditzinsen liegen, der Schuldner zunächst also erst einmal eine deutliche Entlastung erfährt.
Weblinks
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